SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1768 19. Wahlperiode 4. November 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis, AfD und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Bundesflagge bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2019 Warum wurde bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 03.10.2019 in der Halle der Sparkassen-Arena in Kiel auf die Anbringung von Bundesflaggen nach Artikel 22 Absatz 2 Grundgesetz oder auf die Projektion auf den dortigen Bildschirmen bzw. Leinwänden eine entsprechende Darstellung verzichtet? Warum wurde die Kiellinie nicht beflaggt? Antwort: a) Sparkassen-Arena-Kiel Vorbemerkung: Der Artikel 22 (2) Grundgesetz regelt die Farben der Bundesflagge . Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 03.10.2019 wurde in der Sparkassen-Arena nicht auf das Anbringen von Bundesflaggen verzichtet . Im Eingangsbereich der Halle war die Bundesflagge aufgestellt. Zum Empfang des Bundespräsidenten im Umlauf der Sparkassen-Arena war ebenfalls die Bundesflagge aufgestellt. Drucksache 19/1768 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Auf der Bühne wurde an zwei Traversen das offizielle Logo des Tages der Deutschen Einheit (16 Kacheln in den Farben schwarz-rot-gold) abgebildet. Außerdem war am Rednerpult und auf der großen LED-Wand das key visual der Feierlichkeiten 2019 – ein Leuchtturm in den Farben schwarz-rot-gold – zu sehen. b) Kiellinie Die Kiellinie wurde beflaggt. Alle Dienstgebäude entlang der Kiellinie waren am 2. und 3. Oktober 2019 beflaggt – auch mit der Bundesflagge. Darüber hinaus waren an der Kiellinie Flaggen mit dem key visual des Tages der Deutschen Einheit 2019 (Leuchturm in den Farben schwarz-rot-gold) gehisst sowie die Flaggen der sich an der Kiellinie präsentierenden Bundesländer .