SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/229 19. Wahlperiode 17-10-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Radwege in Ostholstein Vorbemerkung des Fragestellers: Am 17.9. demonstrierten Hunderte von Bürgern für den Bau eines Radweges entlang der L 216 zwischen Schönwalde und Altenkempe. Dort verkehren bis zu 6.000 Fahrzeuge täglich. Radfahrer, unter ihnen Schulkinder, die in Neustadt zur Schule gehen, sind auf diesem Abschnitt nicht sicher. Dasselbe gilt für die L57 zwischen Schönwalde und Lensahn. Touristische Ziele wie der Bungsberg oder das Waldschwimmbad Lensahn sind für Radfahrer nur mit Einschränkungen zu erreichen. Laut Aussagen des Bürgermeisters von Schönwalde liegen Pläne für Radwege bereits vor, wurden jedoch nie realisiert. 1. Wie weit fortgeschritten sind die Planungen für Radwege entlang der L57 und L216 an den bezeichneten Abschnitten? Antwort: Für den Neubau des Radwegs an der Landesstraße (L) 57 besteht Baurecht, der notwendige Grunderwerb wurde weitgehend durchgeführt. Im Bereich der L 216 bestehen keine Planungen. 2. Wann ist mit einer Realisierung zu rechnen? 3. Welches sind die Gründe für die bisher nicht erfolgte Umsetzung der Pläne? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Drucksache 19/229 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Auf Grund der seit vielen Jahren anhaltenden Unterfinanzierung der Landesstraßenbauhaushalte müssen Prioritäten gesetzt werden. Vor dem Hintergrund des massiven Erhaltungsstaus im Bereich der Landesstraßen werden die Landesstraßenbaumittel vorrangig für die Sanierung bestehender Straßen einschließlich der bestehenden Radwege eingesetzt. Die Realisierung des Radweges an der L 57 wurde daher bis auf weiteres zurückgestellt. Ob zukünftig wieder Neubaumaßnahmen realisiert werden, hängt von den Ergebnissen der Zustandserfassung 2017 und der sich daraus ergebenden Bedarfe für die Erhaltung ab. Erst danach kann eine Entscheidung über die Durchführung von Neubaumaßnahmen an Landesstraßen entschieden werden. 4. Welchen Aufwand muss das Land betreiben, um hier Radwege zu bauen, insbesondere bzgl. des vorhandenen Baumbestandes? Antwort: Im Bereich der genannten Streckenbereichen lassen sich Radwege nicht innerhalb des bestehenden Straßenkörpers nachrüsten. Für einen Radwegebau waren bzw. wären auch Eingriffe in Natur- und Landschaft planerisch zu bewältigen und entsprechende Minimierungsmaßnahmen vorzusehen. In Bereichen mit Baumbestand wurden bei der L 57 entsprechende Baumschutzmaßnahmen vorgesehen. Es wurde in weiten Bereichen der Strecke Grunderwerb erforderlich. Bereits im Jahr 2006 haben die Planungen daher relativ hohe Kosten von 1,09 Mio. € ergeben. Für die L 216 sind ähnliche Randbedingungen zu erwarten.