SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2349 19. Wahlperiode 2020-08-31 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Heinemann (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Suchtprävention im eSport Vorbemerkung des Fragestellers: Das Land Schleswig-Holstein fördert eSport und möchte gleichzeitig die Prävention stärken. Dies ist nach dem DAK Gesundheitsreport SH 2019 (7.9% riskant Spielende) auch erforderlich. In den Richtlinien zur Vergabe von Mitteln des Landes im Bereich eSport/Gaming ist unter 1.5 festgelegt: „Die Prävention von Online-Spielsucht und gesundheitsgefährdender Nutzung elektronischer Medien und Anwendungen sowie die Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport, im eSport und in der Kinder- und Jugendarbeit ist Voraussetzung für die Förderung. Im Antrag sind die Präventionsmaßnahmen der Einrichtung zu nennen, in der die Fördermittel eingesetzt werden sollen.“ 1. Welche fachlichen Qualitätsmerkmale werden an die Präventionskonzepte gestellt sowie an die Personen/Organisationen angelegt, die die Prävention realisieren? Antwort: Die Konzepte müssen nachvollziehbar und nachprüfbar sein sowie glaubwürdig die Präventionsarbeit darstellen. Dazu dient insbesondere die Vorlage von Nachweisen über die Teilnahme an einschlägigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Drucksache 19/2349 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wer bewertet die eingereichten Konzepte im Hinblick auf die Prävention? Antwort: Die Bewilligungsbehörde, hier das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. 3. Wie, von welchen Facheinrichtungen und mit welchen Überprüfungsinstrumenten wird die Einhaltung der Präventionsmaßnahmen überprüft und welchen Einfluss hat diese Überprüfung auf die Bewilligungsentscheidung? Antwort: Die Einhaltung wird von der o.g. Bewilligungsbehörde im Rahmen des Verwendungsnachweises gem. Nr. 6 ANBest-P zu § 44 LHO überprüft. 4. Wie und voraussichtlich in welcher finanziellen Höhe wird das Land die Vorbeugung der Krankheit Spielstörung (WHO Kennziffer: ICD 6C51) fördern? Antwort: Präventionsmaßnahmen für eine landesweite Glücksspielpräventions- und Hilfestruktur werden durch das MSGJFS seit 2009 gefördert. Dies beinhaltet die Etablierung einer halben Stelle bei der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein zur Landeskoordinierung der Glücksspielsuchthilfe und -prävention (30.000€ p.a.) sowie die Einrichtung von sieben regionalen Glücksspielfachstellen (154.000€ p.a.), um hilfesuchenden Menschen zielgerichteter durch wohnortnahe Angebote erreichen zu können .