SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 2293 19. Wahlperiode 21.07.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Auszahlung des Pflegebonus in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Arbeitgeber*innnen haben für wie viele Beschäftigte einen Antrag für den Pflegebonus bei der zuständigen Pflegekasse gestellt? (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) Antwort: Mit Stand vom 08.07.2020 liegt der Landesregierung bisher nur eine Rückmeldung von der DAK vor, die im Auftrag des vdek in Schleswig-Holstein für die Kreise Ostholstein und Rendsburg-Eckernförde sowie für die Städte Kiel und Neumünster für den Pflegebonus zuständig ist. Gemäß den von der DAK überlieferten Daten haben 294 Einrichtungen und Dienste den Bonus für insgesamt 5.763,8 Vollzeitäquivalente an Beschäftigten beantragt. 2. Gibt es für die Auszahlung des Pflegebonus eine Zusammenarbeit mit der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Dem Pflegebonus liegen vornehmlich verwaltungstechnische Erfordernisse für die fiskalische Abwicklung zu Grunde. Zudem ist der Adressatenkreis nicht auf Pflegefachpersonen, somit nicht auf die Mitglieder der Pflegeberufekammer, begrenzt. Im Übrigen ist der Pflegebonus in einem sehr engen Zeitfenster umzusetzen . Deswegen wurde grundsätzlich auf Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse mit Dritten, inkl. der Pflegeberufekammer, verzichtet. Drucksache 19/ 2293 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Was geschieht mit den Arbeitgeber*innen, die sich nicht bis zur Frist gemeldet haben? Wie erhalten die Beschäftigten ihren Pflegebonus? Antwort: Die Pflegekassen, mit denen das Land SH Verwaltungsvereinbarungen zur Umsetzung eines Prämienaufstockungsbetrags des Landes gem. § 150a Abs. 9 SGB XI geschlossen hat, haben dem Sozialministerium hierzu mitgeteilt, dass sie die Anträge zur Corona-(Landes)-Prämie fristgerecht zur Bearbeitung und Zahlung gebracht haben. Auch noch nach dem 19.06.2020 eingegangene Anträge, die vollständig und prüffähig ausgefüllt waren, wurden per Kulanzregelung bis einschließlich 28. KW 2020 bearbeitet und werden fristgerecht am 15.07.2020 zur Auszahlung gebracht. Sollten ab der 29. KW 2020 noch weitere Anträge zur Corona-(Landes)-Prämie eingehen, so werden diese im zweiten Bearbeitungszeitraum bis 15.12.2020 bearbeitet und ausgezahlt. Gemäß § 150a Abs. 1 SGB XI sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten den Pflegebonus auszuzahlen, somit erhalten die Beschäftigten den Bonus von den Arbeitgebern. 4. Wie wird der Pflegebonus von der Landesregierung aufgestockt? Passiert dies automatisch über die Pflegekassen? Antwort: Ja, mit Antrag der Arbeitgeber bei der Pflegekasse wird automatisch der Landesanteil mit angewiesen. 5. Wie erfolgt die Auszahlung des Pflegebonus in der Krankenpflege? Antwort: Das Verfahren befindet sich noch in der Ausarbeitung. Indes ist vorgesehen, dass Beantragung und Auszahlung – analog Pflegebonus in der Altenpflege – über den Arbeitgeber erfolgt. 6. Erhalten alle beruflich Pflegenden den Pflegebonus in Schleswig-Holstein oder gibt es Bereiche oder Berufsgruppen, die vom Pflegebonus ausgenommen sind? Wenn ja, welche? Antwort: Das Verfahren befindet sich noch in der Ausarbeitung. Bevor hier keine abschließenden Festlegungen vorgenommen sind, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 7. Gibt es Überlegungen, dass pflegende Angehörige einen Pflegebonus erhalten ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 2293 3 Antwort: Nein, pflegende Angehörige partizipieren nicht am Pflegebonus. Der Bund hat mit dem Pflegebonus in der „Altenpflege“ bestimmt, dass die beruflich Beschäftigten in diesem Bereich den Bonus erhalten sollen. Absicht der Landesregierung war und ist es, einen analogen Bonus für beruflich Beschäftigte im Bereich „Krankenpflege“ zu schaffen.