SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/193 19. Wahlperiode 2017-10-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ressourcen für Oberstufen 1. Wie viele Unterrichtsstunden sind bei einer vollständigen Erteilung des Unterrichts gemäß Lehrplänen und Stundentafeln in den Jahrgängen a) der Oberstufe an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang, b) der Oberstufe an Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang, c) der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, d) der Beruflichen Gymnasien zu erteilen? Antwort: zu a) - c): Die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) gilt unabhängig davon , ob es sich um einen acht- oder einen neunjährigen Bildungsgang bis zum Abitur handelt, für die Oberstufen aller allgemeinbildenden Schulen in gleicher Form. Demnach sind in der Einführungsphase und im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Q1) jeweils 33 Unterrichtsstunden pro Woche zu erteilen und im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q2) 31 Unterrichtsstunden. Drucksache 19/193 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 zu d): Für alle sechs Fachrichtungen des Beruflichen Gymnasiums (Agrarwirtschaft, Berufliche Informatik, Ernährung, Gesundheit und Soziales, Technik sowie Wirtschaft ) legen die Stundentafeln für die Einführungsphase 33 Unterrichtstunden pro Woche fest, für Q1 und Q2 je 34 Unterrichtsstunden pro Woche. 2. Wie hoch ist derzeit der Grad der tatsächlichen Unterrichtsversorgung an a) der Oberstufe an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang, b) der Oberstufe an Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang, c) der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, d) den Beruflichen Gymnasien? Antwort: zu a) - c): Nach den Erlassen zum Planstellenzuweisungsverfahren ist der in der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) vorgesehene Unterricht an den Gymnasien und an den Gemeinschaftsschulen zu 100% zu erteilen. zu d): Im Planstellenzuweisungsverfahren erfolgt die Zuweisung der Lehrerstellen insgesamt für alle sechs Schularten der berufsbildenden Schulen (Berufsschule, Berufsfachschule , Fachoberschule, Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium und Fachschule) gemeinsam. Die Schulen sind gehalten, den Unterricht an den Beruflichen Gymnasien zu 100% zu erteilen. 3. Wie viele Lehrerstunden werden derzeit durchschnittlich a) pro Oberstufe an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang, b) pro Oberstufe an Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang, c) pro Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, d) pro Beruflichem Gymnasium eingesetzt? Antwort: Es wird im Folgenden Bezug genommen auf die Werte für das Schuljahr 2016/17. Für das derzeit laufende Schuljahr 2017/18 wird die statistische Erhebung durch das Statistikamt Nord zurzeit durchgeführt, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/193 3 zu a) und b): Im Schuljahr 2016/17 wurden an den Gymnasien 43.006 Lehrerwochenstunden in der Oberstufe eingesetzt. Das sind 1,57 Lehrerwochenstunden pro Schüler/Schülerin. zu c): An den Gemeinschaftsschulen wurden im Schuljahr 2016/17 13.519 Lehrerwochenstunden eingesetzt. Dies entspricht 1,67 Lehrerwochenstunden pro Schüler/ Schülerin. Aufgrund von Lerngruppenbildungen unterschiedlicher Größe an den Schulen (z.B. Wahl zwischen Musik und Kunst, Wahl zwischen Naturwissenschaften oder zwischen Fremdsprachen) unterscheiden sich die Werte der erteilten Lehrerwochenstunden pro Schüler/Schülerin von Gymnasien und Gemeinschaftsschulen trotz gleicher Unterrichtsversorgung . zu d): Im Schuljahr 2016/17 wurden an den Beruflichen Gymnasien 16.155 Lehrerwochenstunden eingesetzt; entsprechend 1,65 Lehrerwochenstunden pro Schüler /Schülerin.