SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2414 19. Wahlperiode 12.07.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Sondervermögen ZGB (2020) 1. Wie war der Bestand des Sondervermögens im Zentralen Grundvermögen zur Behördenunterbringung (Sondervermögen ZGB) mit Stand 01.01.2020 und 30.06.2020? Antwort: Das Sondervermögen hatte am 01.01.2020 einen Bestand in Höhe von rd. 12,6 Mio. € und am 01.07.2020 von 12,3 Mio. € 2. Welche Zuflüsse aus welchen Quellen sind seit dem 01.07.2019 zu diesem Sondervermögen erfolgt? Antwort: Rund 3,1 Mio. € Restmittel für die Finanzierung der ehemaligen Asylcontainer, die jetzt überwiegend an Hochschulen Verwendung finden, wurden zum Jahresende aus dem Epl. 12, Kap. 1221 in das Sondervermögen gegeben, um zu Jahresbeginn für den Haushalt 2020 zur Ausfinanzierung der Container incl. Aufstellung erneut zur Verfügung zu stehen. (vgl. auch Bericht an den Finanzausschuss vom 16.03.2020) Drucksache 19/2414 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Welcher Mittelabfluss ist 2020 erfolgt? Bitte nach einzelnen finanzierten Maßnahmen aufschlüsseln! Antwort: Der Mittelabfluss beläuft sich aktuell auf rd. 323 T€, davon 173 T€ Abrechnungsbeträge für Infrastrukturmaßnahmen bei der Einsatztrainingshalle bei der PD AFB in Eutin und 150 T€ Planungskosten für den Neubau Haus 5 in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster 4. Welcher weitere Mittelabfluss ist 2020 geplant? Bitte nach einzelnen geplanten Maßnahmen aufschlüsseln! Antwort: Für die o.g. Baumaßnahme „Haus 5“ ist ein weiterer Mittelabfluss von ca. 400 T€ geplant (überwiegend Kosten für Planung und Ausschreibung)