SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/238!# 19. Wahlperiode 2017-10-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Abgabeaufkommen durch das Wasserabgabegesetz Die Entnahme von Wasser ist in Schleswig-Holstein je nach Verwendungszweck entgeltpflichtig. Seit 01.01.2014 wird das Entgelt und die Verwendung des Abgabeaufkommens durch ein einheitliches Wasserabgabengesetz (LWAG) für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser als Artikel 7 des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 geregelt. 1. Auf welche Summe belief sich das jährliche Abgabeaufkommen seit Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes je nach Wasserentnahmezweck? Die nachfolgende Übersicht zeigt die in den Veranlagungsjahren erwartbaren Abgaben, aufgeschlüsselt nach Wasserentnahmezwecken. Die Erhebung der Wasserabgabe in 2016 ist noch nicht abgeschlossen. Die Vereinnahmung im Landeshaushalt erfolgt überjährig durch zu leistende Voraus- und Schlusszahlungen. 2. Auf welche Summe beliefen sich der Verwaltungsaufwand sowie die abgaberechtlichen Nebenleistungen insbesondere Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Rückflüsse von Zuwendungen aus dem Abgabenaufkommen jährlich seit Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes? Aus dem Abgabenaufkommen wird vorweg der durch den Vollzug des Wasserabgabengesetzes (LWAG) entstehende Personal- und Sachaufwand der Wasserbehörden (Verwaltungsaufwand) wie folgt gedeckt (§ 6 Abs. 2 LWAG). Haushaltsjahr in Euro § 6 Abs. 2 LWAG 2014 2015 2016 Verwaltungsaufwand 0,00 122.184,30 172.969,64 Folgende abgaberechtliche Nebenleistungen wurden seit Inkrafttreten des LWAG erhoben: Entnahmezweck 2014 2015 2016 * aus Grundwasser I Nr. 1a) öffentliche Wasserversorgung gewerbliche Endverbraucher 2.457.275,49 2.350.509,55 1.861.556,37 I Nr. 1b) öffentliche Wasserversorgung sonstige Endverbraucher 20.654.224,61 20.730.107,99 17.035.287,47 I Nr. 2 zur Wasserhaltung 46.871,67 54.413,60 36.158,65 I Nr. 3 zur Beregnung und Berieselung 125.237,50 117.306,89 63.786,59 I Nr. 4 zur Aufbereitung von Sand oder Kies 16.860,33 15.316,26 24.737,76 I Nr. 5 zur Fischhaltung 5.187,78 4.497,39 2.431,32 I Nr. 6 zu sonstigen Zwecken 1.659.646,61 1.484.138,26 1.130.954,75 II Nr. 1 für Wasserkraftnutzung 157.316,88 176.972,08 161.777,89 II Nr. 2 zu sonstigen Zwecken 20.689.313,72 20.081.463,42 18.648.785,87 Veranlagung in Euro aus oberirdischen Gewässern * Die Erhebung der Abgabe für 2016 ist noch nicht abgeschlossen. Daher sind die Angaben vorläufig. 2014 * 2015 2016 Landeswasserabgabe 21.917.151 44.280.897 42.156.412 Einnahmen im Haushaltsjahr in Euro * Bei der LWAG wurde im ersten Jahr nur die Vorauszahlung (50%) vereinnahmt. * Verzugszinsen und Zwangsgelder wurden nicht erhoben. ** Säumniszuschläge nach § 8 Satz 1 Nr. 12 LWAG i.V.m. § 240 AO *** Rückforderungen aus nicht verausgabten Fördermitteln Das nach Abzug des Verwaltungsaufwandes verbleibende Abgabenaufkommen einschließlich der abgaberechtlichen Nebenleistungen, insbesondere der Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder oder Rückflüsse von Zuwendungen aus diesem Abgabenaufkommen, wird zu 70 von Hundert zweckgebunden zugunsten einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung im Sinne des § 6 WHG verwendet (§ 6 Abs. 3 LWAG). 3. Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung in welchen Bereichen wurden jährlich seit Inkrafttreten aus dem Abgabenaufkommen finanziert und in welcher Höhe? Die Ausgaben für durchgeführte Maßnahmen sind aufgrund der Vielzahl der Einzelpositionen und des Umfanges der durchgeführten Maßnahmen und Programme lediglich summarisch darstellbar. Die Tabelle gibt einen Überblick über die seit 2014 verwendeten Wasserabgabemittel nach der Gliederung des Haushaltsplanes. Die Landesregierung weist darauf hin, dass Einnahmen aus der Wasserabgabe unter anderem auch zur Kofinanzierung von Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) genutzt werden. So kann zum Beispiel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wie die naturnahe Gewässerentwicklung, ein Mehrfaches der für diesen Zweck vorgesehenen Abgabemittel zur Finanzierung eingesetzt werden. In den Jahren 2014 bis 2016 konnten so mit einem Volumen von 4,4 Mio. Euro aus Abgabemitteln 6,6 Mio. Euro GAK-Mittel und 7,6 Mio. Euro EU-Mittel kofinanziert werden, so dass insgesamt ein Fördervolumen von 18,7 Mio. Euro bereitgestellt werden konnte. Nebenleistungen 2014 2015 2016 Zinsen* 0,00 0,00 0,00 Säumniszuschläge ** 218,50 3.588,50 2.026,00 Mahngebühren 418,50 3.395,50 1.413,29 Zwangsgelder * 0,00 0,00 0,00 Rückflüsse *** 393.682,03 183.866,80 248.852,53 Summe 394.319,03 190.850,80 252.291,82 Haushaltsjahr in Euro Titel Zweckbestimmung Ausgabe 2014 [T €] 2015 [T €] 2016 [T €] Soll 2017 [T €] 1313.03.526 04 Wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen des biologischen Flächenschutzes und des Artenschutzes 176,2 316,6 381,8 300,0 1313.03.533 04 Monitoring NATURA 2000 144,5 435,5 465,3 400,0 1313.03.533 06 Beweidung für landschaftspflegerische Maßnahmen insbes. Im Rahmen von NATURA 2000 275,6 385,1 398,2 400,0 1313.03.534 03 Sonstige Aufträge im Rahmen des biologischen Flächenschutzes und des Artenschutzes 754,7 423,6 436,7 300,0 1313.03.633 03 An Kreise und Gemeinden für nicht investive Maßnahmen des Biologischen Flächenschutzes und Artenschutzes 0,0 0,0 0,0 15,0 1313.03.681 04 Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen und Ertragsausfälle 0,0 0,0 0,0 50,0 1313.03.681 05 Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen zur Flächensicherung auch für NATURA 2000 0,0 0,0 0,0 105,0 1313.03.685 03 An Vereine und Verbände für die Betreuung von Schutzgebieten 0,0 906,1 875,8 900,0 1313.03.686 05 An Stiftungen und sonstige für Maßnahmen des Natur - und Artenschutzes 541,6 887,9 1.164,2 400,0 1313.03.686 06 An die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein für die Vergabe von Werkverträgen zum Flächenmanagement 2,4 0,7 0,7 50,0 1313.03.686 08 An Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Sonstige für nicht investive Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung von Natura 2000 für Projekte in Bereichen des Natur- und Artenschutzes in der Natura 2000 Gebietskulisse 350,4 408,5 253,8 400,0 1313.03.752 03 Anlage, Regeneration und Verbund von Biotopen im Rahmen des Biotopverbundsystems und für die Umsetzung von NATURA 2000 343,4 236,6 182,0 600,0 1313.03.883 03 An Kreise und Gemeinden für investive Maßnahmen des Biologischen Flächenschutzes und Artenschutzes und für die Umsetzung von NATURA 2000 247,2 438,4 1.568,7 1.200,0 1313.03 887 03 An Teilnehmergemeinschaften und sonstige Zweckverbände für investive Schutzmaßnahmen und für die Umsetzung von NATURA 2000 554,5 420,4 267,8 900,0 1313.03.893 04 An Stiftungen und Sonstige für Grundstücksankäufe auch im Rahmen von Natura 2000 386,1 2.025,3 1.381,1 600,0 1313.03.893 06 An Stiftungen und Sonstige für sonstige investive Maßnahmen auch für die Umsetzung von NATURA 2000 sowie des Artenschutzes im Rahmen der FFH- Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie 815,9 1.201,1 1.464,9 909,0 1313.03.894 04 An die Stiftung Naturschutz zur Aufstockung des Grundkapitals Erstattung der Kosten für Grundlasten und der Verwaltungskosten bei Grunderwerb 0,0 36,4 145,8 360,0 Titel Zweckbestimmung Ausgabe 2014 [T €] 2015 [T €] 2016 [T €] Soll 2017 [T €] 1313.21.671 22 Erstattung von Verwaltungsausgaben an die LGSH für die Durchführung des Vertragsnaturschutzes (einschließlich des Vertragsmusters "Halligprogramm ") 0,0 200,5 235,5 0,0 1313.21.681 26 Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen aus dem Aufkommen der Landeswasserabgabe im Rahmen des Vertragsnaturschutzes 660,0 331,4 278,6 0,0 1313.21.681 27 Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes (insbesondere Wiesenvogelschutz) 547,1 336,7 296,5 0,0 1313.21.686 25 Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen im Rahmen des Halligprogramms 80,4 116,5 120,5 0,0 1313.23.526 23 Begleitende Untersuchung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und weitere flächenbezogene Programme 114,6 123,0 65,9 1313.23.534 23 Unterstützende Tätigkeiten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und weitere flächenbezogenen Programme 23,9 29,1 28,8 1313.23.671 23 Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (LGSH) für die Durchführung des Vertragsnaturschutzes und des Dauergrünlandprogramms 403,2 576,7 1.079,0 1313.23.681 23 Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes 824,9 707,1 2.977,5 1313.23.681 24 Entschädigungen für die Stilllegung von Acker- und Grünlandflächen zum Zweck des Natur- und Umweltschutzes 26,9 15,2 55,5 1313.23.681 25 Entschädigung für Nutzungsbeschränkungen im Rahmen des Dauergrünlandprogrammes sowie der Vertragsnaturschutz-Programme "Dauerweide" und "Ackerlebensräume" 482,7 103,2 0,0 1313.23.686 23 Entschädigung für Nutzungsbeschränkungen im Rahmen des Halligprogramms 0,0 0,0 0,0 1313.23.752 23 Anlage und Verbund von Biotopen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes 115,7 369,5 250,0 1314.00.632 05 Beitrag für die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (Landeswasserabgabe) 0,0 430,0 433,0 125,0 1314.06.685 53 Erstattung der Kosten für die Durchführung der Förderung forstlicher Maßnahmen an die Landwirtschaftskammer 0,0 0,0 0,0 450,0 1315.00.685 09 Betriebszuschuss für den Landesbetrieb für Küstenschutz , Nationalpark und Meeresschutz SH (LKN- SH) aus der Landeswasserabgabe 216,5 708,4 1.174,0 1.426,0 1315.00.894 08 Investitionszuschuss für den Landesbetrieb für Küstenschutz , Nationalpark und Meeresschutz SH (LKN- SH) aus der Landeswasserabgabe 755,0 822,3 1.411,0 1.105,0 1315.40.422 40 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 0,0 0,0 0,0 374,5 Titel Zweckbestimmung Ausgabe 2014 [T €] 2015 [T €] 2016 [T €] Soll 2017 [T €] 1315.40.428 40 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0,0 83,5 85,1 2.018,8 1315.40.527 40 Dienstreisen 0,0 0,0 0,0 13,0 1315.40.547 40 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 0,0 0,0 30,6 1315.40.632 40 Förderung des Länderfinanzierungsprogramms “Wasser, Boden und Abfall“ aus dem Aufkommen der Landeswasserabgabe 0,0 0,0 7,6 7,6 1315.40.633 40 Verwaltungskostenerstattung nach LWAG-KDVO an die unteren Wasserbehörden 0,0 122,2 173,0 170,0 1315.40.981 40 Beitrag zu den Versorgungslasten 0,0 0,0 0,0 112,4 1315.41.511 41 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sowie sonstige Gebrauchsgegenstände 0,0 0,0 0,0 5,0 1315.41.533 46 Ausgaben aufgrund von Werkverträgen oder anderer Auftragsformen 0,0 0,0 0,0 30,0 1315.41.533 47 Hydrogeologische Untersuchungen 0,0 0,0 0,0 31,0 1315.41.533 48 Fachinformationssystem K3-Umwelt/WaFIS SH 0,0 174,8 158,6 202,4 1315.41.547 41 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 0,0 0,1 0,0 1315.42.511 42 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sowie sonstige Gebrauchsgegenstände 0,0 0,0 0,0 2,5 1315.42.533 42 Landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung 0,0 0,0 0,0 90,0 1315.42.547 42 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungskosten 0,0 0,1 0,0 1,0 1315.43.533 43 Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes des Grundwassers 0,0 574,2 1.034,5 1.190,0 1315.43.534 43 Ausgaben für Aufträge an Unternehmen 0,0 0,0 0,0 241,0 1315.51.422 51 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 0,0 344,2 351,2 354,2 1315.51.428 51 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0,0 673,4 443,7 447,2 1315.51.533 51 Erstellung von Programmen, Konzepten und Ähnlichem 0,0 47,2 27,9 57,7 1315.51.533 52 Werkverträge und andere Auftragsformen 0,0 413,4 121,7 480,0 1315.51.533 53 Fachinformationssystem K3 - Umwelt/WaFIS SH 0,0 156,7 71,7 107,5 1315.51.633 51 Erstattungen von Kosten in den Bearbeitungsgebieten 0,0 394,7 412,6 501,4 1315.51.981 51 Beitrag zu den Versorgungslasten 0,0 103,3 105,3 106,3 1315.53.887 53 An Wasser- und Bodenverbände zum Ankauf von Grundstücken an oberirdischen Gewässern 0,0 0,0 0,0 5,0 1315.54.633 54 Erstattung an Wasser- und Bodenverbände für die Durchführung der Unterhaltung 0,0 853,7 891,6 850,0 1315.54.637 54 Zuweisungen an den Landesverband der Wasserund Bodenverbände im Rahmen der Abwicklung der Landeszuschüsse nach §§ 51 u. 73 Landeswassergesetz einschließlich Erstattung Verwaltungskosten 0,0 4.074,5 5.123,0 5.123,0 1315.54.637 55 Zuweisung an den Eider-Treene-Verband zur teilweisen Abdeckung von Schöpfwerkskosten 0,0 204,5 204,5 204,5 Titel Zweckbestimmung Ausgabe 2014 [T €] 2015 [T €] 2016 [T €] Soll 2017 [T €] 1315.55.533 55 Ausgaben aufgrund von Werkverträgen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten 0,0 29,9 53,2 160,0 1315.55.547 55 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 0,0 0,0 10,0 1316.00.671 06 Kostenerstattung an die Landwirtschaftskammer für die Wahrnehmung von Aufgaben nach LAbfWG (Landeswasserabgabe) 0,0 0,0 0,0 198,5 1316.06.534 57 Ausgaben aufgrund von Werkverträgen und anderen Auftragsformen für das Bereitstellen von Grundlagen für den flächenhaften Boden- und Grundwasserschutz (Landeswasserabgabe) 0,0 0,0 639,5 445,0 1316.06.633 57 An Kreise und Gemeinden für Gefahrerforschungsmaßnahmen an Grundwasser relevanten altlastverdächtigen Flächen 0,0 893,9 790,2 653,3 1317.30.539 30 Verwaltungskosten zur Einführung einer elektronischen Meldeverpflichtung bei der überbetrieblichen Abgabe von Wirtschaftsdünger 0,0 140,2 200,0 0,0 1319.03.685 06 Zuschuss zum laufenden Betrieb aus dem Aufkommen der Landeswasserabgabe - Landeslabor 0,0 0,0 0,0 341,8 1320.03.683 04 An landwirtschaftliche Betriebe für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung 0,0 175,0 175,0 220,0 1320.05.883 05 An Gemeinden zur Regelung der Wasserwirtschaft (Landeswasserabgabe) 0,0 0,0 36,6 50,0 1320.05.887 07 An Wasser- und Bodenverbände zur Regelung der Wasserwirtschaft (Landeswasserabgabe) 0,0 145,8 125,5 614,0 1320.06. Forstliche Maßnahmen (GAK) 0,0 703,8 664,8 669,6