SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/220 19. Wahlperiode 2017-10-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mögliche Schließung der Außenstelle Geesthacht des Berufsbildungszentrums Mölln Vorbemerkung der Fragestellerin: Vor der Sommerpause hat der Leiter des Berufsbildungszentrums Mölln bei einer Veranstaltung auf einen starken Rückgang der Anmeldezahlen für die Außenstelle Geesthacht des Berufsbildungszentrums Mölln hingewiesen und eine mögliche Schließung der Außenstelle Geesthacht in Aussicht gestellt. 1. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Entscheidung über die Schließung einer Außenstelle nach den §§ 100-110 Schulgesetz ausschließlich dem Verwaltungsrat eines Regionalen Berufsbildungszentrums überlassen? Falls nicht, liegt die Alleinentscheidung beim Schulträger oder gibt es eine Einigungspflicht zwischen Schulträger und Leitung des RBZ? Antwort: Nach Auffassung der Landesregierung entscheidet der Verwaltungsrat abschließend über die Schließung der Außenstelle Geesthacht. Das BBZ Mölln ist als Regionales Berufsbildungszentrum eine rechtsfähige Anstalt des Kreises Herzogtum Lauenburg. Drucksache 19/220 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die Regelung des § 59 Satz 3 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG), wonach der Schulträger über die Schließung der Außenstelle einer Schule entscheidet, findet daher gemäß § 110 Abs. 1 SchulG keine Anwendung. Für das BBZ Mölln als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts handeln vielmehr gemäß § 41 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes seine Organe. Das sind der Verwaltungsrat (§ 105 SchulG) und die Geschäftsführung (§ 106 SchulG). Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist somit zwar nicht für die Entscheidung über die Schließung der Außenstelle zuständig, kann aber über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entscheidung nehmen. Neben dem Landrat sind gemäß § 9 der Satzung des BBZ Mölln acht Abgeordnete des Kreistages des Kreises Herzogtum Lauenburg stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsrates des BBZ Mölln. 2. Hat der Leiter des BBZ Mölln die Landesregierung von den Überlegungen zur Schließung der Außenstelle Geesthacht informiert? Antwort: Der Schulleiter und Geschäftsführer hat die Schulaufsicht im Vorfeld mündlich informiert . In den regelmäßigen Gesprächen über die Entwicklung des gesamten BBZ Mölln ist die Thematik der Außenstellensituation mit eingeflossen. Der Schulleiter und Geschäftsführer hat der Schulaufsicht die in den letzten Jahren besprochenen Entwicklungslinien bereits im Frühjahr 2017 in schriftlicher Form dargestellt. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Stellungnahme des Personalrats zu den Möglichkeiten des Erhalts der Außenstelle? Antwort: Für die Landesregierung ist die Expertise des Schulleiters und Geschäftsführers maßgeblich. Dieser hat schon in seiner o.g. Information ausführlich dargelegt, dass der Standort Geesthacht aufgrund einer Vielzahl von Aspekten nicht zu halten ist. Dies gilt in Gänze für die vom Personalrat aufgeführten Punkte. Der örtliche Personalrat hat seiner Stellungnahme vorangestellt, dass er im Rahmen der Mitbestimmung zunächst nicht beteiligt worden ist. Mit Blick auf die Geschäftsführungsprozesse einer AöR folgt die Landesregierung der Auffassung des Geschäftsführers und Schulleiters. Die Landesregierung hat ebenfalls die Stellungnahmen der Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/220 3 beiden stellvertretenden Schulleiter, aller Abteilungsleitungen, mit Ausnahme der Außenstellenleitung sowie der Fachgruppenleitungen, zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der zunehmenden Eigenverantwortung der Schulen in den Regionen und insbesondere im Prozess der Umwandlung von berufsbildenden Schulen in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts hat die Landesregierung bewusst die Verantwortung dort verortet, wo die Prozesse stattfinden und wo die Entscheidungen nach inhaltlichen Kriterien am besten getroffen werden können. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den zeitlichen und organisatorischen Mehraufwand für die bisherigen Schülerinnen und Schüler in Geesthacht, wenn diese künftig in Mölln unterrichtet werden müssen, besonders hinsichtlich der ÖPNV-Verbindungen zwischen den beiden Städten? Antwort: Grundsätzlich werden seit vielen Jahren erheblich mehr Schülerinnen und Schüler aus Geesthacht an der Haupt- und Nebenstelle in Mölln beschult. Der weitaus kleinere Anteil wurde bisher in den Vollzeitmaßnahmen an der Außenstelle beschult. Es ist auch dieser Schülerschaft - wie allen anderen - zumutbar, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln das Berufsbildungsangebot an der Haupt- und Nebenstelle in Mölln zu erreichen. 5. Welche Veränderungen strebt die Landesregierung beim Gastschulabkommen mit Hamburg für die berufsbildenden Schulen an? Antwort: Die neue Landesregierung ist bestrebt, die Kooperation im Bildungsbereich mit Hamburg zu intensivieren. Das Ziel einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung zwischen den angrenzenden Kreisen und Bezirken in Schleswig-Holstein und Hamburg bezieht sich auch auf die berufsbildenden Schulen. Auf der Grundlage einer solchen gemeinsamen Schulentwicklungsplanung, nach Auswertung der mit den derzeit geltenden Bestimmungen gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein wird die Landesregierung prüfen, ob und ggf. welcher Änderungsbedarf beim Gastschulabkommen besteht. Drucksache 19/220 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 6. Wurde bzw. wird im Vorwege der Verhandlungen mit Hamburg untersucht, wie sich solche Veränderungen auf die Außenstelle Geesthacht, aber auch auf das Berufsbildungszentrum in Mölln auswirken würden? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen 7. Die Außenstelle Geesthacht befindet sich in einer einwohnerstarken Region am Rande Hamburgs, die kontinuierlich wächst. Insbesondere der Bedarf an Arbeitnehmern im Bereich der Pflege, Heilerziehung und Erziehung ist hier durch viele, auch große, Arbeitgeber gesichert. In der Vergangenheit wurde auch die kaufmännische Ausbildung in Geesthacht mit Erfolg durchgeführt. Wie kann nach Auffassung der Landesregierung eine inhaltliche Schwerpunktsetzung für die Außenstelle in diesen Themengebieten erreicht werden? Antwort: Das Angebot der Bildungsgänge im sozialpädagogischen Bereich und in den dualen Ausbildungen wird am BBZ in Mölln ausreichend vorgehalten. Die Verschiebung dieses Bildungsangebots von Mölln nach Geesthacht zersplittert das Angebot und ist aus professioneller und finanzieller Hinsicht nicht geboten. 8. Welche weiteren öffentlichen Berufsschulen in Schleswig Holstein haben regionale Außenstellen? (Es wird gebeten, die jeweiligen Schülerzahlen am Hauptstandort und in den Außenstellen sowie die Entfernung zwischen beiden mitzuteilen .) Antwort: Die Außenstellen von berufsbildenden Schulen werden nicht separat erfasst.