SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1804 19. Wahlperiode 2019-11-16 Kleine Anfrage des AbgeordnetenTobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Förderung der parteinahen Stiftungen Vorbemerkung des Fragestellers: Im Landeshaushalt (zurzeit Titel 0746-MG02-68412) sind seit langem Zuschüsse für die parteinahen Bildungsstätten von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW veranschlagt. 1. Seit wann werden im Landeshaushalt Mittel für die parteinahen Stiftungen und Bildungsstätten veranschlagt? Antwort: Die institutionelle Förderung der parteinahen Stiftungen gibt es seit 1968. 2. Wie hat sich seither die Fördersumme entwickelt? Antwort: Laut Förderrichtlinie (Amtsblatt Schl.-H. 2018, S. 235) bilden vier Legislaturperioden die Grundlage für die Bemessung der jeweiligen Zuwendungen. Unter Berücksichti- Drucksache 19/1804 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 gung der Haushaltsjahre im Rahmen der letzten vier Legislaturperioden einschließlich der laufenden Legislaturperiode hat sich die Fördersumme zwischen 2005 und 2019 wie nachstehend entwickelt: Förderung in Euro Haushaltsjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamtsumme in € 293.200 293.200 293.200 293.000 293.000 263.700 249.100 211.700 Förderung in Euro Haushaltsjahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020* Gesamtsumme in € 211.700 211.700 215.000 215.000 215.000 241.900 241.900 241.900* *Laut Haushaltsentwurf für 2020 Da die entsprechenden Unterlagen vom MBWK nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem Landesarchiv übergeben werden, ist eine weiter in die Vergangenheit reichende Beantwortung in der Kürze der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. 3. Die Förderrichtlinie von 2018 beschränkt die Förderung dieser Stiftungen auf die Parteien, die an den letzten beiden Landtagswahlen teilgenommen haben und dem gegenwärtigen Landtag angehören. Welche wesentlichen Veränderungen bei den Voraussetzungen für eine Förderung haben sich seit der Aufnahme der Landesförderung für die parteinahen Stiftungen ergeben? Antwort: Mit der geltenden Förderrichtlinie sind erstmals die Fördervoraussetzungen und Förderziele i.S. der §§ 23 und 44 LHO verbindlich und transparent vorgegeben und das Landesinteresse zur Förderung der bürgerorientierten allgemeinpolitischen Bildungsarbeit ausgewiesen worden. Zur Beurteilung der Zielerreichung sind Indikatoren erlassen worden, wie etwa die Art und Zahl der Veranstaltungen und deren Beteiligung sowie die Anzahl der Publikationen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1804 3 4. Sind in der Vergangenheit auch andere Stiftungen gefördert worden als diejenigen , die gegenwärtig gefördert werden? Antwort: Nein. 5. Geht die Landesregierung derzeit davon aus, dass die Förderrichtlinie von 2018 sachgerecht und konsensfähig ist, oder plant sie für die nähere Zukunft Veränderungen an den Fördermodalitäten? Antwort: Die aktuell stattfindende Evaluation der geltenden Förderrichtlinie wird zeitnah abgeschlossen werden. Mögliche Veränderungen in den Fördermodalitäten werden u.a. vom Ergebnis dieser Auswertung abhängen, fundamentale Änderungsbedarfe sind allerdings nicht zu erwarten.