SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2274 19. Wahlperiode 2020-07-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung "Weidetierhaltung in Schleswig-Holstein" 1. Hat der runde Tisch Tierschutz in der Nutztierhaltung das sogenannte Husumer „Papier zur Weidehaltung“ beraten? Der Runde Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ hat das genannte Papier am 06. Dezember 2016 beraten. 2. Hat der runde Tisch Tierschutz in der Nutztierhaltung Regelungen/Richtlinien zum Thema Weidetierhaltung verabschiedet? Der Runde Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ hat dem von der AG Rind vorgelegten „Papier zur Weidehaltung“ des „Husumer Arbeitskreises“ am 06. Dezember 2016 zugestimmt. 3. Sind daraus verbindliche Regelungen erwachsen? 4. Wurden die Veterinärbehörden der Kreise und Kreisfreien Städte durch das Ministerium über Leitlinien zur Weidehaltung informiert? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Das vom Runden Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ verabschiedete „Papier zur Weidehaltung“ wurde den Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte mit Erlass vom 16. Juni 2017 zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt und ist damit verbindlich eingeführt. 5. Wie stellt das Ministerium die Gleichbehandlung der Weidetierhalter bzw. eine Vergleichbarkeit der fachlichen Beurteilung von Weidetierhaltungen in ganz Schleswig-Holstein sicher? Grundlage für das Handeln der Veterinärbehörden ist das Tierschutzgesetz. Um den einheitlichen Vollzug im Land sicherzustellen, werden Anwendungshilfen wie das Husumer „Papier zur Weidehaltung“ in Fachgremien erarbeitet und per Erlass zur Anwendung eingeführt und auf Fachbesprechungen behandelt. Damit werden Mindestanforderungen an eine Weidehaltung von Rindern formuliert , die bei der Beurteilung des Einzelfalles zu berücksichtigen sind.