SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/191 19. Wahlperiode 29.09.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ralf Stegner (SPD), Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Ernennung von zusätzlichen Staatssekretär/innen Vorbemerkung der Fragesteller Im Finanzministerium und im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wurde jeweils eine zusätzliche Position einer Staatssekretärin/ eines Staatssekretärs geschaffen. Hierfür wurden keine Staatssekretärsstellen in anderen Ministerien gestrichen. Gemäß § 49 Abs.1 Landeshaushaltsordnung darf ein Amt nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden. 1. Wie begründet die Landesregierung die Schaffung dieser beiden Staatssekretärsstellen ? Antwort zu Frage 1: Die Bereiche innere Sicherheit und Integration sowie die Haushalts- und Finanzpolitik sind zentrale Schwerpunktthemen der Landesregierung. Sie sind für die Zukunft des Landes von großer Bedeutung und umfassen ein sehr breites Aufgabenspektrum . Drucksache 19/191 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Welche besetzbaren Planstellen des gültigen Haushaltes 2017 wurden für die Einrichtung der Position eines zusätzlichen Staatssekretärs herangezogen? Antwort zu Frage 2: Gemäß § 50 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) wurde aus dem Kapitel 0312 des Dienstleistungszentrums Personal im Haushaltsvollzug 2017 eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 in das Kapitel 0501 des Finanzministeriums umgesetzt und gemäß § 14 Abs. 18 Haushaltsgesetz 2017 nach B 9 gehoben. Aus dem Kapitel 0501 des Finanzministeriums wurde im Haushaltsvollzug 2017 eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 gemäß § 50 Abs. 2 LHO in das Kapitel 0401 des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration umgesetzt und gemäß § 14 Abs. 18 Haushaltsgesetz 2017 nach B 9 gehoben. 3. Wurde die Umsetzung weiterer Planstellen durch die zusätzlichen Staatssekretärsstellen nötig (z.B. zur Schaffung eines Vorzimmers)? Antwort zu Frage 3: Nein. 4. Welche zusätzlichen Personal- und Sachkosten (Fahrer, Dienstfahrzeuge usw.) werden durch die zusätzlichen Staatssekretärsstellen jeweils für das Haushaltsjahr 2017 sowie danach jährlich verursacht? Antwort zu Frage 4: Es entstehen für das Haushaltsjahr 2017 zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 130.800 € und Sachkosten in Höhe von ca. 43.400 €. In den Folgejahren ergeben sich jeweils voraussichtliche jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 252.900 € und jährliche Sachkosten in Höhe von ca. 20.400 €.