SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2352 19. Wahlperiode 03.09.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Personaldeckungsgrade im Bereich der Rechtspflegenden 1. Wie hat sich der rechnerische Personalbedarf für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den Jahren 2017 - 2019 jeweils zum Stichtag 30.09. entwickelt? Die Angaben sind aufzuschlüsseln nach Oberlandesgericht, Landgerichtsbezirken , Präsidialamtsgerichten und den weiteren Fachgerichtsbarkeiten sowie den Staatsanwaltschaften. Antwort: Die Fragen 1 und 2 werden für den Personalbereich des gesamten gehobenen Dienstes einschließlich der Verwaltungsreferentinnen und Verwaltungsreferenten beantwortet, da Auswertungen ausschließlich für den Rechtspflegerbereich nicht vorliegen. Der Personalbedarf betrug zu den Stichtagen 30.09. nach PEBB§Y: 2017 2018 2019 LG-Bez.* FL 79,13 78,97 80,98 LG-Bez.* IZ 81,23 80,75 83,50 LG-Bez.* KI 98,24 97,52 101,72 LG-Bez.* HL 79,30 81,47 83,74 Amtsgericht Kiel 38,96 39,44 39,08 Amtsgericht Lübeck 35,64 36,04 37,62 Oberlandesgericht 35,67 35,80 42,19 Drucksache 19/2352 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Gesamt ordentliche Gerichtsbarkeit 448,17 449,99 468,83 Staatsanwaltschaften 59,33 57,43 59,50 Arbeitsgerichtsbarkeit 12,62 12,71 Finanzgerichtsbarkeit 2,54 2,71 Sozialgerichtsbarkeit 13,45 16,77 Verwaltungsgerichtsbarkeit 8,32 8,98 * LG-Bez.= Landgericht nebst Amtsgerichte des jeweiligen Bezirks ohne Präsidialamtsgerichte Kiel und Lübeck. Für die Fachgerichtsbarkeiten wurden 2018 im Rahmen der PEBB§Y-Fortschreibung die Basiszahlen angepasst. Für 2017 wurden deshalb keine Daten übermittelt , da die Ergebnisse nicht vergleichbar sind. 2. Welcher tatsächliche Personaleinsatz stand dem zu den jeweiligen Stichtagen gegenüber? Es soll der Personalbedarf angesichts des Arbeitsaufkommens und der sich daraus jeweils ergebende Deckungsgrad wiedergeben werden. Antwort Die tatsächliche Personalverwendung in Arbeitskraftanteilen betrug zu den Stichtagen : 2017 2018 2019 LG-Bez.* FL 72,35 71,09 71,99 LG-Bez.* IZ 74,43 74,63 74,59 LG-Bez.* KI 87,61 89,71 93,96 LG-Bez.* HL 72,31 72,34 71,45 Amtsgericht Kiel 37,30 36,28 37,78 Amtsgericht Lübeck 31,99 33,65 32,86 Oberlandesgericht 30,59 29,67 37,30 Gesamt ordentliche Gerichtsbarkeit 406,58 407,37 419,93 Staatsanwaltschaften 53,35 53,00 54,03 Arbeitsgerichtsbarkeit 13,17 14,22 Finanzgerichtsbarkeit 3,40 3,40 Sozialgerichtsbarkeit 13,38 12,48 Verwaltungsgerichtsbarkeit 6,50 6,75 Deckungsgrad in Prozent: 2017 2018 2019 LG-Bez.* FL 0,91 0,90 0,89 LG-Bez.* IZ 0,92 0,92 0,89 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2352 3 LG-Bez.* KI 0,89 0,92 0,92 LG-Bez.* HL 0,91 0,89 0,85 Amtsgericht Kiel 0,96 0,92 0,97 Amtsgericht Lübeck 0,90 0,93 0,87 Oberlandesgericht 0,86 0,83 0,88 Gesamt ordentliche Gerichtsbarkeit 0,91 0,91 0,90 Staatsanwaltschaften 0,90 0,92 0,91 Arbeitsgerichtsbarkeit 1,04 1,12 Finanzgerichtsbarkeit 1,34 1,26 Sozialgerichtsbarkeit 0,99 0,74 Verwaltungsgerichtsbarkeit 0,78 0,75 Für die Fachgerichtsbarkeiten wurden 2018 im Rahmen der PEBB§Y-Fortschreibung die Basiszahlen angepasst. Für 2017 wurden deshalb keine Daten übermittelt , da die Ergebnisse nicht vergleichbar sind. 3. Wie hoch ist die Anzahl der in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte und wie ist mittelfristige Entwicklung der Anzahl der Ausbildungsplätze? Antwort Aktuell befinden sich insgesamt 68 Nachwuchskräfte (NWK) in der Ausbildung. Einstellungsjahrgang 2017: 19 NWK, Einstellungsjahrgang 2018: 23 NWK und Einstellungsjahrgang 2019: 26 NWK. Es ist beabsichtigt, in den nächsten Jahren regelmäßig 25 Nachwuchskräfte einzustellen . Zum 1.10.2020 können von 25 Ausbildungsplätzen nur 22 besetzt werden, da drei ausgewählte Bewerberinnen bzw. Bewerber so kurzfristig abgesagt haben, dass die Ausbildungsplätze nicht nachbesetzt werden konnten. Aufgrund von fünf Nachwuchskräften des Einstellungsjahrgangs 2019, die die Zwischenprüfung wiederholen müssen, werden sich die Ausbildungsjahrgänge 2019 und 2020 - nach derzeitigem Kenntnisstand - wie folgt darstellen: Einstellungsjahrgang 2019 ab 1.10.2020: 21 NWK (anstelle von 26) Einstellungsjahrgang 2020 ab 1.10.2020: 27 NWK (anstelle von 22) Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen des Einstellungsjahrgangs 2019 liegen noch nicht vollständig vor, sodass sich die Anzahl derjenigen Nachwuchskräfte Drucksache 19/2352 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 dieses Einstellungsjahrgangs, die die Prüfung wiederholen müssen, unter Umständen noch erhöhen kann. 4. Wie viele der Anwärterinnen und Anwärter haben die Ausbildung in den Jahren 2017 - 2020 abgebrochen bzw. die Abschlussprüfung nicht bestanden? Antwort Die Anzahl der Studienabbrecher sowie die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter , die das Studium endgültig nicht bestanden haben, stellt sich aktuell wie folgt dar: Einstellungsjahrgänge Abbruch des Studiums in den Jahren 2017-2020 Endgültiges Nichtbestehen Nichtübernahme nach Abschluss des Studiums (s. auch Antwort zu 5) 2015 0 2 1 2016 0 2 1 2017 1 noch offen noch offen 2018 1 noch offen noch offen 2019 5 noch offen noch offen Das endgültige Nichtbestehen ist bei den Prüflingen des Einstellungsjahrgangs 2017 noch offen, da die Prüfungsergebnisse derzeit noch nicht feststehen. Mit den Ergebnissen der Wiederholungsprüfung ist erst im Frühjahr 2021 zu rechnen . 5. Wie viele der Nachwuchskräfte sind in den letzten drei Jahren in ein Arbeits- oder Dienstverhältnis übernommen worden? Antwort In den Jahren 2017 bis 2019 sind insgesamt 59 Nachwuchskräfte in ein Dienstverhältnis übernommen worden. Ein geprüfter Rechtspflegeranwärter aus dem Einstellungsjahrgang 2015 wurde nicht als Rechtspfleger übernommen, weil die Leistungen im Vorbereitungsdienst - insbesondere in den berufspraktischen Studienabschnitten - nicht den Anforderungen entsprachen. Ein geprüfter Rechtspflegeranwärter des Einstellungsjahrgangs 2016 hat die Übernahme als Rechtspfleger nicht beantragt, sondern im Anschluss ein weiteres duales Studium aufgenommen. Im Übrigen sind sämtliche Nachwuchskräfte, die eine Übernahme in den Landesdienst nach dem Studium wünschten, übernommen worden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2352 5 6. Wie ist die mittelfristige Entwicklung der regulären Altersabgänge für diesen Bereich ? Antwort Zur Beantwortung wird auf die nachstehende Darstellung der regulären Altersabgänge in den Jahren 2020 bis 2030 aus dem Personalbereich der Verwaltungsreferentinnen und -referenten und Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte für sämtliche Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften verwiesen. Der Personalbereich der Verwaltungsreferentinnen und -referenten sowie der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte rekrutiert sich in der Regel aus dem Rechtspflegerbereich . Die voraussichtlichen Altersabgänge bei Erreichen der Regelaltersgrenze betragen in den Jahren 2020 bis 2030: 7. Wie hoch war der Krankenstand zu den jeweiligen Stichtagen? Antwort Die Fragen 7 und 8 werden für den Personalbereich des gesamten gehobenen Dienstes einschließlich der Verwaltungsreferentinnen und Verwaltungsreferenten beantwortet, da Auswertungen ausschließlich für den Rechtspflegerbereich nicht vorliegen. Der Krankenstand ergibt sich aus den nachfolgenden beiden Tabellen. Die Krankentagestatistik ist eine Jahresstatistik. Die durchschnittlichen Krankentage in der Tabelle beziehen sich auf das jeweilige Kalenderjahr. Die erfassten Krankentage umfassen auch Kuren. Durchschnittliche Krankentage pro Mitarbeitende insgesamt: LG 2.1 und LG 2.2 Verw.Ref. 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Verwaltungsreferenten 0 1 0 0 0 0 0 0 1 2 1 Rechtspfleger 6 8 3 3 13 7 5 10 16 9 13 Amtsanwälte 1 0 1 0 1 0 0 0 1 1 3 Summen pro Jahr 7 9 4 3 14 7 5 10 18 12 17 Summe bis 2030 106 Drucksache 19/2352 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 2017 2018 2019 Landesdurchschnitt 10,67 11,52 12,92 Ordentliche Gerichtsbarkeit 9,92 10,27 11,69 Staatsanwaltschaften 12,25 16,76 17,23 Arbeitsgerichtsbarkeit 30,53 11,00 16,33 Finanzgerichtsbarkeit 3,00 3,50 3,75 Sozialgerichtsbarkeit 5,79 7,14 17,25 Verwaltungsgerichtsbarkeit 10,67 15,29 11,50 In der Krankenstatistik werden die Krankentage unterschieden nach der Dauer von bis zu sechs Wochen sowie der Dauer über sechs Wochen. In der folgenden Tabelle sind die durchschnittlichen Krankentage mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen pro Mitarbeitende dargestellt: 2017 2018 2019 Landesdurchschnitt 6,47 6,50 7,17 Ordentliche Gerichtsbarkeit 6,27 6,38 6,27 Staatsanwaltschaften 7,22 6,52 9,70 Arbeitsgerichtsbarkeit 7,00 11,00 13,89 Finanzgerichtsbarkeit 3,00 3,50 3,75 Sozialgerichtsbarkeit 5,79 7,14 11,25 Verwaltungsgerichtsbarkeit 10,67 5,86 4,75 Im Personaleinsatz und bei der Berechnung des Deckungsgrades - bezogen auf die in Frage 2 genannten Daten - sind die nicht zur Verfügung stehende Arbeitskraftanteile nicht ausgewiesen. Nicht zur Verfügung stehen gemäß dem bundeseinheitlichen Verfahren zur Personalübersicht und Personalbedarfsberechnung zum einen die Langzeitabwesenden. Als Langzeitabwesende gelten diejenigen, die im Quartal mehr als 20 Tage nicht in der Dienststelle anwesend sind. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Abwesenheit auf Krankheit oder z.B. Mutterschutz beruht. Zum anderen werden die Arbeitskraftanteile, die aufgrund einer geminderten Leistungsfähigkeit durch eine Schwerbehinderung abzuziehen sind, nicht in dem tatsächlichen Arbeitseinsatz berücksichtigt. Die Arbeitskraftanteile des gehobenen Dienstes, die den Gerichtsbarkeiten insoweit nicht für den tatsächlichen Arbeitseinsatz zur Verfügung standen, betrugen bezogen jeweils auf die in Frage 1 und 2 gewählten Stichtage jeweils zum 30.9. im Jahresdurchschnitt: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2352 7 2017 2018 2019 Gesamtsumme Land 26,20 27,07 28,04 aufgegliedert in: Ordentliche Gerichtsbarkeit 20,64 20,76 20,23 Staatsanwaltschaften 2,31 4,03 5,46 Arbeitsgerichtsbarkeit 2,00 1,90 1,10 Finanzgerichtsbarkeit 0,00 0,00 0,00 Sozialgerichtsbarkeit 0,75 0,13 1,00 Verwaltungsgerichtsbarkeit 0,50 0,25 0,25 8. Wie viele Rechtspflegerinnen oder Rechtspfleger (Köpfe / Arbeitsanteile) waren zu den jeweiligen Stichtagen in irgendeiner Form von Teilzeit tätig? Antwort: Die Daten zur Anzahl der Teilzeitkräfte nach Köpfen und Arbeitskraftanteilen jeweils zu den Stichtagen 30.9. sind der anliegenden Tabellen zu entnehmen. Da es sich bei den Werten um Durchschnitte von vier Quartalen handelt, sind auch bei der Angabe bzgl. der „Köpfe“ Nachkommastellen möglich. Stichtag 30.9.2017: Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte zusammen Kopfzahl Kopfzahl Arbeitskraftanteile Kopfzahl Arbeitskraftanteile ord. Gerichtsbarkeit 319,00 179,75 108,22 498,75 427,22 Staatsanwaltschaften 43,50 18,25 12,16 61,75 55,66 Arbeitsgerichtsbarkeit 12,25 4,50 2,25 16,75 14,50 Finanzgerichtsbarkeit 2,00 1,75 1,25 3,75 3,25 Sozialgerichtsbarkeit 11,00 3,00 1,75 14,00 12,75 Verwaltungsgerichtsbarkeit 5,25 0,75 0,60 6,00 5,85 Drucksache 19/2352 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 8 Untergliedert nach Geschlecht: Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte zusammen Kopfzahl Kopfzahl Arbeitskraftanteile Kopfzahl Arbeitskraftanteile männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. ord. Gerichtsbarkeit 147,50 171,50 20,75 159,00 12,51 95,71 168,25 330,50 160,01 267,21 Staatsanwaltschaften 23,25 20,25 0,00 18,25 0,00 12,16 23,25 38,50 23,25 32,41 Arbeitsgerichtsbarkeit 6,50 5,75 3,00 1,50 1,50 0,75 9,50 7,25 8,00 6,50 Finanzgerichtsbarkeit 0,75 1,25 0,00 1,75 0,00 1,25 0,75 3,00 0,75 2,50 Sozialgerichtsbarkeit 5,75 5,25 1,00 2,00 0,50 1,25 6,75 7,25 6,25 6,50 Verwaltungsgerichtsbarkeit 3,00 2,25 0,00 0,75 0,00 0,60 3,00 3,00 3,00 2,85 Stichtag 30.9.2018: Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte zusammen Kopfzahl Kopfzahl Arbeitskraftanteile . Kopfzahl Arbeitskraftanteile ord. Gerichtsbarkeit 318,00 179,75 110,12 497,75 428,12 Staatsanwaltschaften 45,00 18,50 12,03 63,50 57,03 Arbeitsgerichtsbarkeit 13,00 3,50 2,07 16,50 15,07 Finanzgerichtsbarkeit 2,00 2,00 1,40 4,00 3,40 Sozialgerichtsbarkeit 12,25 2,00 1,25 14,25 13,50 Verwaltungsgerichtsbarkeit 6,75 0,00 0,00 6,75 6,75 Untergliedert nach Geschlecht: Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte zusammen Kopfzahl Kopfzahl Arbeitskraftanteile Kopfzahl Arbeitskraftanteile männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. ord. Gerichtsbarkeit 145,25 172,75 16,25 163,50 9,47 100,65 161,50 336,25 154,72 273,40 Staatsanwaltschaften 24,50 20,50 0,00 18,50 0,00 12,03 24,50 39,00 24,50 32,53 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2352 9 Arbeitsgerichtsbarkeit 6,25 6,75 1,75 1,75 0,75 1,32 8,00 8,50 7,00 8,07 Finanzgerichtsbarkeit 1,00 1,00 0,00 2,00 0,00 1,40 1,00 3,00 1,00 2,40 Sozialgerichtsbarkeit 5,50 6,75 0,50 1,50 0,25 1,00 6,00 8,25 5,75 7,75 Verwaltungsgerichtsbarkeit 3,75 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,75 3,00 3,75 3,00 Stichtag 30.9.2019: Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte zusammen Kopfzahl Kopfzahl Arbeitskraftanteile . Kopfzahl Arbeitskraftanteile ord. Gerichtsbarkeit 328,50 182,00 111,67 510,50 440,17 Staatsanwaltschaften 49,00 17,00 10,49 66,00 59,49 Arbeitsgerichtsbarkeit 13,25 3,50 2,07 16,75 15,32 Finanzgerichtsbarkeit 2,00 2,00 1,40 4,00 3,40 Sozialgerichtsbarkeit 12,00 2,00 1,48 14,00 13,48 Verwaltungsgerichtsbarkeit 7,00 0,00 0,00 7,00 7,00 Untergliedert nach Geschlecht: Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte zusammen Kopfzahl Kopfzahl Arbeitskraftanteile Kopfzahl Arbeitskraftanteile männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. ord. Gerichtsbarkeit 148,75 179,75 18,00 164,00 10,98 100,68 166,75 343,75 159,73 280,43 Staatsanwaltschaften 27,00 22,00 0,00 17,00 0,38 10,11 27,00 39,00 27,38 32,11 Arbeitsgerichtsbarkeit 6,00 7,25 1,25 2,25 0,38 1,70 7,25 9,50 6,38 8,95 Finanzgerichtsbarkeit 1,00 1,00 0,00 2,00 0,00 1,40 1,00 3,00 1,00 2,40 Sozialgerichtsbarkeit 6,00 6,00 0,00 2,00 0,00 1,48 6,00 8,00 6,00 7,48 Verwaltungsgerichtsbarkeit 4,00 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 3,00 4,00 3,00