SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/212 19. Wahlperiode 2017-10-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Rechtsfolgen des Koalitionsvertrages für den Vorbereitungsdienst 1. Stimmt es, dass im Juli 2017 ein Schreiben des IQSH an alle Ausbildungsschulen ging, in dem es unter anderem hieß: „Die im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung festgelegten Veränderungen für die Ausbildung in den beiden Lehrämtern für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen werden zum 1.8.17 vom IQSH umgesetzt. Die Ausbildung findet in lehramtsspezifischen Ausbildungsgruppen statt.“? Antwort: Ja, allerdings war das Schreiben ausschließlich an die Leiterinnen und Leiter und die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Ausbildungsschulen für das Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt) gerichtet. 2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierte diese Entscheidung des IQSH? Drucksache 19/212 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Rechtsgrundlage ist die geltende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte, die sowohl eine Ausbildung in lehramtsgemischten als auch in lehramtsspezifischen Gruppen zulässt. 3. Die Bildungsministerin hat im Bildungsausschuss vom 7.9.17 von gemeinsamen Ausbildungsgruppen für künftige Gymnasial- und künftige Gemeinschaftsschullehrer gesprochen, wenn diese denn auch in der Oberstufe unterrichten dürfen. Wie verträgt sich das mit dem Brief des IQSH, wenn es ihn denn gab? Antwort: Unabhängig von der zukünftigen Bezeichnung der Lehrämter und davon, an welcher Hochschule das Studium absolviert wurde, werden die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in dem Fach oder den Fächern, die auf dem Niveau der Sekundarstufe II studiert wurden, in „Sek. II-Gruppen“ ausgebildet. Getrennt davon werden die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in dem Fach oder den Fächern, die auf dem Niveau der Sekundarstufe I studiert wurden, in „Sek. I-Gruppen“ ausgebildet.