SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2306 19. Wahlperiode 2020-08-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schulassistenz an Grundschulen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Profession der Schulassistenz ist aus dem Schulalltag an den Grundschulen mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Menschen, die in der Schulassistenz arbeiten, sind bei freien Trägern angestellt, andere befinden sich in Anstellungsverhältnissen mit Gemeinden/Kommunen oder sind beim Land angestellt. Vorbemerkung der Landesregierung: Es liegen dem Bildungsministerium für die öffentlichen Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft sowie den Schulen der dänischen Minderheit Daten für das Schuljahr 2017/18 vor. Diese wurden für die Erstellung des Landtagsberichts vom 08.01.2019, Drucksache 19/1154, abgefragt. Dafür wurden die Assistenzstellen, die in Anstellungsträgerschaft der öffentlichen Schulen (Option 1), der freien Träger (Option 2) und der Träger der privaten Ersatzschulen, Waldorfschulen und Schulen der dänischen Minderheit erfasst. In den jährlich vorzulegenden Verwendungsnachweisen sind dagegen die Stundenumfänge neben den Personal- und Sachkosten insgesamt anzugeben, so das keine Aussagen über die aktuelle Stellenzahl und etwaige unbesetzte Stellen getroffen werden können. Drucksache 19/2306 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. Wie viele Schulassistenzstellen sind in Schleswig-Holstein nach Kenntnissen der Landesregierung angestellt/ nicht besetzt/ befristet besetzt? Antwort: Siehe nachstehende Tabelle: SJ 2017/18: Anzahl schulische Assistenzkräfte Summe Öffentliche Schulen Schulen in freier Trägerschaft Option 1 (Schulträger = Anstellungsträger ) Option 2 (Freie Träger = Anstellungsträger ) Option 3 (Land = Anstellungsträger ) Ersatzschulen, Waldorfschulen und Schulen der dänischen Minderheit 156 138 345 66 705 SJ 2019/20 = 349 SJ 2017/18: Anzahl befristet Beschäftigte Option 1 und 2 Option 3 Ersatzschulen, Waldorfschulen und Schulen der dänischen Minderheit 103 0 31 134 Landesstellen werden grundsätzlich unbefristet vergeben. Aktuell sind 2,33 Stellen (Vollzeitäquivalent) mit vier Kräften befristet als Personalunterstützung aus Perspektivmitteln besetzt. Grundsätzlich sind alle Landesstellen besetzt; vakante Stellen, die z.B. durch Kündigung entstehen, werden unverzüglich nachbesetzt. 2. Wie viele Schulassistenzen sind insgesamt a) Bei freien Trägern angestellt? b) In Anstellungsverhältnissen bei Gemeinden/Kommunen? c) In Anstellungsverhältnissen beim Land? Antwort: Siehe nachstehende Tabelle: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2306 3 SJ 2017/18 Summe Öffentliche Schulen Schulen in freier Trägerschaft a) Beschäftigte bei freien Trägern Option 2 (Freie Träger = Anstellungsträger) Ersatzschulen, Waldorfschulen und Schulen der dänischen Minderheit 138 66 204 b) Beschäftigte bei Gemeinden /Kommunen Option 1 (Schulträger = Anstellungsträger) 156 156 c) Beschäftigte beim Land Option 3 (Land = Anstellungsträger) 345 345 SJ 2019/20 = 349 3. Inwiefern hat sich die berufliche Situation der Schulassistenzen durch Corona- Maßnahmen an den Schulen verändert? Antwort: Während des Betretungsverbots und in der Phase der Wiederaufnahme des Schulbetriebs hat der jeweilige Träger in Abstimmung mit der Schulleitung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Homeoffice und über den möglichen Einsatz entschieden (z.B. in der Notbetreuung). Dies gilt auch für die beim Land beschäftigten schulischen Assistenzkräfte. 4. Auf welchen Schülerzahlen beruht die Verteilung der Schulassistenz-Stunden? Antwort: Auf Grundlage der Schülerzahlen zum Statistikstichtag 19.09.2014. Drucksache 19/2306 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 5. Ist die Maßnahme Schulassistenz vom Bildungsministerium 2018 evaluiert worden ? Wenn ja, wann werden die Ergebnisse des Gutachtens veröffentlicht? Wenn nein, wann ist mit Ergebnissen einer Evaluation zu rechnen? Antwort: Die wissenschaftliche Evaluation wurde nach Durchführung des vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens am 06.02.2019 gemeinsam mit dem Sozialministerium in Auftrag gegeben. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich, da auch Erhebungen zur Schulbegleitung gemacht werden sollten, vom Schuljahr 2010/11 bis zum Schuljahr 2018/19. Das Ergebnis der wissenschaftlichen Evaluation wird voraussichtlich zum Ende dieses Jahres vorliegen. 6. Über welche Kenntnisse verfügt die Landesregierung mit Blick auf Ungleichbehandlung der Schulassistenzen je nach Anstellungsverhältnis? Antwort: Da die schulischen Assistenzkräfte bei unterschiedlichen Anstellungsträger beschäftigt sind, gelten jeweils die für sie maßgeblichen Tarifbestimmungen. Insoweit variieren z.B. die Eingruppierungen, die Entgelte und die Regelungen zur Arbeitszeit. Eine weitere Differenz besteht in der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse. Alle beim Land Beschäftigten haben grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge; von den bei den Schulträgern bzw. freien Trägern beschäftigten schulischen Assistenzkräften hatten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 134 der 360, also 37%, ein befristetes Arbeitsverhältnis . Ob es darüber hinaus weitere Unterschiede gibt, ist Gegenstand der externen Evaluation, deren Ergebnisse voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen werden .