SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1775 19. Wahlperiode 2019-11-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Rückführungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein für die Jahre 2017, 2018 und 2019 1. Wie viele Personen sind durch Schleswig-Holstein in den Jahren 2017, 2018 und 2019 abgeschoben worden und welchen Zielort hatten die Abschiebungen ? Antwort: Die Zahl der durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in den Jahren 2017 bis 2019 (Stand: 30. September 2019) in eigener Zuständigkeit oder in Amtshilfe für andere Behörden durchgeführten Abschiebungen einschließlich Rücküberstellungen nach Dubliner Übereinkommen (ohne freiwillige Ausreisen ) entwickelte sich gemäß nachstehender Tabelle: Abschiebungen (einschließlich Dublin-Überstellung)* Schleswig-Holstein Jahr 2017 2018 2019** Anzahl 477 343 419 *Landesamt für Ausländerangelegenheiten, einschl. Amtshilfe für andere Behörden, **Stand 30. September 2019 Da die statistische Erfassung der abgeschobenen und rücküberstellten Personen seitens des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten nach Herkunftsländern erfolgt, ist eine Aufschlüsselung nach Zielländern nicht möglich. Allerdings wurden nach Angaben der Bundespolizei Abschiebungen bzw. Rücküberstellungen aus Schleswig-Holstein in folgende Zielländer erfasst: Drucksache 19/1775 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Abschiebungen (einschließlich Dublin-Überstellungen) nach Zielländern Jahr 2017 2018 2019* Afghanistan - x x Ägypten x - x Albanien x x x Algerien x x x Armenien x x x Aserbaidschan x x x Belgien x x x Bosnien-Herzegowina x - - Brasilien - x - Bulgarien x x x Dänemark x x x Estland - x - Finnland x x x Frankreich x x x Georgien x x x Ghana - x - Griechenland - - x Großbritannien x - - Indien - - x Irak x - - Israel - - x Italien x x x Japan x - - Kosovo x x x Kroatien x - x Lettland - - x Libanon x - x Litauen x x x Mali - x - Malta x x - Marokko x x x Mazedonien x x - Moldau x - - Montenegro - - x Niederlande x x x Norwegen x x x Österreich x x x Pakistan - x x Polen x x x Portugal x x - Rumänien x x x Russische Föderation x x x Schweden x x x Schweiz x x x Serbien x x x Slowakische Republik - x x Spanien x x x Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1775 3 Tschechische Republik x x x Tunesien x x - Türkei - x x Ungarn x - - Vietnam - x x *Stand 30. September 2019 2. Bei wie vielen Personen sind die geplanten Abschiebungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gescheitert und aus welchen Gründen? Bitte zahlenmäßig aufschlüsseln. Antwort: Die Anzahl der gescheiterten bzw. stornierten Abschiebungsmaßnahmen der Jahre 2017 bis 2019 (Stand: 5. November 2019) aufgeschlüsselt nach Gründen lassen sich der nachstehenden Tabelle entnehmen. Gescheiterte Abschiebungen / Stornierungen nach Gründen Jahr 2017 2018 2019* Gesamt 775 1.018 889 personelle Angelegenheiten** - - 56 untergetaucht/nicht angetroffen 316 416 356 medizinische Gründe 113 173 77 Selbstverletzung (eigene /Familienmitglieder)** - - 7 Ausstellung/ Verlängerung Duldung*** 35 33 - Kirchenasyl 38 13 1 Aufnahmekapazität DÜ-Land erschöpft 3 10 5 selbständige Ausreise 27 6 10 Verweigerung Botschaft 9 16 2 Verschleppung Botschaft (keine Antwort nach mehr als sechs Monaten) 4 1 6 Rücknahme durch die Ausländerbehörde 37 65 100 vorläufiges Ruhen durch die Ausländerbehörde 31 1 13 aktiver/passiver Widerstand 1 35 48 sonstige Gründe**** 161 254 208 *Stand 5. November 2019, **Erfassung seit 2019; ***Keine Erfassung 2019 ****Unter „sonstigen Gründen“ werden überwiegend Fälle erfasst, in denen eine Abschiebungsmaßnahme scheitert, weil eine Familientrennung nicht möglich ist. Entweder, weil das Zielland nur vollzählige Familien aufnimmt oder aber bspw. ein (minderjähriges) Familienmitglied nicht angetroffen wird und dieses nicht allein in Deutschland zurückbleiben kann. Ebenso werden unter „sonstigen Gründen“ Fälle erfasst, in denen eine Ausländerbehörde aus unbekannten Gründen das Amtshilfeersuchen zurückzieht. Drucksache 19/1775 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 3. Wie viele freiwillige Ausreisen, die über Rückkehrförderungsprogramme gefördert wurden, haben aus Schleswig-Holstein in den Jahren 2017, 2018 und 2019 stattgefunden? Wie viele davon waren ausreisepflichtige Menschen? Antwort: Bis Ende September 2019 fanden 597 geförderte freiwillige Ausreisen aus Schleswig-Holstein heraus statt. Im Jahren 2018 waren es insgesamt 517 und im Jahr 2017 fanden 1.629 unterstützte freiwillige Ausreisen statt. Ob die Menschen ausreisepflichtig waren, wird nicht statistisch erfasst. 4. Welche Staatsangehörigkeit hatten die Menschen aus Schleswig-Holstein, die an freiwilligen Rückkehrförderungsprogrammen teilgenommen haben? Bitte nach Land aufschlüsseln. Antwort: Die Anzahl der freiwilligen Ausreisen je Herkunftsland lässt sich dem monatlichen Zuwanderungsbericht des Landes Schleswig-Holstein entnehmen. Im Zuwanderungsbericht des Monats September sind die geförderten und nicht geförderten freiwilligen Ausreisen auf den Seiten 15 und 16 angegeben. Der Bericht kann über den folgenden Link abgerufen werden: https://schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/F/fluechtlingeSH/zuwanderungsbericht.html 5. Wie viel Geld wurde durch das Land Schleswig-Holstein insgesamt jeweils in 2017, 2018 und 2019 für Abschiebungen ausgegeben? Antwort: Haushalterisch werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen als Rückführungsmaßnahmen erfasst, ohne dass eine Differenzierung zwischen Abschiebungen , freiwilliger Ausreisen oder Dublin-Überstellungen erfolgt. Die dem Land Schleswig-Holstein in dem Zeitraum 2017 bis 2019 durch zwangsweise Aufenthaltsbeendigungen im Wege der Abschiebung entstandenen Kosten lassen sich daher nicht explizit beziffern. Die Kosten für Rückführungsmaßnahmen, die das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in eigener Zuständigkeit oder in Amtshilfe für andere Behörden durchgeführt hat, lassen sich der nachstehenden Tabelle entnehmen. Ausgaben für Rückführungsmaßnahmen* Jahr 2017 2018 2019** Summe in Euro 671.459,36 574.624,55 605.553,17 *Landesamt für Ausländerangelegenheiten, einschl. Amtshilfe für andere Behörden, **Stand 6. November 2019 In den Ausgaben für Rückführungsmaßnahmen enthalten sind neben den Reisekosten der betroffenen Person auch weitere Kosten wie z.B. Passersatz- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1775 5 beschaffungsgebühren, Reisekosten der Vollzugskräfte, Kosten der ärztlichen Begleitung.