SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/197 19. Wahlperiode 2017-10-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Minderung der Partikelemissionen des Heizkraftwerkes Wedel Nach Anordnung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vom 16.12.2016 war der Betreiber des Heizkraftwerkes in Wedel Vattenfall aufgefordert, die vom Kraftwerk ausgehenden Partikelemissionen bis zum 31.08.2017 wirksam zu mindern und die Wirksamkeit dem LLUR nachzuweisen. 1. Wie definiert die Landesregierung die wirksame Minderung der Partikelemissionen ? Welche Kriterien liegen der Bewertung der Landesregierung zugrunde? Grundlage für die Bewertung des LLUR ist der Immissionswert für Staubniederschlag der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft nach Nr. 4.3.1. Die Wirksamkeit der Minderung der Partikelemissionen lässt sich nicht pauschal definieren , sondern muss im konkreten Einzelfall neben der Intensität der Immissionen auch in Bezug auf die Inhaltsstoffe und deren Eigenschaften beurteilt werden. Die aktuellen Untersuchungen erfolgen daher unter anderem hinsichtlich chemischer Eigenschaften und des Haftverhaltens der Partikel. Zusätzlich führt das LLUR Ortsbesichtigungen durch. Um eine Zuordnung der Immissionen zum Kraftwerk eindeutig nachzuweisen, lässt das LLUR zudem die Befunde eines Prüfplattenmonitorings einfließen . Drucksache 19/197 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Maßnahmen des Betreibers zu einer wirksamen Minderung der Emissionen geführt haben? Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung einzuleiten, um die Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Partikelemissionen zu schützen? 3. Für den Fall, dass die wirksame Minderung des Partikelausstoßes nicht erreicht wird, plant die Landesregierung eine Anordnung für die vorübergehende Stilllegung des Heizkraftwerkes zu erlassen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Nach Vorlage der ersten Untersuchungsergebnisse geht die Landesregierung davon aus, dass die Maßnahmen zu einer Minderung der Emissionen beitragen. Die Untersuchungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Weitere Maßnahmen sind geplant. Das MELUND als zuständige Oberste Immissionsschutzbehörde wird im Oktober die Untersuchungsergebnisse veröffentlichen. Angesichts der bisherigen Untersuchungen und durchgeführten Maßnahmen gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine vorübergehende Stilllegung des Kraftwerkes. 4. Unter welcher Voraussetzung kann das Heizkraftwerk Wedel ohne Partikelemissionen betrieben werden? Partikelemissionen können nicht vollständig verhindert werden. Dies gilt grundsätzlich für alle vergleichbaren Kraftwerke. 5. Hat die Landesregierung bereits Gespräche mit der Hansestadt Hamburg und dem Betreiber Vattenfall über die Stilllegung des Heizkraftwerkes Wedel aufgenommen ? 6. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung für die Stilllegung des Kraftwerkes ? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Ziel der Landesregierung Schleswig-Holstein ist die schnellstmögliche Abschaltung des Kohlekraftwerks Wedel. Dies ist schon aus Gründen des Klimaschutzes dringend notwendig. Solange die Anlage jedoch über eine bestandskräftige Betriebsgenehmigung verfügt, liegt die Entscheidung zur Stilllegung beim Betreiber. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/197 3 Deshalb hat Minister Habeck bereits in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach Gespräche mit Vattenfall und der Hansestadt Hamburg geführt. Die Landesregierung wird diese Gespräche weiter intensivieren.