SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2332 19. Wahlperiode 24.08.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Familienferienerholung Vorbemerkung des Fragestellers: Seit dem 01.06.2017 gibt es für finanziell leistungsschwache Familien und Alleinerziehende die Möglichkeit, bei den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte einen Zuschuss zu einem kindgerechten Familienurlaub zu beantragen. 1. Wie viele Anträge auf Zuschüsse für Familienferien wurden im Jahr 2019 gestellt ? Antwort: Siehe zusammengefasste Antwort bei der Frage 4. 2. Wie viele Familien haben einen solchen Antrag gestellt? Antwort: Siehe zusammengefasste Antwort bei der Frage 4. 3. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt? Antwort: Siehe zusammengefasste Antwort bei der Frage 4. Drucksache 19/2332 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 4. Wurden Anträge abgelehnt und wenn ja aus welchen Gründen? Antwort zu den Fragen 1. bis 4.: Es wurden im Jahr 2019 insgesamt 176 Anträge bewilligt, davon 90 von Elternpaaren und 86 von Alleinerziehenden. Ablehnungen sind dann möglich, wenn, die die Vorgaben der Förderrichtlinie nicht erfüllt sind, zum Beispiel wenn die in der Jugendferienwerkrichtlinie unter Ziff. 3.2.1 vorgegebene Mindestdauer unterschritten wurde (Kurzurlaube), Einkommensgrenzen überschritten werden, oder die nach der Richtlinie vorzulegende Unterlagen nicht beigebracht werden. Die Kreise und kreisfreien Städte haben der Landesregierung mit den Verwendungsnachweisen die Zahl der bewilligten Anträge und die dafür verwendeten Landesmittel nachzuweisen. Die Zahl der gestellten sowie die Zahl der abgelehnten Anträge wird nicht erfasst. 5. Wie viele Mittel sind im Jahr 2019 insgesamt für diese Maßnahme ausgezahlt worden? Antwort: Es wurden für die Familienurlaube insgesamt 89.857,32 Euro ausgezahlt. 6. Waren die Mittel für Familienferien im Rahmen der Jugendferienwerksrichtlinie für das Jahr 2019 insgesamt auskömmlich und ist für das Folgejahr mit einer erhöhten Inanspruchnahme zu rechnen? Antwort: Die Mittel waren auskömmlich. 2019 standen 450.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Hiervon wurden nach dem aktuellen Stand der Nachweisprüfung für Ferien-/ Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 223.311,00 Euro und für die Familienurlaube 89.857,32 Euro verwendet.