SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2207 19. Wahlperiode 2020-07-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Von der Polizei registrierte Straftaten im Bereich der „Politisch Motivierten Kriminalität – Rechts“ sowie Hassdelikte im ersten Quartal 2020 Vorbemerkung des Fragestellers: Ausweislich des Verfassungsschutzberichtes 2019 (Drucksache 19/2158neu) ist die „Politisch motivierte Kriminalität – Rechts“ im Sinne des polizeilichen Definitionssystems 2019 um 5,5 % leicht angestiegen. Gewaltdelikte aus diesem Bereich haben von 2017 auf 2018 erheblich um 38 % zugenommen. Darüber hinaus werden Hassdelikte , z.B. wegen der sexuellen Orientierung der Opfer, begangen. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit Blick auf die Vorbemerkung des Fragestellers sei vorangestellt, dass bei den Gewaltdelikten 2017 auf 2018 ein Rückgang von -38,29 %) (von 47 auf 29 Fälle) verzeichnet wurde. Der oben erwähnte Anstieg von 37,93% ist von 2018 auf 2019 zu verzeichnen. Die nachfolgend aufgeführten Zahlen und Informationen basieren ausschließlich auf Erkenntnissen, die dem Landeskriminalamt (LKA) im Zusammenhang mit dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst „Politisch motivierter Kriminalität“ bekannt geworden sind. Es handelt sich dabei um eine Eingangsstatistik, die erfahrungsgemäß weiteren Veränderungen unterliegt. Nachträglich für den Tatzeitraum gemeldete Delikte können die Zahlen ebenfalls verändern. Politisch motivierte Gewaltkriminalität ist eine Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität und umfasst folgende Deliktsbereiche: Drucksache 19/2207 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 - Tötungsdelikte - Körperverletzungen - Brand- und Sprengstoffdelikte - Landfriedensbruch - Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr - Freiheitsberaubung - Raub - Erpressung - Widerstandsdelikte - Sexualdelikte - Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch 1. Wie viele Gewaltstraftaten aus den Bereichen PMK-Rechts und Hasskriminalität wurden von der Polizei in Schleswig-Holstein zwischen dem 01. Januar und dem 31. März 2020 festgestellt, und wann wurden sie begangen? Antwort: Mit Stand vom 08.06.2020 sind dem LKA folgende Taten mit einer Tatzeit im Zeitraum vom 01.01.2020 - 31.03.2020 gemeldet worden Fallnummer Tatzeit 1. 07.02.2020 2. 18.02.2020 3. 04.03.2020 4. 05.03.2020 2. Wie viele derartige Straftaten, die sich vor dem 01. Januar 2020 ereignet haben, wurden während des ersten Quartals 2020 als solche registriert? Antwort: Der Erfassungszeitraum der gemeldeten Fälle wird nicht gespeichert, es sind daher nur Auswertungen nach dem Tatzeitraum möglich. Somit siehe Antwort zu Frage 1. 3. An welchen Tatorten und in welchen Polizeidirektionen wurden welche Arten von Delikten aus diesem Bereich festgestellt? Antwort: Fallnummer Tatort Polizeidirektion Delikt nach StGB 1. Rendsburg Neumünster § 223 Körperverletzung 2. Ahrensburg Ratzeburg § 223 Körperverletzung 3. Sylt Flensburg § 223 Körperverletzung 4. Kiel Kiel § 224 Gefährliche Körperverletzung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2207 3 4. Um welche Themenfelder im Phänomenbereich PMK – rechts und Hassdelikte handelt es sich jeweils (Oberbegriff und Unterthema)? Antwort: Um eine differenzierte Lagedarstellung bzw. eine mehrdimensionale Auswertung zu ermöglichen, sind in der Erfassung jeweils alle zutreffenden Oberbegriffe und Unterthemen anzugeben. Diese werden nachfolgend so wiedergegeben, daher kommt es zu Mehrfachnennungen. Fallnummer Oberbegriff Unterthema 1. 1. Hasskriminalität 2. Hasskriminalität 3. Hasskriminalität 1. Fremdenfeindlich 2. Rassismus 3. Ausländerfeindlich 2. 1. Hasskriminalität 2. Hasskriminalität 3. Hasskriminalität 1. Fremdenfeindlich 2. Rassismus 3. Ausländerfeindlich 3. 1. Hasskriminalität 2. Hasskriminalität 3. Hasskriminalität 1. Fremdenfeindlich 2. Rassismus 3. Ausländerfeindlich 4. 1. Hasskriminalität 2. Hasskriminalität 1. Fremdenfeindlich 3. Ausländerfeindlich 5. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1. und 2. genannten Straftaten jeweils ermittelt (bitte nach Alter und Geschlecht und der jeweiligen Art der Straftat aufschlüsseln)? Bei wie vielen Tatverdächtigen verfügen die Behörden bereits über polizeiliche Vorerkenntnisse? Antwort: Die Daten zu Frage 5 und 6 liegen nicht statistisch aufbereitet vor. Zur Beantwortung der Frage ist eine Einsichtnahme in jeden betroffenen Ermittlungsvorgang und dessen vollständige Durchsicht erforderlich. Der hiermit verbundene Arbeitsaufwand ist erheblich. Fallnummer Tatverdächtige 1. 1x männlich, unbekannt 2. 2x männlich, unbekannt 3. 1x männlich, 44 Jahre, pol. Vorerkenntnisse 4. 1x männlich, 37 Jahre, pol. Vorerkenntnisse Drucksache 19/2207 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 6. Wie viele Geschädigte hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1. und 2. genannten Straftaten jeweils festgestellt (bitte nach Alter und Geschlecht, Nationalität bzw. Herkunftsland und Grad der Verletzungen aufschlüsseln)? Antwort: Fallnummer Geschädigte 1. 1x weiblich, 33 Jahre, deutsche StAng., ehel. Nachname türkisch, unverletzt 1x weiblich, 47 Jahre, deutsche StAng., unverletzt 2. 1x männlich, 46 Jahre, deutscher StAng., unverletzt 3. 1x männlich, 44 Jahre, deutscher StAng., leicht verletzt 4. 1x männlich 56 Jahre, deutscher StAng., türkische Herkunft , mäßig verletzt 7. Gegen wie viele Straftäter wurde wegen welcher Delikte aus den Bereichen PMK-Rechts und Hassdelikte während des ersten Quartals 2020 ein Strafverfahren abgeschlossen? Welche Urteile wurden dabei verhängt? Antwort: Ein Teil der Ermittlungsverfahren wird bereits bei der Staatsanwaltschaft erledigt , insbesondere soweit nicht Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Die Zahl der Beschuldigten, gegen die im ersten Quartal 2020 ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft erledigt wurde, sowie die jeweilige Erledigungsart (teils verfahrensabschließend, z.B. durch Einstellung, teils in das gerichtliche Verfahren überleitend, z.B. durch Anklage) lassen sich der als Anlage (Seiten 1-3) beigefügten Sonderauswertung des Generalstaatsanwalts vom 28. Juni 2020 entnehmen. Die Zahl der Beschuldigten, gegen die im ersten Quartal 2020 eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist, sowie die Art der jeweiligen Entscheidung (teils verfahrensabschließend, z.B. rechtskräftige Verurteilung, teils vorläufig, z.B. Verbindung mit anderer Sache) lassen sich ebenfalls der als Anlage (Seiten 4-5) beigefügten Sonderauswertung des Generalstaatsanwalts vom 8. Juni 2020 entnehmen. 19-2207-KA108A Auswertung-8-6-2020