SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1773 19. Wahlperiode 11. November 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis, AfD und Antwort der Landesregierung – Finanzministerium Überschüssige Container für Flüchtlinge Nachfrage zur Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis vom 18.09.2019 (Drs. 19/1681) Aus Sicht des Fragestellers wurde die Frage 5.) der o.g. Kleinen Anfrage nicht ausreichend beantwortet. Die Frage bezog sich auf noch im Eigentum des Landes stehende Container unabhängig von der Frage der Verwertung oder Nutzung, die Antwort der Landesregierung verweist lediglich darauf, dass die Container nicht „zwischengelagert“ werden müssten. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung dieser Frage: 1) Wie hoch sind die durch die Verwahrung für diese Container pro Jahr insgesamt entstehenden Kosten (z.B. für Stellplatzmieten, Verwaltung, Instandhaltung)? Antwort: Die Kosten –Miete, Bewirtschaftung- für die Aufstellflächen der Container lassen sich nicht aus den Gesamtkosten der Liegenschaften in Bad Segeberg und Rendsburg extrahieren . Bei den Verhandlungen der Mietverträge wurde stets auf eine Mischkalkulation abgestellt . 1 von 3 Drucksache 19/1773 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Somit lassen sich nur die monatlichen Gesamtkosten der oben genannten Liegenschaften darstellen: Bad Segeberg Miete 232.557,--€ Bewirtschaftung 343.918,--€ (u.a. Energie/Hausmeister) Fläche 126.657 qm Rendsburg Miete 80.000,--€ Bewirtschaftung 174.755,--€ Fläche 16.400 qm Die Landesregierung führte weiterhin aus, die noch im Landesbesitz befindlichen 1.266 Container würden nach einer „Bedarfsmeldung des zuständigen Innenministeriums “ benötigt. Hierzu frage ich: 2) Wofür werden diese Container benötigt? Welche Annahmen liegen dieser Bedarfsmeldung zugrunde? Antwort: Die Container werden vor allem als Reservekapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden benötigt. In der Einrichtung in Rendsburg werden Container derzeit auch aktiv genutzt. Der Bedarfsmeldung liegt die Annahme der Landesregierung zugrunde, dass Plätze zur Unterbringung von bis zu 5.000 Asylsuchenden vorzuhalten sind. Zwar lag die Belegungszahl in den Einrichtungen des Landes während der letzten 12 Monate stets unter 2.000 Personen. Aufgrund der unsicheren Situation in den Hauptherkunftsländern und auf den Hauptfluchtrouten hat die Landesregierung jedoch für nicht auszuschließende Szenarien mit deutlich höheren Zugangszahlen Vorsorge zu treffen. Auch die effektive Steuerung der Kreisverteilung sowie das Rückkehrmanagement bedingen das Vorhalten von Reservekapazitäten. 3) Wie viele dieser Container werden in den EAE Bad Segeberg und Rendsburg jeweils gelagert? Wie viele Container werden im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen verwendet? Wie viele Container werden in den EAE lediglich verwahrt? Bitte jeweils nach Containertypen aufschlüsseln. 2 von 3 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1773 3 Antwort: Es befindet sich folgende Containertypenstückzahl im Besitz der Landesregierung an folgenden Standorten: EAE Bad Segeberg: Duschcontainer: 42 Stück Wohncontainer: 657 Stück Wohncontainer Spezial: 52 Stück WC-Container: 46 Stück Gesamt: 797 Stück In der EAE Rendsburg: Wohncontainer: 380 Stück, davon 246 Stück belegt und 134 Stück unbelegt Sanitärcontainer: 61 Stück, davon 33 Stück belegt und 28 Stück unbelegt Doppelcontainer Taschengeldausgabe: 2 Stück, davon 0 Stück unbelegt Wachcontainer Polizei/Wache/WC.: 4 Stück, davon 0 unbelegt Technikräume: 22 Stück, davon 14 Stück belegt und 8 Stück unbelegt Gesamt: 469 Stück Die Gesamtsumme beider Standorte liegt bei 1266 Stück. 3 von 3 Organisation 20191105 Kleine Anfrage.docx