SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/183 19. Wahlperiode 2017-09-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Betäubungsloses Schlachten (Teil II) Nach § 4 a Abs. Ziff. 2 TierSchG i.V.m. Abschnitt 4 § 12 TierSchlV darf ein Tier nur unter Betäubung geschlachtet werden. Jedoch kann aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schächten gestattet werden. Soweit nicht anders vermerkt, wird um die Zahlen pro Kalenderjahr innerhalb der letzten fünf Jahre gebeten: 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele bäuerliche Betriebe es in Schleswig- Holstein gibt, bei denen Schlachtvieh zum Schächten bezogen wurde? Wie in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführt, darf ein Tier nach § 4 a Abs. 2 Ziff. 2 TierSchG i.V.m. Abschnitt 4 § 12 TierSchlV nur unter Betäubung geschlachtet werden. Diese Praxis ist auch Standard für jüdische oder muslimische Schlachtungen . Eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Tieren aus religiösen Gründen wurde seit 2004 in Schleswig-Holstein nicht mehr erteilt . Darüber hinaus, insbesondere zur Frage der weiteren Verwendung von aus Schleswig-Holstein exportierten Tieren, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 1.1. Falls ja: Bitte Aufschlüsselung nach Anzahl und Landkreisen seit 2012. Entfällt. 2. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Schlachtkörper jeweils aus schleswigholsteinischen Betrieben, aus Betrieben in anderen Bundesländern und aus Betrieben im Ausland stammten? Nein. Über die Einhaltung des Tierschutzgesetzes wacht die Veterinärbehörde des jeweiligen Kreises / der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeit die Schlachtung erfolgt. 2.1. Falls ja: Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Herkunftsort für die Zeit ab 2012. Entfällt. 3. In wie vielen Schlachtstätten in Schleswig-Holstein fanden die betäubungslosen Schlachtungen statt und wie hoch war die Zahl der betreffenden Schlachtstätten in den einzelnen Landkreisen? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie viele Kontrollen auf Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben sowie der Hygienevorschriften bei der Schächtung wurden innerhalb der letzten fünf Jahre jährlich landesweit durchgeführt (bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen)? Siehe Antwort zu Frage 1.