SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1814 19. Wahlperiode 22. November 2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Polizeistation Lauenburg, Alte Wache 14 in 21481 Lauenburg Seit mehreren Jahren ist die Polizeistation Lauenburg in einem Gebäude im Bereich der Innenstadt untergebracht, das weder von der Nutzfläche noch unter Sicherheitsaspekten für einen 24/7 Schichtdienst geeignet ist. Seit Jahren finden nur noch kleinere (Schönheits)reparaturen statt. 1. Was war der Grund für den Verkauf des Hauses „Alte Wache 14“ und welches Ziel wurde mit dem Verkauf verfolgt? Das Gebäude „Alte Wache 14“ hätte einer umfangreichen Grundsanierung unterzogen werden müssen. Diese wäre gegenüber einer Anmietung in einem durch die Raiffeisenbank zu erstellenden Neubau nicht wirtschaftlich. Insofern wurde mit dem Verkauf das Ziel der Wirtschaftlichkeit verfolgt. 2. Ist es richtig, dass die derzeitige Polizeistation in ein neu zu bauendes Gebäude der Raiffeisenbank in Lauenburg umziehen soll? Ja. Drucksache 19/1814 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Für welchen Zeitpunkt ist mit dem Bau des Bankgebäudes zu rechnen und gibt es hierfür eine vertraglich vereinbarte Regelung? Gibt es ein gesichertes Ausstiegsverfahren , wenn die Raiffeisenbank nicht beginnt, zu bauen? Es gibt keine vertragliche Regelung, die den Nutzungsbeginn durch die Polizei datiert . Die Raiffeisenbank hat sich gemäß Mietvertrag verpflichtet, den Bauantrag im Jahr 2017 (erstmalig am 16.10.2017 eingereicht) zu stellen und die Polizeiwache im Neubau spätestens 30 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung bezugsfertig zu übergeben. Bei Vertragsschluss wurde kein einzelvertragliches Ausstiegsrecht vereinbart . Das Land geht davon aus, dass die Raiffeisenbank bis spätestens 2020 über Baurecht verfügt und baut. Sollte dies nicht der Fall sein, wird seitens des Landes ein Rücktrittsrecht nach §§ 323,324 BGB geprüft. 4. Was sind die Gründe für den derzeitigen Stillstand der Planungen der GMSH und wie weit sind sie in Bezug auf einen Umzug konkret gediehen? Alle Planungen, die im Zuständigkeitsbereich der GMSH liegen, sind abgeschlossen. 5. Welche Alternativen wurden und werden zu einem Bau in der Raiffeisenbank geprüft mit welchem Ergebnis? Die Raiffeisenbank hat zeitnahen Baubeginn ab vorliegendem Baurecht zugesichert. Die bisherigen Gespräche zeigen die Ernsthaftigkeit der Bank, dieses Ziel zu erreichen . Daher wurden und werden keine Alternativen geprüft. 6. Welche Gebäudeerhaltungsmaßnahmen für das Bestandsgebäude Alte Wache 14 wurden seit der Anmietung von der GMSH umgesetzt (bitte nach Jahren und Kosten aufschlüsseln) und was ist für den Fall geplant, dass kurzfristig kein Umzug realisierbar ist? Für Bauunterhaltungsmaßnahmen ist der Vermieter (Raiffeisenbank) zuständig. Der Vermieter hat einzelne bauliche Mängel beseitigen lassen. Zu den Kosten gibt es keine Angaben. Die Planung für den Neubau wurde den Vertretern des Landes von der Raiffeisenbank Ende 2016 vorgestellt. Änderungs- und Ergänzungswünsche wurden im Nachgang übermittelt. Nach der Überarbeitung des Planentwurfs fand ein weiteres konstruktives Abstimmungsgespräch statt. Während der Bauzeit werden der Polizei Lauenburg Containerbüros durch die Raiffeisenbank zur Verfügung gestellt. Diese werden dem Sicherheitsstandard der Polizei entsprechen. Alternativ kann eine Unterbringung durch die Raiffeisenbank auch in einem Gebäude erfolgen. Eine Entscheidung steht aber noch aus.