SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2355 19. Wahlperiode 2020-09-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Ausnahmegenehmigungen für Windenergieanlagen Vorbemerkung des Fragestellers In Schleswig-Holstein gilt nach wie vor ein Moratorium für den Zubau von Windenergieanlagen nach § 18a Landesplanungsgesetz. Daher ist der Zubau derzeit nur auf Basis von Ausnahmegenehmigungen möglich. Diese ist nur möglich, wenn und soweit raumbedeutsame Windkraftanlagen nach dem jeweiligen Stand der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung nicht befürchten lassen, dass sie die Verwirklichung dieser Ziele unmöglich machen oder wesentlich erschweren, die Planung also „verfestigt“ ist. 1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen für den Neubau von Windenergieanlagen sind seit 01.01.2020 an welchen Standorten erteilt worden? Wie viele der betreffenden Anlagen sind bisher tatsächlich errichtet worden? Antwort: Da sich die Ausnahmesteuerung nach § 18 a LaplaG an dem Stand der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie an Land orientiert , wäre der angemessene Bezugszeitpunkt die Veröffentlichung des vierten Planentwurfes am 17.12.2019. Seither sind 102 Ausnahmen für Windkraftanlagen mit rund 385 Megawatt zugelassen worden. Seit dem 01.01.2020 sind 87 Ausnahmen zugelassen worden. Die Standorte sind, soweit bereits in der Datenbank dokumentiert, in Anlage 1 verzeichnet. 1 von 5 Drucksache 19/2355 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Zwischen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der tatsächlichen Errichtung von Windenergieanlagen durch die Betreiber können längere Zeiträume liegen, die sich dem Einfluss der Behörden entziehen. Seit 01.01.2020 sind drei Windkraftanlagen errichtet worden und in Betrieb gegangen (zwei im Kreis Dithmarschen in der Gemeinde Volsemenhusen und Oesterwurth und eine im Kreis Steinburg in der Gemeinde Reissen). 2. Wie viele (noch) nicht genehmigte Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zur Errichtung einer Windenergieanlage an welchen Standorten liegen derzeit vor? Antwort: Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Die Ausnahmeprüfung nach § 18a LaplaG ist integraler Bestandteil der BIm- SchG-Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Zum Stichtag 25.08.2020 erfüllten 327 BImSchG-Genehmigungsanträge die Mindestvoraussetzungen für eine vertiefte Ausnahmeprüfung; in diesen Fällen konnte aus Sicht der Landesplanungsbehörde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB-Beteiligung) gestartet werden. Die Standorte sind in Anlage 2 verzeichnet . 3. Erwartet bzw. verzeichnet die Landesregierung aufgrund der anstehenden Entscheidung des Landtages über den Verordnungsentwurf zu den Regionalplänen aktuell ein erhöhtes Aufkommen an Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen vor Inkrafttreten der neuen Regionalpläne? Antwort: Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) verzeichnet im Jahr 2020 kein erhöhtes Aufkommen an Anträgen nach dem Bundes -Immissionsschutzgesetz. Die Zahlen entsprechen bisher denen aus dem Jahr 2019. 4. Wie viele Mitarbeiter*innen mit welchen Vollzeitäquivalenten sind derzeit bei der Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen eingesetzt? Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung nach Eingang? Antwort: 2 von 5 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2355 3 Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Die Ausnahmeprüfung nach § 18a LaplaG ist integraler Bestandteil der BIm- SchG-Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Die Ausnahmeprüfung beginnt mit der Vorlage der BImSchG-Anträge bei der Landesplanungsbehörde , die zunächst nur prüft, ob die Grundvoraussetzungen für eine Ausnahme erfüllt sind; in diesem Fall wird die TÖB-Beteiligung im Genehmigungsverfahren eingeleitet. Die endgültige Entscheidung über eine Ausnahme erfolgt nach Abschluss der TÖB-Beteiligung und nach Mitzeichnung durch die Abteilung Naturschutz und Forst des LLUR. Für die Ausnahmeprüfung sind in der Landesplanungsbehörde drei Mitarbeiter mit unterschiedlichen Zeitäquivalenten eingesetzt. Die reine Bearbeitungsdauer einer Ausnahmeprüfung beträgt im längerfristigen Mittel ca. zwei bis drei Stunden. Im längerfristigen Mittel dürfte von einem Stellenanteil von jeweils unter 0,20 auszugehen sein. 5. Erwartet die Landesregierung nach Inkrafttreten der neuen Regionalpläne eine erhöhte Anzahl an Anträgen auf Errichtung von Windkraftanlagen? Wenn ja, wie wird der erhöhten Anzahl personell und strukturell Rechnung getragen? Antwort: Nach bisheriger Einschätzung ist nicht mit einer erhöhten Anzahl an neuen Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu rechnen. 3 von 5 Anlage 1 zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 19/2355 Standortgemeinden der zugelassenen Ausnahmen gem. § 18a Abs. 2 LaplaG Zeitraum: 01.01.2020 bis 25.08.2020 Gemeinde Anzahl Ausnahmen Ahrenviöl 1 Bendorf 5 Besdorf 1 Bokel 4 Dagebüll 2 Emmelsbüll-Horsbüll 1 Gönnebek 5 Gribbohm 2 Handewitt 6 Jahrsdorf 1 Janneby 2 Kaiser-Wilhelm-Koog 1 Langstedt 1 Leck 1 Lindewitt 3 Loop 3 Lürschau 2 Meyn 1 Neuenkirchen 1 Neufeld 10 Nordstrand 1 Ostenfeld/Husum 3 Remmels 2 Schafflund 4 Schülp / Ditmarschen 1 Sieverstedt 4 Sörup 5 Stedesand 1 Stelle-Wittenwurth 1 Stolk 4 Tellingstedt 1 Thaden 3 Uelvesbüll 4 Summe 83 4 von 5 Anlage 2 zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 19/2355 Windenergieanlagen in BImSchG Verfahren inkl. vertiefter Ausnahmeprüfung gem. § 18a Abs. 2 LaplaG Stichtag 25.08.2020 Gemeinde Anzahl Gemeinde Anzahl Achtrup 2 Nordermeldorf 5 Arpsdorf 2 Nordhackstedt 1 Bälau 1 Nordstrand 1 Bendorf 2 Norstedt 1 Bondelum 2 Nortorf 5 Börm 4 Oldenbüttel 1 Bosau 3 Oldenswort 4 Brammer 3 Oldersbek 1 Breitenfelde 2 Osdorf 1 Dammfleth 2 Ostenfeld (Husum) 1 Diekhusen-Fahrstedt 3 Oster-Ohrstedt 4 Fehmarn 21 Owschlag 4 Föhrden-Barl 1 Padenstedt 1 Galmsbüll 1 Panten 2 Gnutz 2 Peissen 1 Gremersdorf 1 Poggensee 1 Grömitz 2 Rantrum 2 Groß Buchwald 3 Ratekau 4 Großenaspe 6 Reher 1 Großenwiehe 3 Rieseby 6 Gudendorf 4 Schafflund 1 Hamdorf 1 Schashagen 4 Hamwarde 2 Schmalensee 2 Handewitt 2 Schülldorf 7 Hanerau-Hademarschen 2 Schülp 2 Haselund 3 Schwartbuck 3 Hasenmoor 2 Sievershütten 2 Haßmoor 3 Silberstedt 7 Hellschen-Heringsand-Unterschaar 4 Sollwitt 5 Högel 2 Stelle-Wittenwurth 1 Hollingstedt 2 Süderau 5 Holstenniendorf 4 Süderhackstedt 2 Holt 11 Süsel 12 Holtsee 8 Tensbüttel-Röst 3 Hörup 2 Trennewurth 1 Jevenstedt 6 Twedt 1 Jübek 1 Uelvesbüll 3 Klein Bennebek 9 Vollstedt 5 Krumstedt 1 Volsemenhusen 2 Lensahn 3 Waabs 4 Lentföhrden 4 Wester-Ohrstedt 4 Lindau 1 Wiemersdorf 5 Lindewitt 7 Willenscharen 9 Loop 5 Winnert 1 Loose 1 Wittbek 8 Löwenstedt 2 Witzeeze 3 Neuenkirchen 4 Wöhrden 11 Neukirchen 5 Summe 327 5 von 5 19-2355-KA162-Ausnahmegenehmigungen Windenergieanl 01_KA162A MdL Hölck AE zum Stand Ausnahmen.docx 02_Anlage 1 KA MdL Hölck Standortgemeinden Ausnahmen 2020.docx 03_Anlage 2 KA MdL Hölck WKA in Ausnahmeverfahren Aug. 2020.docx