SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2321 19. Wahlperiode 26.08.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Wirksamkeit von Masken und Schulschließungen hinsichtlich der Ausbreitung von Covid 19 1. Wie viele Schüler haben sich seit Beginn der Corona-Krise mit dem Corona-Virus in SH infiziert? (Bitte Fragen 1 und 2 auch bezüglich der Personengruppen Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter an Schulen beantworten .) Antwort: Gemäß IfSG- Meldedaten gibt es bisher aufgrund der kurzen Schulbetriebszeit unter der Pandemie nur zwei Ausbruchsberichte aus dem Setting „Schule“. Bei diesen Ausbrüchen waren zwölf infizierte Personen betroffen . Vier der zwölf Personen waren keine Schülerinnen und Schüler (Stand 15.08.2020). Drucksache 19/2321 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wie viele davon sind infolgedessen an Covid 19 erkrankt, wie viele davon sind genesen, wie viele hatten einen schweren Krankheitsverlauf und wie viele sind gestorben? Antwort: Alle Infizierten sind genesen. Zur Krankheitsschwere der hospitalisierten Personen liegen keine Daten vor. Es ist keine Person verstorben. 3. Wie bewertet die Landesregierung das Ergebnis der im Auftrag der Unicef aktuell in Schweden und Finnland durchgeführten Studie, nach dem Kita- und Schulschließungen in Finnland zu keinem messbaren Unterschied bzgl. der Corona-Pandemie im Vergleich zu Schweden geführt haben (Bild-Zeitung vom 17.7.2020, shz.de vom 29.7.2020)? Antwort: Daten aus Deutschland liegen aufgrund des vorübergehenden Lockdowns aus dem Setting Schule bisher nur eingeschränkt vor. Die Landesregierung beobachtet die epidemiologische Situation in Schulen sehr genau. Die Schulöffnung wird durch Prävalenzerhebungen bei Lehrkräften und Schülern unter „Pandemieregelbetrieb“ in unterschiedlichen Jahrgangsstufen, sowie durch eine Studie des UKSH begleitet um Daten hinsichtlich der Gefahr der Infektionsübertragung im Setting „Schule“ für Schleswig-Holstein zu gewinnen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des Marburger Bundes "Wenn alle auf ihren Plätzen sitzen und Abstand sichergestellt ist, macht das Tragen von Masken während der Unterrichtsstunden überhaupt keinen Sinn und wäre eine überflüssige Behinderung" (Neue Osnabrücker Zeitung vom 8.8.2020)? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 2321 3 Antwort: Grundsätzlich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) überall wichtig, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Deshalb hat das MBWK zunächst eine dringende Empfehlung, mit Wirkung vom 24. August 2020 eine Verpflichtung zum Tragen einer MNB in Schulen in allen Situationen ausgesprochen, in denen es zu Kohorten übergreifenden Begegnungen kommen kann (vgl. § 12 der Corona-Bekämpfungsverordnung ). Im Unterrichtsraum, wenn keine anderen Personen mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern derselben Kohorte und von an der Schule tätigen Personen anwesend sind, gilt die Pflicht zum Tragen einer MNB nicht, um das Lernen der Schülerinnen und Schüler nicht unnötig zu erschweren. Eine solche „Verschärfung“ der Hygieneregeln erfolgt nur im Einzelfall, falls eine besondere epidemiologische Lage in der Schule selbst oder am Ort der Schule dies erforderlich macht. So kann ein verhältnismäßiger Einsatz einer MNB sichergestellt werden. Die Entscheidung darüber trifft das örtlich zuständige Gesundheitsamt im Benehmen mit der Schulleitung und den örtlichen Schulbehörden. 5. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der unter Frage 3 genannten Studie und der unter Frage 4 zitierten Aussagen des Marburger Bundes? Antwort: Die Landesregierung wird die Hygienemaßnahmen in den Schulen weiterhin an den im Land verfügbaren epidemiologischen Daten und dem aktuellen Wissenstand über SARS-CoV-2 ausrichten. Eine MNB wird verpflichtend auf dem Schulgelände vorgesehen, wo außerhalb des Klassenzimmers die Abstände zu Personen, die nicht zur Kohorte gehören, nicht eingehalten werden können. Grundsätzlich liegt es in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes vor Ort, eine Bewertung der konkreten Situation vorzunehmen und die jeweils erforderlichen Maßnahmen für die Schulen daraus abzuleiten. Drucksache 19/2321 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Es wird jeweils anlassbezogen geprüft werden, welche Maßnahmen für welche Lehrkräfte / Schüler/innen / Kohorten / Jahrgänge / Schule/n zu ergreifen sind. Leitziel ist die Erteilung von einem Maximum an Präsenzunterricht für ein Maximum an Schüler/innen bei gleichzeitiger Sicherstellung von sicheren Arbeitsbedingungen und angemessenem Schutz vor Ansteckung für alle an Schule Beteiligten.