SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 2407 19. Wahlperiode 08.07.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Sondervermögen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung (2020) Vorbemerkung der Landesregierung: Seit dem Jahr 2010 unterstützt die Landesregierung den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen finanziell und hat zu diesem Zweck Fördermittel an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) überführt. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich nicht um ein Sondervermögen im juristischen Sinne, sondern um Landesmittel, die basierend auf § 23 Abs. 2 KiTaG und konkretisiert durch die „Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und zur Fortsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bis 2018“ vom 21.12.2015 den Kreisen und kreisfreien Städten als Verfügungsrahmen gewährt wurden, letztmalig im Jahr 2018. Die jetzige Landesregierung hat über dieses Förderprogramm hinaus in den Jahren 2018 und 2019 weitere Fördermittel für investive Vorhaben über das Programm IM- PULS bereitgestellt. Gemäß der „Richtlinie zur Förderung kurzfristig geschaffener Betreuungsplätze sowie Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen“ (Kita-Sofortprogramm 2019), welche im Amtsblatt für Schleswig-Holstein am 5. November 2018, Ausgabe Nummer 45, veröffentlicht wurde, stehen bis zum Jahr 2019 zusätzlich 15,45 Mio. Euro bereit. Weitere 25,47 Mio. Euro wurden darüber hinaus in 2019 über das neue Landesprogramm zum Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze („Richtlinie des Landes zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kita und Kindertagespflege - Landesinvestitionsprogramm 2019-2022 - Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 11. Juni Drucksache 19/ 2407 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2019, Ausgabe Nummer 24) den Kreisen und kreisfreien Städten zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesen. Dieses Programm wurde um weitere 40,5 Mio. aufgestockt und bis zum Jahr 2024 verlängert („Änderung der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Landesinvestitionsprogramm 2019-2024)“ – Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 15. Juni 2020, Ausgabe Nummer 25). Die Landesregierung geht in ihren Antworten davon aus, dass die Fragestellerin in ihren Fragen auf das eingangs erwähnte Förderprogramm, das seit dem Jahr 2010 bei der IB.SH geführt wird, abstellt und antwortet unter Bezugnahme auf dieses Programm . 1. Wie war der Bestand des Sondervermögens zum Ausbau der Kindertagesbetreuung mit Stand 01.01.2020 und 30.06.2020? Antwort: Der Bestand des Förderprogramms betrug 18.221.060,13 Euro am 01.01.2020 und 12.973.012,20 Euro am 30.06.2020. 2. Welche Zuflüsse aus welchen Quellen sind seit dem 01.07.2019 zu diesem Sondervermögen erfolgt? Antwort: Das Landesinvestitionsprogramm, welches bei der Investitionsbank Schleswig -Holstein geführt wird, wurde seit dem 01.07.2019 nicht aufgestockt. Die neuen Fördermittel stehen aus dem IMPULS-Programm bereit, wie in der Vorbemerkung erläutert. 3. Welcher Mittelabfluss ist bisher 2020 erfolgt? Bitte nach einzelnen finanzierten Maßnahmen aufschlüsseln! Antwort: Die vom Land an die Investitionsbank zugewiesenen Mittel werden von den Kreisen und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung mit dem Ziel, die Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht auszubauen, bewirtschaftet. Die Förderung erfolgt durch die Kreise und kreisfreien Städte direkt per Zuwendungsbescheid an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Dem Land sind die einzelnen geförderten Maßnahmen folglich nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund werden nachstehend die kumulierten Auszahlungen an die Kreise und kreisfreien Städte im Jahr 2020 abgebildet. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 2407 3 Stadt/Kreis Auszahlung 01/2020 bis 06/2020 Stadt Flensburg 84.950,95 Euro Kreis Herzogtum Lauenburg 3.153,72 Euro Stadt Kiel 335.061,42 Euro Stadt Lübeck 407.321,94 Euro Stadt Neumünster 278.169,15 Euro Kreis Pinneberg 1.047.205,68 Euro Kreis Plön 692.254,00 Euro Kreis Schleswig-Flensburg 151.142,77 Euro Kreis Segeberg 530.250,00 Euro Kreis Steinburg 402.351,10 Euro Kreis Stormarn 1.234.421,91 Euro Gesamt 5.166.282,64 Euro 4. Welcher weitere Mittelabfluss ist 2020 geplant? Bitte nach einzelnen geplanten Maßnahmen aufschlüsseln! Antwort: Dem Land sind die einzelnen konkreten Baumaßnahmen, für die die Kreise und kreisfreien Städte Mittel bei der IB.SH abrufen werden, nicht bekannt.