SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2368 19. Wahlperiode 2020-09-08 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, fraktionslos und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Sprachdefizite bei Schulanfängern Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung meldet am 05.08.2020, dass im Jahr 2019 fast jeder fünfte Schulanfänger in Schleswig-Holstein eine Sprachtherapie erhalten habe. Neben medizinisch begründeten Entwicklungsstörungen sei bei fast jedem 5. Kind die Migrationsbiografie beider Eltern der wichtigste Risikofaktor. Vorbemerkung der Landesregierung: Sprachbildung und Sprachförderung ist eine Aufgabe, bei der Eltern, die Institutionen der Kindertagesbetreuung und die Schulen dauerhaft gemeinsam wirken müssen. Sie findet in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bereits in der Krippe statt. Sprachbildung sollte vor allem alltagsintegriert erfolgen und somit allen Kindern in allen Situationen und Lebensphasen begegnen und sie unterstützen. Daher ist allein eine Fokussierung auf die Wochen oder Monate vor Schulbeginn bei der Betrachtung des Erfolges der Kinder, altersgerecht sprechen zu können, nicht zielführend. Das Land hat in den vergangenen Jahren die Sprachbildung und -förderung in den Kindertageseinrichtungen sowohl finanziell (Aufstockung der Mittel von 2,5 Mio. € auf gut 6,5 Mio. €) als auch qualitativ (Beteiligung am Bun- Drucksache 19/2368 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 desprogramm Sprach-Kitas, Durchführung von Fachtagen, Förderung der Fachberatung , Erstellung von Handreichungen etc.) gestärkt. Bereits seit 2013 ist Sprachbildung ein wichtiges und eigenständig zertifiziertes Modul in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Mit dem neuen Kita-Gesetz wird die alltagsintegrierte Sprachbildung und die Notwendigkeit einer entsprechenden Qualifikation aller pädagogischen Fachkräfte als Fördervoraussetzung formuliert und erfährt somit im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einen höheren Stellenwert. Zum „Integrativen Sprachförderkonzept“ des Landes gehören zwei weitere wichtige Komponenten, die Unterstützung durch die Förderzentren und die SPRINT-Maßnahmen (Sprachintensivförderung). Die Lehrkräfte der Förderzentren unterstützen landesweit die Arbeit der Kindertageseinrichtungen. Sie beraten Fachkräfte und Eltern, bilden Erzieherinnen und Erzieher pädagogisch fort und bieten in Absprache mit den Kindertagesstätten Sprachheilförderung für betroffene Kinder an. Mit Hilfe der SPRINT-Maßnahmen werden Kinder im letzten halben Jahr vor der Einschulung sprachlich gezielt gefördert. Das Schulgesetz (§ 22) verpflichtet zur Teilnahme an diesen Maßnahmen. 1. Lässt sich darüber hinaus eine Korrelation von Sprachdefiziten zur Berufstätigkeit der Eltern feststellen? Falls ja, inwiefern? Antwort: Nein, die uns vorliegenden Daten lassen derzeit keine Aussagen über eine mögliche Korrelation von Sprachdefiziten und der Berufstätigkeit der Eltern zu. 2. Teilt die Landesregierung die in der Studie dargelegte Auffassung, dass die Sprachdefizite im Wesentlichen auf die „Bildungsferne“ des Elternhauses sowie die stark ansteigende Nutzung von Smartphones, Tablets und PCs durch Kleinkinder zurückzuführen sind? Antwort: Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass der Bildungshintergrund der Eltern einen wesentlichen Einfluss auf mögliche Sprachdefizite von Schulanfängerinnen und Schulanfängern haben kann. Eine Aussage zur Nutzung von Smartphones, Tablets und PCs als mögliche Ursache von Sprachdefiziten ist aufgrund des Fehlens ausreichender Daten hierzu durch die Landesregierung derzeit nicht möglich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2368 3 3. Sind die für Schulanfänger erforderlichen Sprachtherapien mit Kosten für das Land Schleswig-Holstein verbunden? Falls ja, in welcher Höhe? Antwort: Die Kosten erforderlicher Sprachtherapien bei Kindern werden regelmäßig durch die jeweilige Gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Beim Land Schleswig-Holstein fallen dafür keine Kosten an. Bzgl. der weiteren Sprachförderungen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.