1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/213 19. Wahlperiode 05.10.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Personalbedarf in der Justiz 1. Wie viele zusätzliche Personalstellen müssen in der Justiz geschaffen werden, um den Personalbedarf nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y zu 100 % zu erfüllen? (Bitte Aufschlüsseln nach Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern an den einzelnen Standorten in Schleswig-Holstein.) Antwort: Der rein rechnerisch nach dem PEBB§Y-Verfahren ermittelte Personalbedarf ist der anliegenden Übersicht zu entnehmen. Die mittels PEBB§Y ermittelte Deckungsquote ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterdurchschnittlich aufgrund der hohen Eingangszahlen in Asylsachen , die im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 sprunghaft angestiegen sind. Im Vorjahreszeitraum betrug die Deckungsquote der Richter*innen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch 86 %. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlichten Statistiken lassen für die Zukunft einen Rückgang Drucksache 19/213 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 der Eingänge in Asylsachen erwarten. Es wird deshalb künftig mit einem Abbau von Beständen und einer deutlichen Zunahme des Deckungsgrades gerechnet . Die jeweils tatsächlich erforderliche Personalausstattung wird fortlaufend in enger Abstimmung mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung aktueller Eingangs- und Bestandszahlen ermittelt. PEBB§SY beruht auf durchschnittlichen Gegebenheiten und bildet örtliche Besonderheiten grundsätzlich nicht ab. Deshalb ist eine Aufschlüsselung nach einzelnen Standorten in Schleswig-Holstein ohne Aussagekraft. 2. Wie hoch wären die zusätzlichen Personalkosten in der Justiz, um den Personalbedarf nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y zu 100 % zu erfüllen? (Bitte Aufschlüsseln nach Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern an den einzelnen Standorten in Schleswig-Holstein.) Antwort: Die rein rechnerisch ermittelten Personalkosten sind der anliegenden Übersicht zu entnehmen. Drucksache 19/213 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Anlage nach dem PEBB§Y-Verfahren ermittelter Personalbedarf der Gerichte und Staatsanwaltschaften (Erhebungszeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2017) Stellenausstattung HH 2017 Rechnerische Deckungsquote Rechnerischer Stellenbedarf Differenz Zusätzliche Personalkosten 4 A) Ordentliche Gerichtsbarkeit Richter*innen 539 94,79 % 569 30 1.500.000 € Rechtspfleger*innen 1 487 90,19 % 540 53 2.650.000 € Serviceeinheiten 1 1.135 90,90 % 1.249 114 5.700.000 € B) Staatsanwaltschaften Staatsanwält*innen 184 84,07 % 219 35 1.750.000 € Amtsanwält*innen 51 79,08 % 64 13 650.000 € Rechtspfleger*innen 1 74 90,84 % 81 7 350.000 € Serviceeinheiten 1 278 85,21 % 326 48 2.400.000 € C) Verwaltungsgerichtsbarkeit 2 Richter*innen 64 45,39 % 141 77 3 3.850.000 € Rechtspfleger*innen 1 12 61,84 % 19 7 350.000 € Serviceeinheiten 1 46 55,70 % 83 37 1.850.000 € Summe (A bis C) 2.870 3.291 421 21.050.000 € Sozialgerichtsbarkeit In diesen Gerichtsbarkeiten ist praktisch ein Deckungsgrad von 100 % erreicht. Arbeitsgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Anmerkungen 1) Stellenangaben im Bereich der Rechtspfleger*innen und Serviceeinheiten jeweils inkl. der vergleichbaren Tarifbeschäftigten der Funktionsebenen der LG 2.1 (E 9 bis E 12) bzw. LG 1.2 (E 5 bis „kleine“ E 9). Im Rechtspflegerbereich aber - soweit zutreffend - ohne Sozialdienst. 2) Stellenangaben für die Verwaltungsgerichtsbarkeit inkl. der zum 01.06.2017 nach § 8 Abs. 12 HG 2017 eingerichteten 6 zusätzlichen Planstellen/Stellen (4 Richterplanstellen, 2 Serviceeinheiten). 3) Der einer Deckungsquote von 100 % entsprechende Personalbedarf ist den hohen Eingangszahlen in Asylsachen geschuldet, die im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 sprunghaft angestiegen sind und dazu geführt haben, dass der Deckungsgrad des Vorjahreszeitraumes von 86 % auf aktuell 45 % gesunken ist. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlichten Statistiken lassen für die Zukunft einen Rückgang der Eingänge in Asylsachen erwarten. Es wird deshalb künftig mit einem Abbau von Beständen und einer deutlichen Zunahme des Deckungsgrades gerechnet. Die jeweils tatsächlich erforderliche Personalausstattung wird fortlaufend in enger Abstimmung mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung aktueller Eingangs- und Bestandszahlen ermittelt. 4) Den Personalkosten liegt ein Durchschnittswert von 50.000 € je Stelle zugrunde, der dem Ansatz der Budgeteinsparungen im Rahmen des Stellenabbaupfades der Landesregierung entspricht.