SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2376 19. Wahlperiode 11.09.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gegen die Tierschutzdezernentin der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Vorbemerkung des Fragestellers: Lt. Presseberichten1über den Prozess der wegen Rechtsbeugung und Diebstahl angeklagten Tierschutzdezernentin der Kieler Staatsanwaltschaft wurden gegen diese wegen ihres Vorgehens mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben. Im Verfahren soll sie sich u.a. auch mit der Behauptung verteidigt haben, dass ihre Vorgesetzten sie trotz der gegen sie erhobenen Beschwerden haben weiter gewähren lassen, so dass sie davon ausging, ihr Vorgehen sei rechtmäßig. Dieser Argumentation sei das Gericht offenbar gefolgt, so dass eine vorsätzliche Rechtsbeugung nicht nachgewiesen werden konnte und Freispruch erfolgte. 1. Wie viele Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerden hat es in den Jahren 2011 – 2014 gegen die Tierschutzdezernentin Dr. Maya S. im Zusammenhang mit den von ihr veranlassten Notveräußerungen beschlagnahmter Tiere gegeben ? 1 KN v. 15.08.2020, LN v. 15.08.2020 Drucksache 19/2376 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Persönliche Dienstaufsichtsbeschwerden bzw. Fachaufsichtsbeschwerden, die einen Zusammenhang mit durchgeführten Notveräußerungen durch die (ehemalige) Dezernentin der Staatsanwaltschaft Kiel Dr. Maya S. aufweisen, unterlagen in den Jahren 2011 bis 2014 der Prüfung und Entscheidung des ehemaligen Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Kiel bzw. des Generalstaatsanwalts und des Justizministeriums . Für den Bezugszeitraum hat die Leitende Oberstaatsanwältin in Kiel berichtet, dass – soweit noch nachvollziehbar – insgesamt fünf persönliche Dienstaufsichtsbeschwerden erfasst wurden. Zur Bezifferung hat sie auf Folgendes hingewiesen: Dienstaufsichtsbeschwerden würden dort als sog. 3133 E – Vorgänge geführt, die grundsätzlich einer 5-jährigen Aufbewahrungsfrist unterlägen. Entsprechende Vorgänge, einschließlich solcher des Jahres 2013, seien, soweit sie nicht zum Gegenstand des laufenden Disziplinarverfahrens gegen die ehemalige Tierschutzdezernentin geworden sind, bereits ausgesondert und vernichtet. Nach Bericht des Generalstaatsanwalts waren an dessen Behörde vier Fachaufsichtsbeschwerden anhängig. Dem (ehemals) MJKE sind in dem Bezugszeitpunkt insgesamt drei Beschwerdeverfahren vorgelegt worden, wobei zwei der Beschwerden im Zusammenhang mit strafprozessualen Maßnahmen (Beschlagnahmen) im Rahmen desselben staatsanwaltschaftlichen Verfahrens stehen. 2. Wie viele Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden wurden in welchen Jahren a) von der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel, b) vom Generalstaatsanwalt mit welchen jeweiligen Ergebnissen bearbeitet? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2376 3 Antwort: a) Persönliche Dienstaufsichtsbeschwerden sind im fraglichen Zeitraum durch den vormaligen Behördenleiter, Leitender Oberstaatsanwalt a.D. Schwab, sowie auf dessen Zuweisung durch den zuständigen Abteilungsleiter bearbeitet worden. Durch diesen ist im Bezugszeitraum eine persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen worden. In den weiteren Beschwerdevorgängen sind Zwischenbescheide ergangen. b) Im Rahmen der Ausübung seiner Fachaufsicht hat der Generalstaatsanwalt im angefragten Kontext zwei Beschwerden durch entsprechende Bescheide als unbegründet zurückgewiesen. In einem weiteren Vorgang ist die Beschwerde gegen einen Nichteinleitungsbescheid zunächst ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen worden. Nach Bekanntwerden weiterer strafrechtlicher Vorwürfe gegen die sachbearbeitende Dezernentin ist u.a. auch dieses Verfahren dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Itzehoe mit dem Auftrag der erneuten Prüfung übersandt worden, woraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Ferner hat der Generalstaatsanwalt auf eine Fachaufsichtsbeschwerde die Aufnahme von Ermittlungen angeordnet. Weitere vier persönliche bzw. sachliche Dienstaufsichtsbeschwerden hat der Generalstaatsanwalt zuständigkeitshalber dem (ehemals) Leitenden Oberstaatsanwalt in Kiel zur weiteren Veranlassung übersandt. 3. Wurden die Beschwerdeführer über das Ergebnis unterrichtet? Antwort: Die Beschwerdeführer sind über das (Zwischen-)Ergebnis der Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerden unterrichtet worden. Drucksache 19/2376 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 4. Wurde die betroffene Staatsanwältin über das Ergebnis der Bearbeitung unterrichtet ? Wenn ja, in welcher Form? Antwort: Die Leitende Oberstaatsanwältin in Kiel hat berichtet, dass die betroffene Staatsanwältin darüber unterrichtet wurde, dass die Dienstaufsichtsbeschwerden Gegenstand des Disziplinarverfahrens geworden sind. Ihrem Bevollmächtigten sei vollständige Akteneinsicht eingeräumt worden. Eine förmliche Bescheidung der betroffenen Dezernentin oder des betroffenen Dezernenten der Staatsanwaltschaft ist im Rahmen von Fachaufsichtsbeschwerden nicht vorgesehen. Sie oder er nimmt in Ausübung ihrer oder seiner dienstlichen Tätigkeit von den Entscheidungen ihres oder seines Dienst- oder Fachvorgesetzten Kenntnis. 5. Betrafen die Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerden auch Verfahren, die Gegenstand des Verfahrens gegen die Tierschutzdezernentin vor dem Landgericht Kiel waren? Antwort: Die fünf seitens der Leitenden Oberstaatsanwältin in Kiel benannten dienstaufsichtsrechtlichen Vorgänge sowie das in der Antwort auf Frage 2 b) berichtete fachaufsichtsrechtliche Verfahren, welches im Ergebnis zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe führte, betreffen Tatkomplexe des gegen Dr. Maya S. geführten Strafverfahrens. 6. Waren die Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerden Gegenstand von Personalgesprächen mit der betroffenen Staatsanwältin? Antwort: Die Leitende Oberstaatsanwältin in Kiel war mit der Bearbeitung der persönlichen Dienstaufsichtsbeschwerden nicht persönlich befasst (siehe Antwort auf Frage 1). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2376 5 Die einzelnen Vorgänge enthalten keine Hinweise auf entsprechende Personalgespräche . 7. Fanden in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum Zeitpunkt der Suspendierung aufgrund des Ermittlungsverfahrens gegen die Staatsanwältin dienstliche Beurteilungen durch ihre Vorgesetzten statt? Antwort: Nein.