SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 2412 19. Wahlperiode 08.07.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Sondervermögen Ausgleichsabgabe (2020) 1. Wie war der Bestand des Sondervermögens Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX) mit Stand 01.01.2019, 30.06.2019, 01.01.2020 und 30.06.2020? Antwort: Der Bestand ist aus folgender Tabelle ablesbar: Stichtag Bestand Ausgleichsabgabe Bemerkung 01.01.2019 17.376,4 T€ Entnahme aus der Rücklage 2018 30.06.2019 15.833,0 T€ 01.01.2020 7.255,1 T€ Entnahme aus der Rücklage 2019 30.06.2020 8.345,2 T€ 2. Welcher Zufluss ist seit dem 01.01.2019 zu diesem Sondervermögen erfolgt? Antwort: Drucksache 19/ 2412 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Der Zufluss des Sondervermögens kann insgesamt aus fünf Einnahmebereichen bestehen. 1. Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe von privaten und öffentlichen Arbeitgebern ; 2. Geldbußen und Säumniszuschläge für nicht oder verspätet getätigte Zahlungen der Ausgleichsabgabe; 3. Rückflüsse aus gewährten Darlehen; 4. Zuweisungen vom Bund (im Zeitraum der Anfrage nicht geflossen); 5. Zuweisungen von den Ländern. Die unter Punkt 3. aufgeführten Darlehen wurden Arbeitgebern gewährt, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und damit verbundene Investitionen tätigen. Darüber hinaus wurden Inklusionsbetrieben ebenfalls Darlehen gewährt. Die Rückzahlung erfolgt in Raten an das Integrationsamt. Bei den Zuweisungen vom Bund handelt es sich um Mittel des Bundesprogramms „Inklusionsinitiative II - AlleImBetrieb“, welche die Neuschaffung von Arbeitsplätzen in Inklusionsunternehmen oder die Gründung von Inklusionsbetrieben fördern. Die Zuweisungen der Länder stellen den Finanzausgleich zwischen den Integrationsämtern gem. § 160 SGB IX dar. Im Jahre 2019 stellte sich der Mittelzufluss in der Betrachtung eines Haushaltsjahres wie folgt dar: Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe von privaten und öffentlichen Arbeitgebern: 16.971,8 T€; Geldbußen und Säumniszuschlägen: 75,4 T€; Rückflüsse aus Darlehen: 807,5 T€; Zuweisungen vom Bund: 0,0 T€ Zuweisungen von den Ländern: 4.206,9 T€.; Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 hat das Integrationsamt folgende Einnahmen veranschlagt: Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe von privaten und öffentlichen Arbeitgebern: 16.250,0 T€; Geldbußen und Säumniszuschlägen: 60,0 T€; Rückflüsse aus Darlehen: 1.600,0 T€; Zuweisungen vom Bund: 1.579,5 T€; Zuweisungen von den Ländern: 4.400,0 T€. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 2412 3 Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurde den Unternehmen von Seiten der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt, die eigentlich zum 30.03.2020 abzuführende Ausgleichsabgabe bis spätestens zum 30.06.2020 an das Integrationsamt zu überweisen. Aus diesem Grunde kann es zu Abweichungen im Bereich der Einnahmen aus Geldbußen und Säumniszuschlägen kommen. Eine Schätzung, wie die Einnahmen sich verändern werden, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vornehmen. 3. Welcher Mittelabfluss ist seit dem 01.01.2019 erfolgt? Bitte nach einzelnen finanzierten Maßnahmen aufschlüsseln! Antwort: Die gewünschte Aufschlüsselung des Mittelabflusses für das Haushaltsjahr 2019 stellt sich in IST-Zahlen wie folgt dar: Gutachterkosten für Sachverständige für Projekte und Modellvorhaben: 0,0 T€; Aufklärungsmaßnahmen: Informationsmaterialien des Integrationsamtes für Bürgerinnen und Bürger sowie Arbeitgeber: 50,9T€; Leistungsentgelte für die Integrationsfachdienste: 3.237,7 T€; Leistungsentgelte für unterstütze Beschäftigung gem. § 185 Abs. 4 SGB IX (Pflichtleistung): 286,1 T€ Leistungsentgelte an die Träger der Modellprojekte: 7.652,8 T€ Im Jahre 2019 hat das Integrationsamt folgende Modellprojekte gefördert : 1. Aktionsbündnis Schleswig-Holstein – Inklusive Jobs 2. BerufsorientierungsCamp 3. Betriebslotsen im Handwerk 4. bequa – Neue Wege 5. handicap Schleswig-Holstein 6. Inklusive Bildung 7. Inklusive Bildung –Qualifizierungstransfer für Kompetenzerforschung 8. Übergang schaffen – Arbeit inklusiv 9. Übergang Schule und Beruf 10. Beratungsdienst der Unfallkasse Nord 11. FAF Monitoring Inklusionsbetriebe. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal, Richter-, Staatsanwaltsund Präsidialräte: 198,8 T€; Ausgaben für Negativzinsen: 74,1 T€; Drucksache 19/ 2412 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Abführung an den Bund (Ausgleichsfonds): 3.429,6 T€; Leistungen an schwerbehinderte Menschen in Form von Zuschüssen: 1.158,5 T€. Die ausgezahlten Leistungen unterteilen sich hierbei noch einmal in verschiedene Leistungsarten, gem. § 185 SGB IX i. V. m. §§ 19-25 SchwbAV. o Arbeitsassistenz (Pflichtleistung) o Technische Hilfen o Erreichen des Arbeitsplatzes o Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz o Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von behinderungsgerechtem Wohnraum o Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten o in besonderen Lebenslagen. Leistungen an Arbeitgeber in Form von Zuschüssen: 10.836,9 T€; Die Leistungen unterteilen sich in verschiedene Leistungsarten gem. § 185 SGB IX i. V. m. §§ 15, 26,27 SchwbAV: o Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen o Behindertengerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen o Dolmetscherkosten und sonstige Maßnahmen o Zuschüsse zu den Gebühren und Prämien für Ausbildung o bei außergewöhnlichen Belastungen. Leistungen an den Arbeitgeber in Form von Darlehen: 0,0 T€ Die Leistungen unterteilen sich in verschiedene Leistungsarten gem. § 185 SGB IX i. V. m. §§ 15, 26 SchwbAV: o Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen o Behindertengerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Leistungen an Inklusionsunternehmen: 4.196,6 T€ Die Leistungen an die Inklusionsunternehmen setzen sich aus dem Minderleistungsausgleich und dem besonderen Aufwand zusammen. Leistungen an Inklusionsunternehmen für Investitionen: 1.028,4 T€ Die hier verwendeten Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Inklusionsinitiative II - AlleImBetrieb“. Leistungen an Inklusionsunternehmen im Form von Darlehen für Investitionsmaßnahmen : 12,9 T€. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 2412 5 4. Welcher weitere Mittelabfluss ist 2020 geplant? Bitte nach einzelnen geplanten Maßnahmen aufschlüsseln! Antwort: Das Integrationsamt plant für das Jahr 2020 keine neuen Maßnahmen. Es wird sein derzeitiges Leistungsangebot weitestgehend beibehalten. Im Bereich der Modellprojekte wird sich das Angebot verringern, weil bei insgesamt drei Projekten die Förderung ausläuft und diese nicht verlängert wurden. Es handelt sich hierbei um die Projekte: 1. Aktionsbündnis Schleswig-Holstein – Inklusive Jobs (Laufzeit bis 02/2020) 2. Betriebslotsen im Handwerk 3. bequa – Neue Wege Übersicht über die geplanten Maßnahmen im Jahre 2020: Die für das Haushaltsjahr 2020 angegebenen Werte stellen den geplanten Haushaltsansatz dar. Gutachterkosten für Sachverständige für Projekte und Modellvorhaben: 10,0 T€; Aufklärungsmaßnahmen: Informationsmaterialien des Integrationsamtes für Bürgerinnen und Bürger sowie Arbeitgeber: 50,0 T€; Leistungsentgelte für die Integrationsfachdienste: 3.674,0 T€ Leistungsentgelte für unterstütze Beschäftigung gem. § 55 Abs. 3 SGB IX: 500,0 T€ Leistungsentgelte an die Träger der Modellprojekte: 4.336,0 T€ Das Integrationsamt wird im Jahr 2020 folgende Modellprojekte weiter fördern : 1. Aktionsbündnis Schleswig-Holstein – Inklusive Jobs (bis 02/2020) 2. BerufsorientierungsCamp 3. handicap Schleswig-Holstein 4. Inklusive Bildung 5. Inklusive Bildung –Qualifizierungstransfer für Kompetenzerforschung 6. Übergang schaffen – Arbeit inklusiv 7. Übergang Schule und Beruf 8. Beratungsdienst der Unfallkasse Nord 9. FAF-Monitoring Inklusionsbetriebe. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal, Richter-, Staatsanwaltsund Präsidialräte: 210,0 T€; Ausgaben für Negativzinsen: 60,0 T€; Drucksache 19/ 2412 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 Abführung an den Bund (Ausgleichsfonds): 3.250,0 T€; Leistungen an schwerbehinderte Menschen in Form von Zuschüssen: 1.100,0 T€; Leistungen an Arbeitgeber in Form von Zuschüssen: 7.690,0 T€; Leistungen an den Arbeitgeber in Form von Darlehen: 25,0 T€; Leistungen an Inklusionsunternehmen: 4196,6 T€; Leistungen an Inklusionsunternehmen für Investitionen: 1.100,0 T€ Die hier verwendeten Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Inklusionsinitiative II - AlleImBetrieb“. Leistungen an Inklusionsunternehmen im Form von Darlehen für Investitionsmaßnahmen : 100,0 T€.