SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2307 19. Wahlperiode 2020-08-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Archivwesen in Schleswig Holstein 1. Welche Archive, die Archivgut des Landes, seiner Verfassungsorgane und Behörden oder weitere Werke von landeshistorischer Bedeutung aufbewahren, sichern oder bereitstellen, werden mit Hilfe von Landesmittel finanziert? Bitte nach Standorten listen. Antwort: Gemäß § 4 Abs. 1 des Landesarchivgesetzes (LArchG) gibt es in Schleswig-Holstein ein Landesarchiv mit Sitz in Schleswig, das nach Abs. 2 und 3 derselben Regelung die mit der Fragestellung genannten Aufgaben für ganz Schleswig-Holstein wahrnimmt . Dieses wird als obere Landesbehörde mit Landesmitteln finanziert. 2. Welchen aktuellen oder absehbaren Investitionsbedarf sieht die Landesregierung in den einzelnen durch Landesmittel finanzierte Archive vor? (Ich bitte insbesondere um Erläuterung der Kosten für die Volldigitalisierung des Landesarchivs eingeschätzt und die Schwierigkeiten bei der entsprechenden Umsetzung.) Drucksache 19/2307 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Investitionsbedarf besteht im Bereich des Magazins des Landesarchivs. Insbesondere durch die rechtlich erforderliche Übernahme der Grundbücher und Grundakten in einem Umfang von ca. 30 lfd. km in das Landesarchiv ist ein zusätzlicher Magazinbau erforderlich. Die Kapazität des bestehenden Magazins wird auch im Zuge der laufenden regulären Archivierung in den nächsten Jahren erschöpft sein. Die Kosten für einen Magazinneubau werden aktuell im Rahmen einer Vorplanung ermittelt. Eine Volldigitalisierung aller Unterlagen des Landesarchivs (bisher etwa 50 lfd. km) würde ca. 1,3 Milliarden € kosten, die jährlichen Kosten zum Erhalt dieser Digitalisate würden bei ca. 1,5 Millionen € liegen. Die analogen Originalunterlagen müssen aus rechtlichen Gründen auch nach einer Digitalisierung erhalten werden. Die aufgeführten Kosten wären daher zusätzlich zu veranschlagen. Eine systematische Digitalisierung analoger Bestände findet aktuell nicht statt; eine Volldigitalisierung wird nicht angestrebt. Im Rahmen der Digitalisierung liegt der Fokus zurzeit auf der digitalen Überlieferungsbildung, d.h. darauf, die Archivierung bereits digital entstandener Dokumente (born digitals) voranzutreiben. 3. Werden alle Gebäude, die das Land für die von ihm betriebenen oder finanzierten Archive (inklusive aller Standorte und Außenstellen) nutzt, den baulichen und technischen Anforderungen gerecht, die für eine dauerhafte Sicherung des im jeweiligen Archiv gesicherten Archivguts notwendig sind? Antwort: Ja. 4. Wie hoch ist der Anteil der Digitalisierung je Archiv und welche konkreten Modernisierungspläne bestehen vor dem Hintergrund der Digitalisierung für die Archive ? Antwort: Im Hinblick auf die Digitalisierung von Archivalien wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Bezüglich der digitalen Überlieferungsbildung hat das Landesarchiv auf die zunehmende Digitalisierung der Landesverwaltung und die Einführung der E-Akte mit dem Aufbau eines Digitalen Archivs (DASH) reagiert, das am 03.06.2019 offiziell Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2307 3 in Betrieb genommen wurde. Es ist zuständig für die Übernahme, die langfristige Sicherung und die öffentliche Bereitstellung aller von der Landesverwaltung übernommenen digitalen Unterlagen. Die für die dauerhafte Magazinierung und die Onlinebereitstellung von digitalen Unterlagen erforderliche Software entwickelt und betreibt das DASH in einem länderübergreifenden Verbund mit anderen Landesarchiven selbst. Im Zuge des weiteren Aufbaus des DASH soll insbesondere eine von Land und Kommunen gemeinsam genutzte Serverarchitektur für die digitale Archivierung aufgebaut werden. Dadurch wird auch den Kommunalarchiven ermöglicht, mit verhältnismäßigem Aufwand über das DASH digital zu archivieren. Zudem ist die sukzessive Umstellung analoger archivischer Arbeitsgänge auf eine digitale Abwicklung über die dafür vorgesehenen Module des Archivinformationssystems Arcinsys S-H geplant. 5. Befindet sich die Landesregierung mit den Kreisen, Gemeinden und Ämtern in Gesprächen zur fachgerechten Archivierung nach § 15 des Landesarchivgesetzes ? Wenn ja, wo sieht die Landesregierung den §15 Landesarchivgesetz als konsequent umgesetzt an? Antwort: In Bezug auf die analoge Archivierung findet ein auch beratender Austausch zwischen dem Landesarchiv und einigen Kommunalarchiven sowie dem Verband der Kommunalarchivarinnen und -archivare statt. In § 15 Abs. 1 LArchG ist festgehalten, dass die schleswig-holsteinischen Kommunen die Archivierung in ihren Zuständigkeitsbereichen in eigener Verantwortung regeln. Aufgrund dieses Selbstverwaltungsgrundsatzes gibt es keine systematische bzw. vollständige Erhebung des Umsetzungsstandes im Hinblick auf § 15 LArchG. Hinsichtlich der kommunalen Archivierung digitaler Dokumente befindet sich die Landesregierung aktuell insbesondere im Hinblick auf den in der Antwort auf Frage 4 genannten Aufbau einer digitalen Archivierungsstruktur im Austausch mit den Kommunen . Durch die kommunale Mitnutzung der vom Land aufgebauten Infrastruktur wird es den Kommunen so ermöglicht werden, § 15 LArchG hinsichtlich der digitalen Archivierung kostengünstig zu erfüllen und zugleich die Voraussetzungen des OZG für den Archivbereich einzuhalten. Drucksache 19/2307 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 6. Worin bestehen die in Drs. 19/1866 angeführten „zahlreichen Unternehmungen der Landesregierung zur Stärkung des Archivwesens in Schleswig-Holstein“? Antwort: Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren insbesondere den Aufbau des DASH vorangetrieben. Hierfür wurden zuletzt mit dem Haushaltsjahr 2020 zwei neue Stellen im Landesarchiv geschaffen. Zudem wird seit einiger Zeit eine Kooperation des Landes mit den Kommunen hinsichtlich der Mitnutzung des DASH durch die Kommunen vorangetrieben (siehe Antwort zu Frage 4). Schließlich fördert die Landesregierung das Archivwesen in Schleswig-Holstein durch die Bereitstellung von Mitteln zur Bestandserhaltung und für Projekte des Verbandes der Kommunalarchivarinnen und -archivare.