SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1832 19. Wahlperiode 2019-11-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, fraktionslos und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Bauschuttdeponie in Kosel/Gammelby Die BRG-Entsorgungsgesellschaft mbH & CoKG Grevenkurg plant in einem Kiesabbaugebiet im Bereich der Gemeinden Kosel und Gammelby (Kreis Rendsburg- Eckernförde) eine der größten Bauschuttdeponien in Schleswig-Holstein einzurichten , deren Standort zwischen zwei Flächen des Flora-Fauna-Habitats „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“ liegt und an die Landschaftsschutzgebiete „Hüttener Vorland“ und „Windebyer Noor und Schnaaper Seen“ sowie an das Naturschutzgebiet „Bültsee und Umgebung“ grenzt. 1. Hat der Betrieb einer Bauschuttdeponie nach Einschätzung der Landesregierung Relevanz für die oben genannten Landschafts- und Naturschutzgebiete? Die BRG Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG hat bei der Genehmigungsbehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) lediglich eine Planungsanzeige eingereicht. Da der Antrag auf Planfeststellung und somit auch die Umweltverträglichkeitsuntersuchung noch nicht vorliegt, kann zu den Auswirkungen des Betriebs der Deponie auf die genannten Schutzgebiete keine Aussage getroffen werden. 2. Beeinträchtigt der Betrieb einer Bauschuttdeponie nach Einschätzung der Landesregierung die Oberflächen- und/oder Grundwasserqualität (Stichwort: Toteisseen -Achse)? Drucksache 19/1832 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Ist sichergestellt, daß alle Umweltaspekte bei dem unter Naturschutz stehenden Bültsee hinsichtlich der geplanten Bauschuttdeponie berücksichtigt werden? Wenn ein Planfeststellungsantrag vorgelegt wird, werden alle Aspekte bei der Prüfung berücksichtigt.