SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 2299 19. Wahlperiode 30.07.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Fischaufstieg im September 2020 durch Umsetzung der Fische in den Oberlauf am Stauwehr Geesthacht gewährleisten Vorbemerkung der Fragestellerin An der Wehranlage im Bereich der Fischtreppe wurden Schäden festgestellt. Zur Sta-bilisierung der Standfestigkeit der Pfeiler wurde der Zulauf zur Fischtreppe so verän-dert, dass die Lockströmung, die normalerweise durch die Wasserläufe entsteht, zer-stört wurde. Diese ist aber unverzichtbar, damit die Wanderfische den Weg in die Fischtreppe finden und zu ihren Laichgebieten schwimmen können. Ungeachtet bau-licher Planungen zur Ertüchtigung der Fischtreppe, deren Fertigstellung bis September fraglich ist, muss die Durchlässigkeit der Staustufe nach EU-Recht gewährt werden. Als kurzfristige Maßnahme käme nur die Abfischung und Umsetzung der Wanderfi-sche in Frage. Vorbemerkung der Landesregierung An der Staustufe in Geesthacht gibt es zwei Fischpässe. Beide Anlagen dienen der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Elbe (Fischdurchgängigkeit) an der Staustufe . Auf der südlichen Seite (Niedersachsen) befindet sich seit 1998 ein Fischpass, welcher von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes betrieben wird. Dieser Fischpass musste im Sommer 2019 durch die WSV zur kurzfristigen Gefahrenabwehr aufgrund eines Schadens an einer Spundwand vollständig verfüllt werden und steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Auf der nördlichen Seite (Schleswig-Holstein) befindet sich ebenfalls eine Fischaufstiegsanlage (FAA), die von Vattenfall (im Zusammenhang mit der wasserrechtlichen Drucksache 19/ 2299 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Erlaubnis der Hansestadt Hamburg als FFH-Schadensersatzmaßnahme für das Kohlekraftwerk Moorburg für die Entnahme von Elbwasser) im Jahr 2010 errichtet wurde sowie betrieben und unterhalten wird. Um die volle Funktionsfähigkeit der FAA sicherzustellen , wurde neben dem Fischpass zusätzlich eine Lockströmung errichtet, die die Auffindbarkeit der FAA für Fische verbessern soll (fünf Rinnen mit je ca. 2 qm/s Abfluss). Diese Lockströmung ist zurzeit vollkommen beseitigt. Ursächlich dafür war eine von der WSV in diesem Bereich durchgeführte Sanierung des Wehres zur unmittelbaren Gefahrenabwehr mit anschließender massiver Befestigung der Dammkrone . Somit ist die Funktionsfähigkeit der bestehenden FAA zurzeit eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Gleichwohl erfolgt nach wie vor zusätzlich eine additive, tideabhängig gesteuerte Zugabe von Wasser im Unterlauf der FAA, was die Auffindbarkeit erleichtern soll. Die Fischwanderung ist somit nicht gänzlich unterbrochen. In welchem Umfang die fehlende externe Lockströmung die Fischwanderungen beeinflusst , kann nicht abschließend beurteilt werden. Zurzeit wird an der Herstellung einer provisorischen zusätzlichen Lockströmung gearbeitet ; eine Realisierung soll nach derzeitigem Stand noch im September 2020 erfolgen . Das MELUND und die untere Wasserbehörde des Kreises Herzogtum-Lauenburg sind in diesen Prozess eingebunden. 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Bekanntwerden der unterbrochenen Fischwanderung seit 2019 unternommen, um diese wiederherzustellen ? Nach der Beseitigung der Rinnen für die Lockströmung durch das WSA Lauenburg , hat es infolgedessen Gespräche zwischen dem MELUND und der unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Herzogtum-Lauenburg gegeben. Die UWB ist sofort nach Bekanntwerden der Beseitigung der Rinnen aktiv geworden (als zuständige Genehmigungsbehörde für die FAA) und hat die Wiederherstellung der Lockströmung angemahnt. Da sich nach und nach abzeichnete, dass keine einvernehmliche Lösung auf der Gesprächsebene erzielbar ist, hat die UWB folgerichtig im März 2020 Vattenfall eine formale Anhörung gem. Landesverwaltungsgesetz zugestellt (da Vattenfall Inhaber der wasserrechtlichen Genehmigung für die FAA ist), um Vattenfall die Möglichkeit zu geben, sich zu der fehlenden Lockströmung zu äußern. Im Mai wurde eine Ordnungsverfügung mit sofortiger Vollziehung gegen Vattenfall erlassen . Vattenfall legte beim Kreis Widerspruch ein und stellte einen Antrag beim Verwaltungsgericht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Da aufgrund eingelegter Rechtsmittel durch Vattenfall die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes für das Jahr 2020 nicht zu erwarten ist, hat die UWB im Juli 2020 Vattenfall mit einer zweiten Ordnungsverfügung aufgefordert, eine „temporäre (provisorische)“ Lockströmung herzustellen, um bereits 2020 den Fischaufstieg zu optimieren. 2. Was gedenkt das Umweltministerium zu tun, wenn sich im September die Wanderfische in großen Mengen vor dem Wehr aufstauen? Das MELUND geht nicht davon aus, dass sich Wanderfische vor der Anlage aufstauen werden. Die Fischaufstiegshilfe am Nordufer ist aktuell immer noch in Betrieb , in welchem Maße Einschränkungen für den Fischaufstieg vorliegen, lässt Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 2299 3 sich in Maß und Zahl nicht beurteilen. Die Anlage ist im Vergleich zu anderen Fischaufstiegsanlagen, z. B. an Rhein und Mosel, als überdurchschnittlich groß zu bewerten, und sie verfügt über eine interne Zudotierung von Wasser zur Verbesserung der Leitströmung, um die Auffindbarkeit zu erleichtern. Ferner ist zu beachten, dass aufstiegswillige Wandersalmoniden (und ggf. weitere Fischarten) das Wehr bei bestimmten Wasserständen auch gänzlich ohne Nutzung der Fischaufstiegshilfe direkt überwinden können. Somit stellt das Wehr zumindest für die Arten Lachs und Meerforelle bei bestimmten Konstellationen kein unüberwindbares Hindernis dar. 3. Gibt es parallele Planungen zur Umsetzung der Wanderfische (Lachs und Meerforelle) für den Fall, dass sich die Lockströmung aufgrund baulicher Verzögerungen nicht zum September 2020 herstellen lässt? Nein. Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Auf welche Erfahrungswerte bei der Umsetzung der Fische würde zurückgegriffen werden? Für die Umsetzung von Fischen ergibt sich keine Notwendigkeit. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Was ist die schonendste Form der Umsetzung? Auf vorstehende Antworten wird verwiesen. 6. Auf welche Art und Weise würden die Fische umgesetzt? Auf vorstehende Antworten wird verwiesen. 7. Wie lange würde der planerische Vorlauf für die Umsetzung der Fische in Anspruch nehmen und sind dabei Schleusenkapazitäten zu beachten und ggfs. zu reservieren? Fischwanderungen an Staustufen finden im Regelfall kaum oder nicht durch Schleusen im Parallelschluss statt, da diese für die Fische als „Wanderweg“ kaum oder nicht auffindbar sind. Schleusenaustritten fehlt eine geregelte Strömung, und die Ausmündung der Schleusenkanäle erfolgt meist weit unterhalb des Wehrbauwerkes , was eine Auffindbarkeit für aufsteigende Fische sehr erschwert. Auf die Antwort zu Frage 2 wird ergänzend verwiesen. 8. Wurde die dafür benötigte Sondererlaubnis für die Befischung in Fischaufstiegsanlagen bereits beantragt/bewilligt? Da die Befischungen nicht notwendig und daher nicht geplant sind, erübrigt sich die Beantragung ggf. erforderlicher Genehmigungen.