SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2246 19. Wahlperiode 2020-07-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nachfragen zur Großen Anfrage „Unterrichtsqualität an den Grundschulen Schleswig-Holsteins im Schuljahr 2018/19“ (Drucksache 19/2035) 1. Laut Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage gab es 395 selbstständige Grundschulen mit 85.617 SuS, 84 Außenstellen mit 8.295 SuS und 71 Grundschulteile von Gemeinschaftsschulen mit 14.778 SuS, also insgesamt 550 Grundschulstandorte mit 108.690 Schülerinnen und Schülern. Teilt man diese auf 4.678 Klassen auf, die es laut Bericht zur Unterrichtssituation gab, ergibt sich eine durchschnittliche Klassengröße von 23,23. Wie erklärt sich die Differenz zu der für Schleswig-Holstein angegebenen durchschnittlichen Klassengröße von 21,50? Antwort: In der Gesamtschülerzahl der selbständigen Grundschulen (85.617) sind die 8.295 Schülerinnen und Schüler (SuS) an Außenstellen bereits enthalten, da diese ebenfalls SuS der jeweiligen selbständigen Grundschule sind. Somit beträgt die Gesamtzahl der SuS an Grundschulen 100.395 und nicht 108.690 und die sich daraus ergebende Klassenfrequenz bei 4.678 Klassen ist 21,46. 2 2. Am 09.07.2019 waren 5.315 Stellen zu besetzen (S. 24). Laut Tabelle I.2. (S. 22 Anhang) standen den Grundschulen im abgelaufenen Schuljahr 6.112 Vollzeitlehrer-Einheiten zur Verfügung. Gemäß Tabelle I.5. (S. 24 Anhang) Lehrerstellen waren es jedoch nur 4.231,13. Was ist der Unterschied zwischen Vollzeitlehrer -Einheiten und Lehrerstellen? Antwort: Zum Stichtag 09.07.2019 sind in PERLE (Personalverwaltung Lehrkräfte) für die Grundschulen insgesamt 5.315 Stellen erfasst. In der Tabelle I.5 (S. 24 Anhang) sind dagegen die 4.231 rein schülerzahlbezogenen Zuweisungen aus dem Planstellenzuweisungsverfahren dargestellt. Nicht berücksichtigt sind hier Grundschulteile an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien sowie Stellenzuweisungen für z.B. Leitungszeit, spezielle Angebote (u.a. Ganztag, verlässliche Grundschule), übergeordnete Landesaufgaben oder Deutsch als Zweitsprache. Eine Vollzeitlehrereinheit ist eine technische Größe, die aus den erhobenen Daten der Schulstatistik berechnet wird. Eine Vollzeitkraft entspricht einer Vollzeitlehrereinheit (Vollzeitäquivalent). Von Teilzeitkräften wird die Summe der erteilten Unterrichtsstunden und der Ausgleich- und Ermäßigungsstunden durch die Anzahl der Lehrerpflichtstunden der Schulart geteilt. Mehr- und Minderstunden werden ebenso berücksichtigt wie tatsächlich geleistete Stunden in den Phasen der Arbeitszeitmodelle. Die Vollzeitlehrereinheit bezieht sich immer auf das zurückliegende Schuljahr, die Stelle ist dagegen eine Planungsgröße für das kommende Haushaltsjahr. Im Stellenplan sind ausschließlich die Zahl der Stellen für Lehrkräfte beziffert. In die Berechnung der Vollzeitlehrereinheiten werden darüber hinaus die Stunden der stundenweise Beschäftigten und die Stunden der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit einbezogen. 3. Ist es zutreffend, dass die Altersermäßigung (Frage III.5, S. 34) sich auf die Absenkung der Pflichtstundenzahl um eine bis drei Stunden (je nach Lebensalter) bezieht, dass die Lehrkräfte aber stattdessen schulorganisatorische Aufgaben übernehmen sollen? Antwort: Ja. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2246 3 4. Laut Tabelle XVI.3 (Anhang S. 54) divergiert die Zahl der Grundschulen, die übergreifende Klassen mit den Jahrgangsstufen 1 und 2 eingerichtet haben, extrem zwischen 5,7% in Stormarn und 70,0% in Flensburg. Wie erklärt sich die Landesregierung diesen großen Unterschied? Antwort: Da die Gestaltung der Eingangsstufe in der Zuständigkeit der Schulkonferenz liegt, liegen der Landesregierung darüber keine Erkenntnisse vor. Die Schulen entscheiden , nach einer Abwägung des pädagogischen Nutzens in der Schulgemeinschaft, in eigener Verantwortung. 5. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage wurde eine „Wissenschaftliche Evaluation - Schulische Assistenz“ erstellt (S. 78). Wann wurde diese Evaluation in Auftrag gegeben, wann war der Erhebungszeitraum, was hat diese Evaluation gekostet und wann wird das Ergebnis vorgestellt? Antwort: Die wissenschaftliche Evaluation wurde nach Durchführung des vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens am 06.02.2019 in Auftrag gegeben. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich, da auch Erhebungen zur Schulbegleitung gemacht werden sollten, vom Schuljahr 2010/11 bis zum Schuljahr 2018/19. Die Evaluation wird insgesamt 237.048,00 € kosten, ein letzter Teilbetrag ist noch nicht ausgekehrt. Das Ergebnis der wissenschaftlichen Evaluation wird zum Ende dieses Jahres vorliegen. 6. Stimmt die Landesregierung der Aussage zu, dass 1,4 Stunden Heimat- und Sachunterricht im Schnitt über alle vier Grundschuljahre zu wenig erteilt werden ? Antwort: Das Fach Sachunterricht ist in der Kontingentstundentafel dem „Natur,- sozial- und gesellschaftswissenschaftlichem Fachbereich“ zugeordnet. Der Bereich umfasst ebenfalls das Fach Religion. Bei der Ausweisung der Stunden sind folgende Annahmen zugrunde gelegt: Die Ge- 4 samtzahl der laut Kontingentstundentafel im Fachbereich zu unterrichtenden Wochenstunden beträgt 20, abzüglich des Faches Religion, das mit mindestens 6 Wochenstunden in den Jahrgängen 1-4 zu unterrichten ist, somit stünden rechnerisch insgesamt 14 Wochenstunden für Sachunterricht zur Verfügung. Die tatsächliche Verteilung der Stunden über die gesamte Grundschulzeit obliegt den Schulen, die Statistik weist nicht den Verlauf über die Jahrgänge aus, sondern den Status quo im Schuljahr 2018/19. Eine Aussage über ein generelles Fehl in der Unterrichtsversorgung lässt sich daraus nicht ablesen. Durch die spezielle Ausrichtung der fächerübergreifenden Arbeit in der Grundschule finden sich Anteile des Sachunterrichtes auch in den anderen Fächern (Deutsch, Kunst), auch diese Anteile werden durch die Statistik nicht erfasst, wären jedoch rechnerisch der Summe der unterrichteten Stunden hinzuzufügen. 7. Stimmt die Landesregierung der Aussage zu, dass angesichts des Digitalpakts an allen Grundschulen ein pädagogisches Medienkonzept vorhanden oder in Arbeit sein müsste? Antwort: Ja, daher hat die Landesregierung in der Förderrichtlinie im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Landesprogramm als eine Genehmigungsvoraussetzung festgelegt, dass ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorgelegt werden soll. Insgesamt lässt sich feststellen, dass Medienbildung bereits an 79% (2016: 61%, 2014: 44%) der Schulen eine konzeptionelle Einbindung erfahren hat oder dass diese derzeit erarbeitet wird. Dieser Wert hat sich seit der letzten Umfrage von 2016 erneut deutlich erhöht (+18%).