SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2330 19. Wahlperiode 27.08.20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Personaldeckungsgrade in den Serviceeinheiten von Gerichten und Staatsanwaltschaften 1. Wie hat sich der rechnerische Personalbedarf für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten (Beamte im mittleren Justizdienst und Tarifbeschäftigten ohne Gerichtsvollzieher und IT-Personal) in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Jahren 2017 - 2019 jeweils zum Stichtag 30.09. (bezogen auf ein Jahr) entwickelt? Die Angaben sind aufzuschlüsseln nach Oberlandesgericht, Landgerichtsbezirken , Präsidialamtsgerichten und den weiteren Fachgerichtsbarkeiten sowie den Staatsanwaltschaften. Antwort Der Personalbedarf betrug zu den Stichtagen 30.09. nach PEBB§Y: 2017 2018 2019 LG-Bez. FL - Dir.Ags 190,12 185,48 193,85 LG-Bez. IZ - Dir.AGs 197,71 194,29 204,29 LG-Bez. KI - Dir.AGs 256,84 258,49 270,19 LG-Bez. HL - Dir.AGs 204,38 204,99 211,61 AG Kiel 106,64 109,88 111,64 AG Lübeck 92,17 93,19 96,14 OLG 46,96 48,84 51,82 Gesamt ordentliche Gerichtsbarkeit 1094,83 1095,16 1139,53 Drucksache 19/2330 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Staatsanwaltschaften 275,03 268,00 275,57 Arbeitsgerichtsbarkeit 33,87 35,91 Finanzgerichtsbarkeit 6,12 5,87 Sozialgerichtsbarkeit 59,19 78,78 Verwaltungsgerichtsbarkeit 42,03 36,71 Für die Fachgerichtsbarkeiten wurden 2018 im Rahmen der PEBB§Y-Fortschreibung die Basiszahlen angepasst. Für 2017 wurden deshalb keine Daten übermittelt , da die Ergebnisse nicht vergleichbar sind. 2. Welcher tatsächliche Personaleinsatz zu den jeweiligen Stichtagen stand dem gegenüber? Wie viele Planstellen waren jeweils besetzt? Es soll der Personalbedarf angesichts des Arbeitsaufkommens und der jeweilige Deckungsgrad wiedergeben werden. Antwort Die tatsächliche Personalverwendung in Arbeitskraftanteilen betrug zu den Stichtagen : 2017 2018 2019 LG-Bez. FL - Dir.Ags 170,66 175,67 178,34 LG-Bez. IZ - Dir.AGs 179,93 176,63 174,25 LG-Bez. KI - Dir.AGs 234,99 230,96 235,02 LG-Bez. HL - Dir.AGs 191,73 184,89 179,89 AG Kiel 91,94 92,78 93,22 AG Lübeck 86,25 85,58 87,95 OLG 40,90 39,98 39,60 Gesamt ordentliche Gerichtsbarkeit 996,38 986,48 988,25 Staatsanwaltschaften 230,73 228,77 228,77 Arbeitsgerichtsbarkeit 38,53 36,93 Finanzgerichtsbarkeit 7,21 7,13 Sozialgerichtsbarkeit 72,54 69,45 Verwaltungsgerichtsbarkeit 39,39 42,35 Deckungsgrad in Prozent: 2017 2018 2019 LG-Bez. FL - Dir.Ags 0,90 0,95 0,92 LG-Bez. IZ - Dir.AGs 0,91 0,91 0,85 LG-Bez. KI - Dir.AGs 0,91 0,89 0,87 LG-Bez. HL - Dir.AGs 0,94 0,90 0,85 AG Kiel 0,86 0,84 0,84 AG Lübeck 0,94 0,92 0,91 OLG 0,87 0,82 0,76 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2330 3 Gesamt ordentliche Gerichtsbarkeit 0,91 0,90 0,87 Staatsanwaltschaften 0,84 0,85 0,83 Arbeitsgerichtsbarkeit 1,14 1,03 Finanzgerichtsbarkeit 1,18 1,21 Sozialgerichtsbarkeit 1,23 0,88 Verwaltungsgerichtsbarkeit 0,94 1,15 Nach den zweimal jährlich zu erstellenden Übersichten über die unbesetzten Planstellen/Stellen waren zu den nachfolgend genannten Stichtagen sämtliche Planstellen der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, sowie die vergleichbaren Stellen im Tarifbereich mit Ausnahme der aufgeführten Anzahl besetzt: Unbesetzte Planstellen und Stellen zu den Stichtagen 31.10.2017 15 Planstellen/Stellen 30.09.2018 9 Planstellen/Stellen 30.09.2019 15 Planstellen/Stellen 3. Wie hoch ist die Anzahl der in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte für die Serviceeinheiten und wie ist mittelfristige Entwicklung der Anzahl der Ausbildungsplätze ? Antwort Aktuell werden derzeit insgesamt 135 Nachwuchskräfte ausgebildet. Davon befinden sich 49 Justizfachangestellte (Einstellungsjahrgänge 2018-2020) und 86 Justizobersekretäranwärterinnen und –anwärter (Einstellungsjahrgang 2019-2020) in der Ausbildung. Justizfachangestellte: Einstellungsjahrgang 2018: 16 Auszubildende Einstellungsjahrgang 2019: 16 Auszubildende Einstellungsjahrgang 2020: 17 Auszubildende Justizfachwirte: Einstellungsjahrgang 2019: 36 Justizobersekretäranwärterinnen und -anwärter Einstellungsjahrgang 2020: 50 Justizobersekretäranwärterinnen und -anwärter In den nächsten Jahren stehen insgesamt 68 Ausbildungsplätze pro Jahr zur Verfügung. Davon entfallen 18 Ausbildungsplätze/Jahr auf die Ausbildung der Drucksache 19/2330 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Justizfachangestellten und 50 Ausbildungsplätze/Jahr auf die Ausbildung der Justizfachwirte. 4. Wie viele der Auszubildenden für die Serviceeinheiten sind in den letzten drei Jahren in ein Arbeits- oder Dienstverhältnis übernommen worden? Antwort In den Jahren 2017-2019 sind insgesamt 120 Auszubildenden (geprüfter Justizfachwirte und Justizfachangestellten) für die Serviceeinheiten in ein Arbeits- oder Dienstverhältnis in übernommen worden. 2020 sind bislang 27 Übernahmen erfolgt . Damit sind alle Justizobersekretäranwärterinnen und Justizobersekretäranwärter , die eine Übernahme nach der Ausbildung wünschten, übernommen worden . 5. Wie ist die mittelfristige Entwicklung der regulären Altersabgänge aus den Serviceeinheiten ? Antwort Es wird auf die nachstehende Darstellung der Altersabgänge aus den Serviceeinheiten in den Jahren 2020 bis 2030 für den gesamten Justizbereich (ordentliche Gerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften), stand Januar 2020 verwiesen. Voraussichtliche Altersabgänge in den Jahren 2020 bis 2030 bei Erreichen der Regelaltersgrenze LG 1.2 und TV(L) - Beschäftigte 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Beamte Serviceeinheiten 10 5 14 16 20 9 12 10 11 15 16 Beschäftigte (TV-L) SE 22 17 24 33 39 41 39 33 46 36 40 Summe 32 22 38 49 59 50 51 43 57 51 56 Gesamt bis 2030 508 6. In welchem Umfang haben öffentliche Ausschreibungen bzw. Kontakte mit der Bundesagentur für Arbeit oder Personaldienstleistern zu Stellenbesetzungen in Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2330 5 diesem Bereich geführt? Falls dies bisher nicht der Fall war — aus welchen Gründen? Antwort Für den Bereich der Justizfachangestellten wird vorrangig das interne Stellenbörsenverfahren genutzt. Auch vorliegende Initiativbewerbungen führen regelmäßig zu Einstellungen. Ebenso erfolgen öffentliche Ausschreibungen für die mit Tarifbeschäftigten zu besetzenden Stellen (Stellenmarkt auf der Seite „Schleswig-Holstein .de“). Die Ausschreibungen sowie die Kontakte mit der Bundesagentur für Arbeit führten in den letzten Jahren zu Einstellungen. Bei den Einstellungen handelte es sich häufig um ausgebildete Rechtsanwalts- und Notargehilfen, IT-Administratoren , aber auch in Einzelfällen um Justizfachangestellte. Die Ausbildungsplätze für Justizobersekretäranwärterinnen, Justizobersekretäranwärter und Justizfachangestellte werden öffentlich ausgeschrieben. Es werden auch Online- Stellenanzeigen („AZUBI“ und „Stepstone“) genutzt sowie Print-Anzeigen in der örtlichen Tagespresse geschaltet. Ein Kontakt zu externen Personaldienstleistern bestand nicht. 7. Welche mittelfristige Personalbedarfsentwicklung wird für diesen Bereich festgestellt ? Antwort In allen Geschäftsbereichen sind die Altersabgänge zu kompensieren (vgl. dazu Frage 5.). Mittelfristig wird von einer Steigerung des Personalbedarfs ausgegangen . Die Belastung im Servicebereich ist im gesamten Land sehr hoch. Im Geschäftsbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit besteht für die mittelfristige Personalbedarfsentwicklung (bis 2024) ein Bedarf an ca. 150 zusätzlichen Stellen . Neue Aufgaben und Projekte bzw. die Einführung der e-Akte kommen als zusätzliche Belastungen hinzu. Auch wird aufgrund der nachhaltigen wirtschaftlichen Krise durch die Coronapandemie mit einem Anstieg von Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren, sowie mit einem Anstieg von Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahren zu rechnen sein. Für die mittelfristige Personalbedarfsentwicklung der Staatsanwaltschaft (bis 2024) besteht ein Bedarf an ca. 50 zusätzlichen Stellen. Auch hier ist aufgrund Drucksache 19/2330 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 neuer Aufgaben wie z.B. durch das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sowie der Einführung der e-Akte mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen.