SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 2295 19. Wahlperiode 21.07.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Kompensation der Entgeltausfälle für Menschen mit Behinderung in Werkstätten 1. Wie viele Unternehmen zahlen eine Ausgleichsabgabe in Schleswig-Holstein in 2017, 2018, 2019 und 2020? (bitte Angaben in Gesamtzahl und in Prozent, nach Unternehmensgröße und auch aufgeschlüsselt nach Höhe der Ausgleichsabgabe ) Antwort: Die Berechnung der Höhe der Ausgleichsabgabe (AGLA) die Arbeitgeber (AG), die die vorgeschriebene Zahl an schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen , für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz entrichten müssen, richtet sich nach § 160 Abs. 2 SGB IX. Diese entspricht für das Jahr 2017: Betriebsgröße AG in SH insg. davon AGLApflichtig Anzahl (%) Summe AGLA 20 bis unter 40 Arbeitsplätze 2.777 1.426 51,4 1.920,7 T € 40 bis unter 60 Arbeitsplätze 984 591 60,1 1.793,8 T € Ab 60 Arbeitsplätze 1.870 1.320 70,6 15.703,7 T € Gesamt 5.631 3.337 59,3 19.418,2 T € Drucksache 19/ 2295 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Diese entspricht für das Jahr 2018: Betriebsgröße AG in SH insg. davon AGLApflichtig Anzahl (%) Summe AGLA 20 bis unter 40 Arbeitsplätze 2.801 1.448 51,7 1.932,6 T € 40 bis unter 60 Arbeitsplätze 1.011 621 61,4 1.825,7 T € Ab 60 Arbeitsplätze 1.891 1.310 69,3 16.128,9 T € Gesamt 5.703 3.379 59,2 19.887,2 T € Für die Jahre 2019 und 2020 können derzeit noch keine Daten übermittelt werden. Für das Jahr 2019 wurde die Abgabefrist der Anzeigen nach § 163 Abs. 2 SGB IX für die Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie vom 31.03.2020 auf den 30.06.2020 verlängert. Die Anzeigen gehen zunächst bei der Bundesagentur für Arbeit ein und werden anschließend an das Integrationsamt übermittelt. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Anzeigen vollständig vor. Für das Jahr 2020 sind die Vordrucke für die Anzeigen noch nicht verfügbar. Die Abgabefrist der Anzeigen läuft bis zum 31.03.2021. 2. Wie hoch ist das Sondervermögen Ausgleichsabgabe aktuell? Antwort: Der Bestand der Ausgleichsabgabe beträgt 8.345,2 T € zum 30.06.2020. 3. Wie viel zusätzliche Mittel stehen durch den Verzicht des Bundes auf einmalig 10 Prozent dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe in 2020 zur Verfügung? Antwort: Der Bund hat den Integrationsämtern einmalig im Jahr 2020 10 Prozentpunkte von der Ausgleichsabgabe überlassen, die ansonsten gem. § 160 Abs. 6 SGB IX i.V.m. § 36 Abs. 1 SchwbAV dem Ausgleichsfonds hätten zugeführt werden müssen. Für Schleswig-Holstein entspricht dies einer Summe in Höhe von 1.492,7 T €, die nunmehr für Leistungen an Werkstätten für behinderte Menschen verwendet werden sollen, um die Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausgleichen zu können. 4. Welche Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen in welcher Höhe eine Kompensation zur Zahlung der Arbeitsentgelte aus der Ausgleichsabgabe erhalten? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 2295 3 Antwort: Der Bundesrat hat am 03.07.2020 der Vierten Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung zugestimmt und damit beschlossen , dass der Bundesanteil an der Ausgleichsabgabe einmalig für das 2. Halbjahr 2020 von 20 auf 10 % gesenkt wird und die Integrationsämter/Inklusionsämter damit die Entgelte für die Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) stützen sollen (Änderung der §§ 14 und 36 SchwbAV). Ziel dieser Verordnung ist die Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie auf die Arbeitsentgelte der WfbM. Das genaue Procedere ist den Ländern überlassen . In Schleswig-Holstein hat das Integrationsamt für eine erste Vorabstimmung zu Eckpunkten für einen möglichen Verfahrensablauf am 16.07.2020 eine Telefonkonferenz mit Vertretern der LAG Werkstatträte, der LAG WfbM, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, der Leistungserbringer und der Leistungsträger Eingliederungshilfe durchgeführt. Die Teilnehmenden haben sich verständigt, dass basierend auf einer vom Integrationsamt zu erstellenden Vorlage für eine Förderempfehlung ein weiterer Austausch zeitnah erfolgen soll. Aussagen, welche Werkstätten in welcher Höhe Zahlungen zur Stützung der Arbeitsentgelte erhalten werden, können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. 5. Wie viele Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein sollen durch die Schließung der Werkstätten entstandenen Entgeltausfälle aus der Ausgleichsabgabe kompensiert bekommen und in welcher Höhe? (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Werkstätten) Antwort: Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden, siehe Antwort zu Frage 4.