SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2354 19. Wahlperiode 03.09.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Poersch (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Neue EU-Förderperiode ab 2021 Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Europäische Rat hat sich am 21. Juli 2020 auf einen Mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027) und auf einen auf vier Jahre befristeten Aufbaufonds „Next Generation EU“ zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie verständigt. Lt. Europabericht der Landesregierung (Drs. 19/2046) haben die Arbeiten an der Erstellung der Operationellen Programme für den EFRE und den ESF 2021-2027 und auch die Vorbereitungen für die anderen EU-Förderprogramme in Schleswig-Holstein bereits begonnen . Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Haushalt frage ich die Landesregierung: Vorbemerkung der Landesregierung: Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird in der kommenden Förderperiode die Förderung aus dem ELER nicht mehr wie bisher über regionale Programme der Länder erfolgen. Es wird stattdessen einen einzigen GAP-Strategieplan geben, in dem die Förderungen sowohl des EGFL (Direktzahlungen) als auch des ELER für Deutschland insgesamt geregelt werden. Die Ausgestaltung des Strategieplans und insbesondere der dort zu regelnden ELER-Förderung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Es zeichnet sich zudem ab, dass sich der Beginn der neuen GAP-Förderperiode um ein oder zwei Jahre verzögern wird. Eine entsprechende von der EU-Kommission (KOM) Ende 2019 vorgelegte Übergangsverordnung befindet sich derzeit in den Trilogverhandlungen. 1. Welche konkreten Planungen der Landesregierung zur Ausgestaltung der neuen EU-Förderprogramme in Schleswig-Holstein in der EU-Förderperiode Drucksache 19/2354 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 ab 2021 gibt es vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung auf EU-Ebene für die einzelnen Programme bereits? Antwort: EFRE: Die Landesregierung hat auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 30. Juni 2020 erste Eckpunkte für die Ausgestaltung des neuen Operationellen Programms für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 definiert: • Grundsätze der Programmgestaltung • Auswahl Politische und Spezifische Ziele • Erste prozentuale Verteilung der Mittel auf die Politischen Ziele auf Grundlage eines Planbudgets. Im Rahmen dieses Eckpunktepapiers erfolgte auch eine erste Auswahl der Fördermaßnahmen, deren EFRE-Finanzierung in der neuen Förderperiode prioritär sichergestellt werden soll: Politisches Ziel 1 (intelligentes Europa) • Neuartige Strukturen Technologietransfer und Existenzgründung • Verbundvorhaben • Einstiegsförderung für KMU (Innovation und Digitalisierung) • Betriebliche Innovationsförderung (inkl. Games) • Ausbau der anwendungsnahen FuE-Infrastruktur • Clustermanagements und Kooperationsnetzwerke • KI-Anwendungszentren: Grundförderung eines Transfer-Hubs und von Anwendungshubs • Digital Learning Campus • Bündelung der regionalen Kapazitäten für die Planung und Realisierung kommunaler Infrastrukturen • KMU-Beteiligungsfonds II • Seed- und Startup Fonds • Einzelbetriebliche Förderung Politisches Ziel 2 (grünes Europa) • FuE- und Demonstrationsprojekte zur Produktion, Verteilung und Speicherung von Erneuerbaren Energien • Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme • Energiewendeforschung • Umweltinnovationen Politisches Ziel 5 (bürgernahes Europa) • Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität • Nachhaltige integrierte Entwicklung des Tourismus auf lokaler Ebene ESF+: Die Landesregierung hat nach umfassender Beteiligung der Partner (siehe Frage 2) im Juni 2020 Schwerpunkte und Aktionen für die kommende ESF- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2354 3 Förderperiode von 2021 bis 2027 beschlossen. Danach sind in den drei Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Integration die folgenden 11 Aktionen vorgesehen: Beschäftigung: • Fachkräfteservice SH • Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben • Weiterbildungsbonus SH • Frau & Beruf Bildung: • Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) • Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung • Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) Soziale Integration: • Innovative Wege in Beschäftigung • Produktionsschulen • Alphabetisierung und Grundbildung • Netzwerk Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete ELER: Nach den vorliegenden EU-Legislativvorschlägen werden für die ELER-Förderung ab 2021 die bisherigen übergreifenden Zielsetzungen auch in der neuen Förderperiode unverändert fortgelten. Die Landesregierung plant daher, mit der künftigen Förderung weitestgehend an bewährte und durch Evaluierung bestätigte Fördermaßnahmen, die geeignet sind, den Herausforderungen im ländlichen Raum in Schleswig-Holstein zu begegnen, anzuknüpfen. Wesentliche neue Handlungsbedarfe haben sich in dem durchgeführten Beteiligungsprozess nicht aufgetan. Inwieweit das derzeitige Maßnahmenportfolio in seiner bisherigen Breite fortgeführt werden kann, wird maßgeblich von der Höhe des verfügbaren Budgets abhängen. EMFF: Für den Nachfolgefonds zum EMFF wird es wie bereits in der Vergangenheit nur ein Operationelles Programm für Deutschland geben. Die Landesregierung geht aufgrund der vorliegenden EU-Legislativvorschläge davon aus, dass das bisherige bewährte Maßnahmenportfolio weitgehend unverändert fortgeführt werden kann. Mit den konkreten Planungen zur Ausgestaltung der Fischereiförderung in Schleswig-Holstein kann allerdings erst begonnen werden, wenn die noch bestehenden Differenzen in einzelnen Förderbereichen in den Positionen zwischen Rat, EP und KOM beigelegt sind, der erste Entwurf des deutschen Operationellen Programms (OP) vorliegt und das genaue Budget für Schleswig-Holstein feststeht. Interreg (informatorisch): Das Interreg A-Programm „Deutschland-Danmark“ und die Interreg B-Nordsee - und Ostseeprogramme werden nicht durch die Landesregierung abgewickelt bzw. umgesetzt. Drucksache 19/2354 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 2. Welche Akteure sind bisher wann und wie in den Prozess der Programmplanung eingebunden worden? Antwort: EFRE: Die Erstellung des EFRE-Programms wird gutachterlich seit Herbst 2019 durch die Prognos AG begleitet. Gemäß dem in den EU-Vorgaben verankerten Partnerschaftsprinzip ist die Programmierung unter Beteiligung der regionalen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner durchzuführen. Dies erfolgt vor allem durch die regelmäßige Information der Mitglieder des EFRE-Begleitausschusses. Diese wurden seit Herbst 2019 regelmäßig informiert und zu zentralen Schritten der Programmierung beteiligt, wie z.B.: • Eröffnung der Möglichkeit, im Herbst 2019 Fördermaßnahmen durch die Mitglieder des Begleitausschusses mittels eines Fragebogens anzumelden . • Präsentation und Erörterung der Ergebnisse der sozioökonomischen Analysen am 26. Februar 2020. • Vorstellung und Erörterung des Eckpunktepapiers am 9. Juli 2020. Am 17. September 2020 wird im Rahmen einer Infoveranstaltung für regionale Akteure der aktuelle Sachstand der Programmierung vorgestellt werden. An dieser Veranstaltung wird auch ein Vertreter der KOM teilnehmen. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage findet die Veranstaltung als Videokonferenz statt. Im Rahmen des EFRE-Programmierungsprozesses findet zudem ein enger Dialog mit der KOM statt. Die KOM ist dabei zum einen über ihre Mitgliedschaft im Begleitausschuss in die einzelnen Arbeitsschritte eingebunden. Zum anderen werden mit ihr Arbeitsstände des Programms bilateral erörtert, wie z. B. am 24. Juli 2020 das Eckpunktepapier. ESF+: In die Programmplanung wurden die Mitglieder des ESF-Begleitausschusses eingebunden. Dies sind: die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter, die Unternehmensverbände sowie die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein und die Handwerkskammer SH, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit (Zusammenschluss von Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen), die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, die Türkische Gemeinschaft in Schleswig-Holstein, der Flüchtlingsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation sowie der BUND. Der Begleitausschuss hat sich bisher in seinen Sitzungen im Februar , Juni und Oktober 2019 sowie im Mai 2020 (als Videokonferenz) mit der neuen ESF-Förderperiode beschäftigt. Im April 2019 wurden anhand eines Fragebogens auch die Partner gebeten, auf der Basis der vorliegenden EU-Verordnungsentwürfe Vorschläge für Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2354 5 Schwerpunkte und Aktionen des Operationellen Programms der neuen Förderperiode einzureichen. Über die Diskussionen im Begleitausschuss hinaus wurde mit Partnern aus dem Bereich der Beschäftigungspolitik und sozialen Integration über die Schwerpunkte und Aktionen sowie deren Ausgestaltung diskutiert, und es wurden deren Anregungen aufgegriffen. Am 4. Dezember 2019 wurde auf der ESF-Jahresveranstaltung mit mehr als 120 Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen, Multiplikatoren sowie Trägern von Arbeitsmarkprojekten über die Herausforderungen, Bedarfe und Schwerpunkte des ESF-Programms für die nächste Förderperiode diskutiert. Im Vorfeld hatten die Beteiligten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen und Einschätzungen anhand eines Fragebogens einzubringen. Insgesamt gingen 47 Rückmeldungen ein, d. h. von etwa einem Drittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Rückmeldungen in den Fragebögen sowie die Diskussion auf der Veranstaltung zeigten eine große Zustimmung zu den vorgesehenen Schwerpunkten des Programms. Der ESF-Begleitausschuss wird sich auf seiner nächsten Sitzung im Oktober 2020 erneut mit der neuen Förderperiode beschäftigen. Diese wird auch Thema auf der für den 4. November geplanten ESF-Jahrestagung sein. ELER: In den Prozess zur Identifizierung der Förderbedarfe in Schleswig-Holstein wurden die Ressorts der Landesregierung und die sog. Wirtschafts- und Sozialpartner des aktuellen Landesprogramms ländlicher Raum einbezogen. Den Ressorts wurde mit einer Abfrage im August 2019 Gelegenheit für Maßnahmenvorschläge gegeben. Die Wirtschafts- und Sozialpartner konnten ihre Vorstellungen und Beiträge in entsprechenden Workshops im Oktober 2019 sowie durch anschließende schriftliche Stellungnahmen einbringen. Sie wurden im Mai 2020 über den Zwischenstand der Programmdiskussion unterrichtet. Parallel zu den Beteiligungsprozessen in den Ländern bindet das BMEL die Partnerverbände auf Bundesebene regelmäßig in den Prozess der Strategieplanerstellung ein. EMFF: Mit der Programmerstellung für die kommende Förderperiode hat das federführend zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit der COFAD GmbH wieder einen erfahrenen externen Dienstleister beauftragt. Die COFAD GmbH hat zwar angefangen, den OP-Entwurf zu erstellen. Da wichtige Entscheidungen aus Brüssel noch ausstehen, konnte eine breitere Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner jedoch noch nicht durchgeführt werden. 3. Hat die Landesregierung bereits evaluiert, welche Programmschwerpunkte und konkreten Projekte, die in der bisherigen Förderperiode gefördert wurden, aufgrund der neuen EU-Vorgaben wegfallen können oder müssen? Wenn ja, a) welche Schwerpunkte und Projekte sind das? Drucksache 19/2354 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 b) Ist bereits mit den betroffenen Akteuren darüber gesprochen worden und wenn ja, mit welcher Zielsetzung? Antwort: EFRE: Die in der laufenden EFRE Förderperiode 2014-2020 verfolgten Programmschwerpunkte Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, umweltgerechte Wirtschaftsstrukturen /Infrastrukturen und Nutzung nachhaltiger Ressourcen decken sich grundsätzlich mit den auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 seitens der EU für den EFRE verfolgten Zielsetzungen. Die Auswahl der im Rahmen dieser Schwerpunkte in den einzelnen Programmen konkret umzusetzenden Fördermaßnahmen wird in der neuen Förderperiode stark durch die von der KOM erlassenen Investitionsleitlinien für den Mitteleinsatz der Kohäsionspolitik (Anhang D des Länderberichts 2019 für Deutschland im Europäischen Semester) eingeschränkt. In diesen hat die KOM die Maßnahmen definiert, die in Deutschland in der nächsten Förderperiode gefördert bzw. nicht gefördert werden können. Danach ist fraglich, ob die derzeit im Rahmen des OP EFRE 2014-2020 geförderte Maßnahme „Brachflächenrecycling “ zukünftig noch aus dem EFRE gefördert werden kann. Die KOM erachtet diese Maßnahme als in Deutschland nicht mehr förderfähig. Hierzu befindet sich die Landesregierung derzeit im Dialog mit der KOM, sodass noch keine abschließenden Aussagen möglich sind. Des Weiteren sieht die KOM die Tourismusförderung in den neuen Programmen kritisch. Die neuen EU-Vorgaben sehen direkte Förderansätze nur noch im Rahmen des Politischen Ziels 5 (bürgernahes Europa) in Form der Umsetzung von integrierten territorialen Strategien vor. Insofern ist zu erwarten, dass die im OP 2014-2020 geförderte Maßnahme „Inwertsetzung Kultur- und Naturerbe “ einer deutlichen Modifizierung bedarf. Auch hierzu befindet sich das Land im Dialog mit der KOM. Der eigentlich begrenzende Faktor für die neue Förderperiode sind aber weniger die (inhaltlichen) Vorgaben der EU, sondern ist vielmehr der absehbare Rückgang der EFRE-Mittel. Dieser macht eine weitere Konzentration der Anzahl der Fördermaßnahmen erforderlich. Aussagen über einzelne konkrete Projekte können derzeit noch nicht getroffen werden. Dies ist erst dann möglich , wenn die Auswahl der Fördermaßnahmen sich weiter verdichtet. ESF+: In einer Fachevaluation von Moysies & Partner zur „Vorbereitung der Ausrichtung des künftigen Landesarbeitsmarktprogramms“ (November 2019) wurden u. a. die rechtlichen Vorgaben der EU und die zentralen Herausforderungen des Landes Schleswig-Holstein untersucht (abrufbar unter https://schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/A/arbeit/Downloads/fachevaluierung_neue_fp.pdf). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2354 7 Die EU-Verordnungsentwürfe und die länderspezifischen Empfehlungen enthalten keine Vorgaben, nach denen bisherige Schwerpunkte und Förderaktionen wegfallen müssten. Allerdings zwingt der absehbare Mittelrückgang zur weiteren Konzentration der Förderung. ELER: Die inhaltlichen EU-Vorgaben in Form der entsprechenden Sektorverordnungen sind noch nicht verabschiedet worden. Aus den bisher vorliegenden Entwürfen ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass bisherige Programmschwerpunkte wegfallen können oder müssen. EMFF: Im Moment geht die Landesregierung davon aus, dass alle Maßnahmen der jetzigen Förderperiode auch in der kommenden Förderperiode fortgesetzt werden können. So werden nach derzeitigem Stand auch künftige Schwerpunkte wieder in Projekten zur Unterstützung einer nachhaltigen Fischerei, dem Schutz der Biodiversität, der Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur, der Arbeit der regionalen Akteure in den Fischwirtschaftsgebieten, der integrierten Meerespolitik sowie der Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen der Gemeinsamen Fischereipolitik liegen. Aussagen zu konkreten Projekten sind erst möglich, wenn die endgültigen EU-Rechtsgrundlagen verabschiedet sind und das deutsche OP bekannt ist. 4. Gibt es bereits Überlegungen der Landesregierung, ob und wie ggf. wegfallende EU-Fördermittel durch Landesmittel kompensiert werden könnten und wenn ja, welche konkret? Antwort: EFRE und ESF+: Die Höhe der Fördermittel für Schleswig-Holstein steht derzeit noch nicht fest. Diese ist u. a. auch abhängig von der Aufteilung der Mittel in „stärker entwickelte Regionen“ (wie Schleswig-Holstein) und „Übergangsregionen“ in Deutschland sowie die Aufteilung der Mittel zwischen dem Bundes-ESF-Programm und den ESF-Länderprogrammen. Die konkreten Gespräche darüber beginnen im September 2020. Es ist frühestens im Oktober 2020 mit belastbaren Zahlen zu rechnen. Inwieweit eine (teilweise) Kompensation der über die gesamte Förderperiode ggf. wegfallenden Fördermittel möglich ist, ist derzeit nicht absehbar. Eine Entscheidung darüber ist den Haushaltsberatungen vorbehalten . Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass der EU-Kofinanzierungssatz in der kommenden Förderperiode in den „stärker entwickelten Regionen “ nach derzeitigem Stand von 50% auf 40% sinken wird. ELER: Für den Fall, dass der Mehrjährige Finanzrahmen der EU und der noch zu vereinbarende Schlüssel für die Verteilung der ELER-Mittel auf die Länder dazu führen sollten, dass das ELER-Budget für Schleswig-Holstein künftig nicht für Drucksache 19/2354 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 8 alle erforderlichen Maßnahmen auskömmlich ist, bestehen Überlegungen, einzelne Maßnahmen ausschließlich aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu fördern. EMFF: Die Landesregierung geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass es im Nachfolgefonds zum EMFF nicht zu Kürzungen bei den EU-Fördermitteln für Schleswig-Holstein kommen wird.