SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2374 19. Wahlperiode 20-09-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Bockey und Kai Vogel (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Baustelle Kreuzung L314/B207 Vorbemerkung der Fragesteller: Der LBV.SH asphaltierte vor kurzem die Kreuzung der L314/B207 in Dassendorf. Eine Umleitung des Verkehrs war aufgrund von anderen Bauarbeiten nicht möglich, sodass es täglich zu einer langen Staubildung und Gefährdungssituationen an der Kreuzung kam. Vor dem Aufbau der Baustelle wurde weder die Gemeinde Dassendorf noch das Amt Hohe Elbgeest über die geplante Asphaltierung informiert. 1. Seit wann ist die Baustelle in Planung und seit wann ist das Zeitfenster für die Baustelle festgelegt? Antwort: Die Baustelle gehört zu einer Sammelausschreibung für „Deckenflicken“ im gesamten Bezirk der Autobahn- und Straßenmeisterei (ASM) Grande und der Straßenmeisterei (SM) Bargteheide Die Ausschreibungen wurden Anfang des Jahres vom Standort Lübeck geplant. Die Veröffentlichung erfolgte am 17.04.2020 und die Bauzeit war gemäß Vertrag für alle Arbeiten im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 17.07.2020 für die ASM Grande und im Zeitraum vom 20.7.2020 bis zum 21.08.2020 für die SM Bargteheide vorgesehen. Detailliertere Zeitfenster werden nach der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer (AN), der dann für die konkrete Ausführungsmitteilung zuständig ist, abgestimmt. Die Ausführung der Maßnahme erfolgte wetter- und krankheitsbedingt am 10. und 11.08.2020 (s. auch Antwort zu Frage 3). Drucksache 19/2374 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wo und in welchem Umfang wurde über die Baustelle vorab informiert? Wenn die ASM Grande vorab informiert wurde, wann genau? Antwort: Die Verkehrsanordnung für die Baustelle in Dassendorf wurde vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) - Standort Lübeck - am 8. Juli 2020 per Mail an den AN, den Kreis Stormarn, die Polizeidirektion Ratzeburg und die ASM Grande versendet. Ebenfalls am 8. Juli 2020 wurden darüber hinaus die zuständigen Ämter, Gemeinden und Polizeidienststellen per Mail über im Zeitraum vom 13. bis 17. Juli 2020 bevorstehende Baumaßnahmen im Bereich der ASM Grande informiert. Auf mögliche witterungsbedingte Verschiebungen wurde hierbei hingewiesen. 3. Was ist der Grund dafür, dass weder die Gemeinde Dassendorf noch das Amt Hohe Elbgeest vor Aufbau der Baustelle informiert wurden? Antwort: Bei kleinen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (UI-Maßnahmen) wie in Dassendorf werden üblicherweise nur die Kreise und Polizeidirektionen in die Erteilung der Verkehrsanordnung eingebunden, damit diese die betroffenen Ämter, Gemeinden und Polizeidienststellen darüber informieren können, dass es im angekündigten Zeitraum auf den betreffenden Strecken zu Beeinträchtigungen kommen wird. Bei stark belasteten Straßen, Maßnahmen von längerer Dauer und erforderlichen Vollsperrungen werden auch die einzelnen Gemeinden direkt beteiligt. Hinsichtlich der Baustelle in Dassendorf wurde zusätzlich das Amt Hohe Elbgeest telefonisch über die vorgesehene Verkehrssicherung mittels Ampelanlage und halbseitiger Sperrung sowie über eine mögliche Verschiebung des Ausführungstermins unterrichtet. Bei der Auftragserteilung von UI-Maßnahmen ist zunächst lediglich ein Durchführungszeitfenster , aber nicht der konkrete Realisierungszeitpunkt bekannt. Der AN entscheidet selbstständig, welchen Straßenabschnitt er tagesaktuell ausbessern wird und ist vertraglich verpflichtet, spätestens drei Werktage vorher der zuständigen ASM / SM und der zuständigen Polizeidienststelle den tatsächlichen Beginn der Arbeiten anzukündigen. Diese Ankündigung hat der AN aufgrund einer internen Fehlplanung leider versäumt , nachdem die Arbeiten wetter- und krankheitsbedingt um vier Wochen verschoben werden mussten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2374 3 4. Was plant die Landesregierung, damit sich eine derartig unkoordinierte Situation nicht wiederholt? Antwort: Der LBV.SH hat in der üblichen Art und Weise grundsätzlich über die geplante Maßnahme informiert. Weder die Landesregierung noch der LBV.SH können sicherstellen , dass die vom LBV.SH angeschriebenen Stellen diese Informationen weitergeben. Die Weitergabe der Informationen ist offenbar in diesem konkreten Fall nicht erfolgt. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass sich die Kreise und Ämter nicht vollständig aus ihrer Informationsverantwortung ziehen können, wird aber dennoch prüfen lassen, ob der Kreis der durch den LBV.SH zu Informierenden auch bei kleinen betrieblichen Maßnahmen erweitert werden sollte.