SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2351 19. Wahlperiode 03.09.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Beratungshilfe in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragensteller: Die Beratungshilfe ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen, sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen, sofern keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung steht. 1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen fünf Jahren in Schleswig-Holstein einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt? Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass lediglich die Erledigungen von Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz statistisch erfasst werden. Drucksache 19/2351 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2015 2016 2017 2018 2019 Erledigungen von Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz : 45.985 43.192 39.297 35.526 31.619 Berechtigungsschein erteilt auf unmittelbaren Antrag der/des Rechtssuchenden 25.788 24.969 23.153 21.659 19.684 Beratungshilfe bewilligt und/oder Berechtigungsschein erteilt auf einen mit anwaltlicher Hilfe gestellten Antrag 17.551 15.284 13.760 11.408 9.668 Antrag auf Beratungshilfe schriftlich zurückgewiesen 2.615 2.922 2.384 2.447 2.263 Übermittlung oder Ablehnung eines Ersuchens gem. § 10 Abs. 3 BerHG 31 17 0 12 4 2. Wie viele der in diesem Zeitraum gestellten Anträge wurden negativ beschieden und aus welchem Grund? Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle zur Beantwortung von Frage 1 verwiesen . Die Gründe für die Zurückweisung von Anträgen auf Beratungshilfe werden statistisch nicht erfasst. 3. Wie viele Fälle der in den vergangenen fünf Jahren gewährten Beratungshilfe in Schleswig-Holstein entfallen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, auf Steuerberaterinnen und Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, auf Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüferinnen und vereidigte Buchprüfer sowie auf Rentenberaterinnen und Rentenberater? Antwort: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2351 3 Statistische Daten hierzu liegen nicht vor. Wenn der Antrag auf Beratungshilfe positiv beschieden wird, erhalten die Antragsteller einen Berechtigungsschein. Dieser berechtigt sie zur Inanspruchnahme einer Rechtsberatung. Es ist ihnen dabei freigestellt, ob sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, an Steuerberaterinnen und Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, an Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüferinnen und vereidigte Buchprüfer oder an Rentenberaterinnen und Rentenberater wenden möchten. Diese Auswahl treffen die Berechtigungsscheininhaber selbst. 4. In wie vielen Fällen wurde die Beratungshilfe in diesem Zeitraum durch Beratungsstellen im Sinne von § 3 Satz 3 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG) gewährt? Antwort: Beratungsstellen im Sinne von § 3 Satz 3 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG) sind im Land Schleswig-Holstein nicht vorhanden. Beratungshilfe wird in Schleswig-Holstein allein von den Amtsgerichten gewährt. Von der Möglichkeit nach § 3 Satz 3 BerHG wird in der Bundesrepublik nur ganz vereinzelt Gebrauch gemacht. In Hamburg beispielsweise gibt es für Menschen mit geringem Einkommen überhaupt keine Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz , sondern nur die Möglichkeit sich über die Beratungsstellen der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) beraten zu lassen. Ähnliches gilt für Bremen. In Schleswig-Holstein wird von einzelnen Städten und Gemeinden eine öffentliche Rechtsberatung gegen Zahlung einer geringen Verwaltungsgebühr angeboten. 5. Wie viele Beratungsstellen im Sinne von § 3 Satz 3 BerHG gibt es in Schleswig- Holstein und welche sind diese? Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen fünf Jahren Beratungshilfe in Schleswig-Holstein unmittelbar durch die Amtsgerichte gewährt? Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle der Anlage 1 verwiesen. 7. Welche Amtsgerichte in Schleswig-Holstein haben in diesem Zeitraum wie oft und in welcher Form unmittelbar Beratungshilfe gewährt? Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle der Anlage 1 verwiesen. 8. In wie vielen Fällen konnte dem Anliegen der Rechtssuchenden, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Amtsgerichten, durch eine sofortige Auskunft, einen Drucksache 19/2351 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden? Antwort: An den Gerichten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tagtäglich eine Vielzahl von Auskünften an die Bürgerinnen und Bürger erteilt. Statistische Daten dazu, in welcher Anzahl ihre Anliegen abschließend erledigt werden, liegen jedoch nicht vor.