SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/236 19. Wahlperiode 2017-10-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein 1. Wie viele (Neubau und Sanierungsmaßnahmen) a. Mietwohnungen (Neubau und Sanierungen) b. Eigentumsmaßnahmen c. weitere Maßnahmen wurden im Rahmen des Wohnraumförderprogrammes 2015-2018 bisher gefördert ? Wie hoch waren die hierfür jeweils bewilligten Fördermittel (Darlehen und Zuschüsse)? Bitte nach Jahren und Kreisen/ kreisfreien Städten aufschlüsseln. Antwort: Mit dem Beschluss zur Fortsetzung des Wohnraumförderungsprogramms 2015 bis 2018 hat das Land sich klar zur sozialen Wohnraumförderung bekannt und die Mietwohnraumförderung in den Fokus gestellt. Insgesamt beläuft sich das finanzielle Volumen für die soziale Wohnraumförderung in der aktuellen Förderperiode auf rd. 760 Mio. Euro. Zu Beginn des Programmzeitraums wurden 360 Mio. Euro für die allgemeine Wohnraumförderung plus 20 Mio. Euro für Wohnprojekte für Flüchtlinge bereitgestellt. Ziel war die Entstehung von 4.200 Wohneinheiten (WE) im Mietwohnungsbau (Neubauvorhaben : 400 WE; Sanierung/Modernisierung: 650 WE) sowie von 730 Eigentumsmaßnahmen . Ende 2015 wurden die Gesamtfördermittel durch ein Sonderprogramm weiter aufgestockt: Durch Kabinettsbeschluss vom 01.12.2015 wurde das Drucksache 19/236 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 finanzielle Volumen der Wohnraumförderung um 346 Mio. Euro erhöht. Im Fokus dieser Förderung stand das „Erleichterte Bauen“ in rationeller und serieller Bauweise , das insbesondere Kommunen unterstützen sollte. Tabelle 1: Förderprogramm 2015 – 2018, Mietwohnungen (Stand: 10/2017) Aufgrund der Zahlung zusätzlicher Entflechtungsmittel des Bundes in Höhe von 34 Mio. Euro konnte zusätzlich ein Zuschussprogramm aufgelegt werden: Die herkömmliche Förderung bestand in der Vergabe zinsgünstiger Kredite – zuletzt lag der Zinssatz bei 35 jähriger Bindungsdauer bei einem auf 20 Jahre festgelegten Anfangszins von 0%, die Förderquote betrug je nach Region 75% bis 85%. Ab 01.03.2017 greift befristet bis Ende 2018 und finanziert mit den zusätzlichen Bundesmitteln ein Zuschussprogramm für den Wohnungsneubau: Die zinsgünsti- Gesamtsumme* Neubau Sanierung Weitere Maßnahmen Schleswig-Holstein 318.018.006 298.470.100 11.798.803 7.749.103 WE/ WHP 2.572/ 69 2334/ 24 163/ 45 75/ - Dithmarschen 1.189.700 1.189.700 WE/ WHP 10/ - 10/ - Flensburg 47.042.200 44.982.200 2.060.000 WE/ WHP 404/ - 375/ - 29/ - Herzogtum Lauenburg 15.050.000 15.050.000 WE/ WHP 105/ - 105/ - Kiel 28.476.950 25.083.500 3.393.450 WE/ WHP 205/ 57 183/ 12 22/ 45 Lübeck 11.692.600 11.190.300 476.700 25.600 WE/ WHP 68/ - 68/ - Neumünster 178.100 178.100 WE/ WHP Nordfriesland 23.861.800 23.861.800 WE/ WHP 166/ - 166/ - Ostholstein 6.824.500 6.824.500 WE/ WHP 56/ - 56/ - Pinneberg 75.153.626 67.623.000 1.555.726 5.974.900 WE/ WHP 610/ - 500/ - 40/ - 70/ - Plön 3.130.000 3.130.000 WE/ WHP 25/ - 25/- Rendsburg- Eckernförde 31.399.000 31.399.000 WE/ WHP 238/ - 238/ - Schleswig- Flensburg 1.468.100 1.468.100 WE/ WHP 16/ - 16/ - Segeberg 38.966.868 34.680.300 2.537.965 1.748.603 WE/ WHP 340/ 12 303/ 12 32/- 5/ - Steinburg 3.801.962 2.027.000 1.774.962 WE/ WHP 58/ - 18/ - 40/- Stormarn 29.782.600 29.782.600 WE/ WHP 271/ - 271/ - *Erste Zeile Angaben jeweils in €, die zweite Zeile enthält die korrespondierenden Wohneinheiten / Wohnheimplätze Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/236 3 gen Darlehen werden durch einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro/ qm Wohnfläche ergänzt. Rd. 2.000 Wohnungen können mit diesen Mitteln realisiert werden. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sind bis 30.06.2017 rd. 2.600 WE in der Förderung. Das sind im jährlichen Durchschnitt rd. 920 WE. In den ersten sechs Monaten in 2017 wurden bereits rd. 840 WE gefördert. Damit steigt das Jahresmittel weiterhin an. In der Beratung befinden sich ca. 2.300 weitere WE. Die statistischen Aufstellungen zu a. und c. finden sich in Tabelle 1, die zu b. in Tabelle 2. Die Aufschlüsselung nach Förderjahren ist aufgrund der Jahresüberhänge im Rahmen längerer Antragsphasen nicht möglich. Tabelle 2: Förderprogramm 2015 – 2018, Eigentumsmaßnahmen (Stand: 10/2017) Wohneinheiten Volumen in € Wohneinheiten Volumen in € FL 3 192.000 € 2 111.000 € KI 2 145.100 € HL 1 70.000 € NMS 3 192.000 € Dithm. Hzgt. Lauenb. 3 170.000 € NF 7 300.000 € OH 3 136.000 € PI 2 134.000 € PLÖ 3 108.000 € RD-ECK 4 132.000 € SL-FL 19 1.104.000 € 1 36.000 € SE 4 212.800 € Steinb. 3 128.000 € Stormarn 2 72.000 € Schleswig-Holstein gesamt Neubau Ankauf 59 3.095.900 € 3 147.000 € Drucksache 19/236 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 2. In welcher Höhe sind die Regionalbudgets des Wohnraumförderprogrammes 2015-2018 bereits verausgabt bzw. verplant? Antwort: Innerhalb des Programms zur sozialen Wohnraumförderung stehen im Rahmen der Offensive für bezahlbares Wohnen für die Bedarfsregionen mit deutlich über dem Landesdurchschnitt liegenden Miethöhen, -steigerungen und -spreizungen (insb. Kommunen des Hamburger Verdichtungsraums, der Insel Sylt sowie Kiel und Lübeck) von der Gesamtfördersumme 230 Mio. Euro für die Förderung von 3.100 Mietwohnungen zur Verfügung. Aufgrund des nachgewiesenen hohen Bedarfs an gefördertem Wohnraum in den Städten Flensburg und Kiel erfolgte im Februar 2017 eine Erhöhung des sogenannten kommunalen Förderbudgets der Stadt Flensburg um 35 Mio. Euro von ursprünglich 25 Mio. Euro auf insgesamt 60 Mio. Euro. Im August 2017 folgte die Aufstockung des kommunalen Förderbudgets der Landeshauptstadt Kiel in Höhe von 35 Mio. Euro (von 40 Mio. Euro auf 75 Mio. Euro). Die vergleichsweise schwache Abnahme der Fördermittel in der Hansestadt Lübeck resultiert aus der Tatsache, dass das kommunale Förderbudget der Förderperiode 2011-2014 in Lübeck deutlich überbelegt war. Diese dort eingebuchten Bauvorhaben befinden sich zurzeit zum größten Teil noch in der Umsetzungsphase . Aufgrund dieser Nachwirkung beantragen die Wohnungsunternehmen in der aktuellen Förderperiode weniger Fördermittel für zukünftige Bauvorhaben . Die statistische Aufstellung findet sich in Tabelle 3. Tabelle 3: Förderprogramm 2015 – 2018, Förderbudgets (Stand: 10/2017) Kontingent 2015- 2018 Mittelbelegung verfügbar Kiel 75.000.000 € 27.756.050 € 47.243.950 € Lübeck 50.000.000 € 4.225.300 € 45.774.700 € Flensburg 60.000.000 € 43.094.100 € 16.905.900 € Hamburger Rand 200.000.000 € 141.670.229 € 58.329.771 € Sylt 30.000.000 € 15.427.200 € 14.572.800 € sonstige Regionen 61.000.000 € 55.555.827 € 5.444.173 € gesamt 476.000.000 € 287.728.706 € 188.271.294 € Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/236 5 3. Wie viele Wohnungen bzw. Einzelmaßnahmen wurden im Rahmen des Sonderprogrammes „Erleichtertes Bauen“ bisher gefördert? Wie hoch waren die hierfür bewilligten Fördermittel (Darlehen und Zuschüsse)? Bitte nach Jahren und Kreisen / kreisfreien Städten sowie Art des beteiligten Investors (kommunal/ privat) aufschlüsseln. Antwort: Durch Kabinettsbeschluss vom 01.12.2015 wurden für das Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ 396 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Bei der Durchführung des Programms stellte sich allerdings heraus, dass im Verlauf der konkreten Förderberatung häufig doch dem klassischen Wohnraumförderungsprogramm ohne abgesenkte Baustandards der Vorzug gegeben wurde. Das Sonderwohnungsbauprogramm zog damit zwar Investitionen nach sich, die Abnahme innerhalb des Programms blieb jedoch hinter den Erwartungen zurück. Während die Modellrechnungen noch von 4.000 Wohnungen ausgingen, deren Realisierung schon im Jahr 2016 begonnen werden sollte und demzufolge eine Programmbelegung der gesamten 396 Mio. Euro annahmen, sind derzeit nur 188 Wohnungen bzw. 129 Wohnheimplätze gebaut bzw. in der konkreten Planung. Die aktuelle Mittelbindung beträgt rd. 28 Mio. Euro. Die Landesregierung hat daher Ende 2016 bestimmt, dass eine gegenseitigen Inanspruchnahme der für das Wohnraumförderprogramm 2015 bis 2018 sowie für das Sonderwohnungsbauprogramm „Erleichtertes Bauen“ bereit gestellten Mittel zulässig ist. Die statistische Aufstellung findet sich in Tabelle 4. Tabelle 4: Förderprogramm 2015 – 2018, Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen “ (Stand: 10/2017) Fördervolumen Wohneinheiten (WE) / Wohnheimplätze (WP) Schleswig- Holstein 28.682.580 € 19.609.480 € 9.073.100 € Schleswig-Holstein 188 / 129 Herzogtum Lauenburg 6.002.680 € 6.002.680 € Herzogtum Lauenburg 45 / - Kiel 2.178.400 € 2.178.400 € Kiel 15 / - Neumünster 2.162.400 € 2.162.400 € Neumünster 16 / - Plön 1.562.100 € 1.562.100 € Plön 15 / - Rendsburg- Eckernförde 6.200.000 € 6.200.000 € Rendsburg- Eckernförde 47 / - Segeberg 7.776.500 € 3.682.300 € 4.094.200 € Segeberg 24/ 129 Steinburg 2.800.500 € 2.800.500 € Steinburg 26 / - * Darlehen und Zuschüsse Private Investoren Kommunen WE / WPGesamtsumme* Drucksache 19/236 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 4. Wie bewertet die Landesregierung die 2017 begonnene Ergänzung der Förderprogramme durch direkte Zuschüsse? Antwort: Die aktuellen Marktbedingungen (gestiegene Baupreise; sehr niedrige Zinsen) setzen das Wohnraumförderungsprogram stark unter Druck. Die zunächst zeitlich begrenzte Zuschussgewährung für Mietwohnungsneubau hat zur Sicherung der Förderergebnisse grundlegend beigetragen.