SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2375 19. Wahlperiode 20-09-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Poersch (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Zusätzlicher Bahnhalt in Ascheberg auf der Bahnstrecke Kiel-Lübeck Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach Zusage der vorherigen Landesregierung sollten die Züge in Ascheberg mit Beginn des Fahrplanwechsels 2018/2019 im Halbstundentakt halten1. Bis Dezember 2018 sollten die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Landesregierung teilte auf Nachfrage im Februar 2019 Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren beim EBA2 mit, welche die zugesicherte Realisierung in 2018 verhinderten. Ein zusätzlicher Halt im Halbstundentakt sei erst möglich, wenn betrieblich ein Zeitpuffer erreicht ist. Dieser sei auf der Strecke nur durch erforderliche Streckenausbauten erreichbar, wie die Vorgängerregierung im Februar 2017 erläuterte . Als Inbetriebnahmezeitpunkt sei nun Ende 2020 geplant3. 1. Kann der zusätzliche Halt in Ascheberg in diesem Jahr eingeführt werden? Wenn ja, wann konkret? Antwort: Nein. 2. Wenn nicht, warum nicht und welchen Zeitplan hält die Landesregierung für realistisch ? 1 https://wimikiel.com/2017/02/25/mit-dem-ausbau-der-bahnstrecke-kiel-luebeck-bekommt-aschebergden -30-minuten-takt/ 2 Eisenbahn-Bundesamt 3 Stand 02/2019 Drucksache 19/2375 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Der zusätzliche Halt ist weiterhin erst nach der Fertigstellung der erforderlichen Streckenausbauten zwischen Kiel und Preetz umsetzbar. Aufgrund von noch andauernden Abstimmungen zwischen der DB Netz AG als Vorhabenträgerin (VHT), der Planfeststellungsbehörde (Eisenbahnbundesamt) und der Anhörungsbehörde (Amt für Planfestellung Verkehr (APV)) bezüglich der für ein Planfeststellungsverfahren einzureichenden Unterlagen gibt es leider erhebliche Zeitverzögerungen bei diesem Projekt. Die VHT hat eine erneute Nachbesserung der Unterlagen (Ende August 2020 hinsichtlich des Planfeststellungsabschnitts (PFA) 1; Anfang September 2020 hinsichtlich des PFA 2) beim APV nachgereicht. Die Unterlagen sind jedoch noch immer nicht vollständig, eine abschließende Prüfung kann daher zur Zeit noch nicht erfolgen .