SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/192 19. Wahlperiode 29.09.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ralf Stegner (SPD), Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Stellvertretende Regierungssprecher 1. Wie begründet die Landesregierung die Schaffung der Stelle eines/einer zweiten stellvertretenden Regierungssprecherin/ Regierungssprechers und welche Aufgaben sollen durch diese Stelle erledigt werden? Antwort: Die Digitalisierung verändert deutlich die Nachrichten- und Informationsbeschaffung der Bürgerinnen und Bürger. Diese erfolgt im zunehmenden Maße nicht mehr nur über die klassischen Medien wie Tageszeitungen, Rundfunk und Fernsehen , sondern verstärkt auch online über Internetportale und Social Media Plattformen als weitere Informationskanäle. Die Landesregierung hält eine stärkere Präsenz in diesen Bereichen im sich wandelnden gesellschaftlichen Umfeld für besonders wichtig. Die Landesregierung hat zudem das Thema Digitalisierung zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte erklärt und setzt vor diesem Hintergrund verstärkt auf die Online -Kommunikation, um über ihre Arbeit und die des Digitalisierungskabinetts zu informieren und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren. Die Intensivierung dieses zusätzlichen Kommunikationsbereiches bedeutet für die Pressearbeit der Landesregierung, vor allem für die Presse- und Informationsstelle in der Staatskanzlei, eine zusätzliche Herausforderung und sorgt für deutliche Mehrarbeit. Aus der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung werden das Landesportal www.schleswig-holstein.de sowie die dazugehörigen Social Media Kanäle, die Online-Präsenz des Ministerpräsidenten und darüber hinaus Drucksache 19/192 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 die Online-Auftritte von über 50 Landesbehörden und Einrichtungen betreut. Auch Anfragen von Online-Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern werden von hier aus beantwortet. Um dem neuen Arbeitsschwerpunkt Online-Kommunikation gerecht werden zu können, wurde die Verantwortung für diesen Aufgabenbereich zugleich mit der Funktion eines stellvertretenden Regierungssprechers verbunden. 2. Wurde die Stelle neu geschaffen bzw. welche besetzbare Planstelle im Stellenplan der Staatskanzlei wurde hierfür umgesetzt? Antwort: Die Besetzung erfolgte auf einer freien Stelle im Stellenplan des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung. 3. Welche Kosten entstehen durch die Schaffung der Stelle eines/einer zweiten stellvertretenden Regierungssprecherin/ Regierungssprechers im laufenden Haushaltsjahr und danach jährlich für das Land? Antwort: Im laufenden Jahr entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 34.200 €. Für die kommenden Jahre entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € (zzgl. der tarifrechtlichen Entgeltstufenerhöhungen).