SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2415 19. Wahlperiode 2020-07-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (2020) 1. Wie viele a. Mietwohnungen (Neubau und Sanierungen einschl. 8-Euro-Wohnen) b. Eigentumsmaßnahmen c. Förderungen von kleinen Genossenschaften d. Neubaumaßnahmen von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende e. Erwerbungen von Zweckbindungen f. Förderungen von Frauenhausplätzen g. Förderung von Wohnungslosenmodellen h. weitere Maßnahmen wurden im Rahmen der Wohnraumförderprogrammes seit dem 01.01.2019 gefördert? Bitte nach Jahren und Kreisen/ kreisfreien Städten und Programmteilen aufschlüsseln! Antwort: Den in den Tabellen 1-7 verwendeten Kreiskennziffern sind folgende Kreise bzw. kreisfreie Städte zugeordnet: 1001 Flensburg, Stadt 1002 Kiel, Stadt 1003 Lübeck, Stadt 1004 Neumünster, Stadt Drucksache 19/2415 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1051 Dithmarschen 1053 Herzogtum Lauenburg 1054 Nordfriesland 1055 Ostholstein 1056 Pinneberg 1057 Plön 1058 Rendsburg-Eckernförde 1059 Schleswig-Flensburg 1060 Segeberg 1061 Steinburg 1062 Stormarn a. Mietwohnungen Die Anzahl der Mietwohnungen, aufgelistet nach Jahren und Kreisen mit den jeweiligen Fördermitteln, zeigt Tabelle 1. Seit dem 01.01.2019 bis 30.06.2020 wurden im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms 2019 – 2021 insgesamt 1.466 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von rd. 217 Mio. Euro gefördert. Daneben befinden sich aus den Jahren 2017 bis hinein ins Jahr 2021 noch 2.602 Wohneinheiten in der Förderberatung, die im Rahmen weiterer Projekte geplant sind. Damit ist ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt rd. 326 Mio. Euro verbunden. Frage 2, Angaben zu den jeweils gewährten Fördermitteln (Darlehen und Zuschüsse), wird aus Gründen des Zusammenhanges und der besseren Lesbarkeit hier mit beantwortet. Tabelle 1 listet die Anzahl der Wohnungen und die Fördervolumen nach Kreiskennziffer und Jahr. Tabelle 1 Förderung von Mietwohnungen 01/2019 bis 06/2020 (WE = Wohnungseinheit) Kreisfr. Stadt / Kreis 2019 WE 2019 FörderVol. in T€ 2020 WE 2020 FörderVol.in T€ 1001 19 2.639 0 148 1002 135 20.530 180 34.624 1003 79 12.662 53 11.482 1004 0 402 0 0 1051 10 1.568 35 3.909 1053 109 14.020 11 1.662 1054 8 1.738 42 4.787 1055 117 13.173 5 802 1056 150 26.578 1 262 1057 32 4.959 0 0 1058 97 11.143 39 5.506 1059 26 3.210 42 6.035 1060 201 28.861 31 511 1061 4 500 4 415 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2415 3 1062 12 1.540 24 2.861 Summe 999 143.522 467 73.003 b. Eigentumsmaßnahmen Im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2020 wurden insgesamt 90 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von rd. 3,6 Mio. Euro gefördert. Im Dezember 2019 wurden mit der Einführung der Programme IB.SH Baukindergeld und IB.SH Baukindergeld Plus neue Anreize zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen gesetzt. Die Steigerung der Fördermittelabnahme beruht auf die bisher gute Inanspruchnahme dieser beiden neuen Programme. Eine Verteilung der Förderung zeigt Tabelle 2. Tabelle 2 Förderung von Eigentumsmaßnahmen 01/2019 bis 06/2020 (WE = Wohneinheit) kreisfr. Stadt/ Kreis 2019 WE 2019 T€ 2020 WE 2020 T€ 1001 0 0 2 48.000 1002 0 0 5 310.000 1003 1 12 4 310.000 1004 0 0 1 36.000 1051 0 0 3 96.000 1053 0 0 6 368.000 1054 0 0 7 208.000 1055 1 74 7 218.000 1056 2 60 7 282.000 1057 0 0 3 84.000 1058 1 24 11 552.000 1059 0 0 12 390.000 1060 1 50 6 132.000 1061 0 0 6 258.000 1062 0 0 3 84.000 gesamt 6 220 84 3.376.00 c. Förderung von kleinen Genossenschaften In 2019 wurden zwei Neubau-Projekte kleiner Genossenschaften in Höhe von insgesamt rd. 2,7 Mio. gefördert. Die Bauvorhaben liegen im Kreis Dithmarschen mit einem Fördervolumen von rd. 1,6 Mio. Euro und und im Kreis Rendsburg Eckernförde mit einem Fördervolumen von rd. 1,1 Mio. Euro. Ein weiteres Vorhaben mit 16 geförderten Wohneinheiten in Flensburg ist aktuell in der Beratung. d. Neubaumaßnahmen von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende In der aktuellen Förderperiode 2019 bis 2021 wurden bisher keine neuen Baumaßnahmen von Wohnheimplätzen für Studierende und Drucksache 19/2415 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Auszubildende in die Förderung aufgenommen. Doch wurden 46 Wohnheimplätze für Studierende in Kiel, die aus den Programmjahren 2017 und 2018 mit einem Volumen von rd. 2,8 Mio. Euro reserviert waren, in 2019 bewilligt. e. Erwerbungen von Zweckbindungen Im Zeitraum 01.01.2019 bis zum 30.06.2020 wurden insgesamt 56 Zweckbindungen mit Fördermitteln in Höhe von rd. 5,7 Mio. Euro erworben . Folgende Tabelle 3 stellt den Erwerb von Zweckbindungen dar. Tabelle 3 Erwerb von Zweckbindungen 01/2019 bis 06/2020 (WE = Wohneinheit) kreisfr. Stadt/ Kreis 2019 WE 2019 T€ 2020 WE 2020 T€ 1055 32 2.989 0 0 1056 12 2.310 0 0 1060 1 323 1 262 gesamt 55 5.632 1 262 f. Förderung von Frauenhausplätzen In 2019 wurden insgesamt 37 Frauenhausplätze mit Mitteln in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro gefördert. Davon entfallen 15 Plätze auf den Kreis Ostholstein mit einen Fördervolumen von rd. 857 T€ und 22 Plätze auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde mit einem Fördervolumen von 812 T€. g. Förderung von Wohnungslosenmodellen Eine Förderung von Wohnungslosenmodellen wurde bisher nicht durchgeführt . Die Förderrichtlinie für diese Maßnahme ist in Vorbereitung. h. Weitere Maßnahmen Zuschussprogramm für private Vermieterinnen und Vermieter oder Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer Im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2020 wurden im Zuschussprogramm für private Vermieterinnen und Vermieter oder Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer insgesamt 948 Wohneinheiten mit einer Zuschusshöhe von rd. 2 Mio. Euro gefördert. Die meisten Wohnungen werden in der Landeshauptstadt Kiel und in den Kreisen Pinneberg und Segeberg gefördert . Die Fördermittel sind für diese Förderperiode ausgeschöpft. Nachfolgende Tabelle 4 listet die Anzahl der geförderten Wohnungen mit den jeweiligen Volumina nach Kreisen auf. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2415 5 Tabelle 4 Zuschussprogramm private Vermieter und Selbstnutzer 01/2019 bis 06/2020 (WE=Wohneinheit) Förderung von Konzepten und Pilotmodellen Im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2020 wurden zwei Maßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 290 T€ gefördert. Die Maßnahmen wurden in der Stadt Kiel und im Kreis Rendsburg-Eckernförde durchgeführt, s. Tabelle 5. Tabelle 5 Förderung von Konzepten und Pilotmodellen 01/2019 bis 06/2020 kreisfr. Stadt/ Kreis 2019 Anzahl 2019 T€ 2020 Anzahl 2020 T€ 1002 0 0 1 210.000 1058 1 80 gesamt 1 80 210 Förderung Energetische Stadtsanierung Im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2020 wurden insgesamt 10 Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung in Höhe von rd. 310 T€ gefördert . Die Maßnahmen schließen für 2019 Qualifizierungsdienstleistungen in Höhe von 9.044 Euro mit ein. Die Maßnahmen sind in Tabelle 6 gelistet. kreisfr. Stadt / Kreis Fördersumme Anzahl WE Fördersumme Anzahl WE Fördersumme Ges. Anzahl WE ges. 1001 13.000,00 € 9 20.000,00 € 10 33.000,00 € 19 1002 103.154,00 € 56 110.792,40 € 48 213.946,40 € 104 1003 70.000,00 € 36 34.000,00 € 17 104.000,00 € 53 1004 72.550,00 € 25 18.000,00 € 9 90.550,00 € 34 1051 56.449,00 € 20 24.989,00 € 12 81.438,00 € 32 1053 75.541,00 € 32 42.000,00 € 21 117.541,00 € 53 1054 28.000,00 € 14 18.000,00 € 9 46.000,00 € 23 1055 48.000,00 € 24 60.000,00 € 30 108.000,00 € 54 1056 223.311,65 € 108 79.066,00 € 40 302.377,65 € 148 1057 51.462,00 € 24 90.679,00 € 35 142.141,00 € 59 1058 92.000,00 € 46 87.000,00 € 42 179.000,00 € 88 1059 67.518,00 € 31 88.000,00 € 44 155.518,00 € 75 1060 129.800,00 € 65 84.200,00 € 41 214.000,00 € 106 1061 37.100,00 € 21 28.000,00 € 15 65.100,00 € 36 1062 59.000,00 € 31 66.644,00 € 33 125.644,00 € 64 gesamt 1.126.885,65 € 542 851.370,40 € 406 1.978.256,05 € 948 2019 2020 01.01.2019 - 30.06.2020 Drucksache 19/2415 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 Tabelle 6 Förderung Energetische Stadtsanierung 01/2019 bis 06/2020 kreisfr. Stadt/ Kreis 2019 Anzahl 2019 € 2020 Anzahl 2020 € 1002 2 54.060 0 0 1004 0 0 1 20.800 1051 1 35.640 0 0 1054 1 39.600 0 0 1055 0 0 1 32.254 1057 0 0 1 24.880 1059 1 8.630 1 30.940 1060 1 39.400 0 0 9.044 Gesamt 6 188.424 4 120.874 2. Wie hoch waren die hierfür jeweils bewilligten Fördermittel (Darlehen und Zuschüsse)? Antwort: Die Antwort zu dieser Frage ist in der Antwort zu Frage 1 enthalten. 3. In welcher Höhe sind die Regionalbudgets des Wohnraumförderprogrammes mit Stand 30.06.2020 bereits verausgabt bzw. verplant? Antwort: Die Regionalbudgets wurde unterschiedlich stark nachgefragt. Am stärksten wurde es von der Stadt Kiel und dem Hamburger Rand beansprucht. Die geringe Förderaktivität für die Stadt Flensburg steht im Zusammenhang mit den Förderaktivitäten aus der letzten Förderperiode. So fand hier in der letzten Förderperiode ein relativ starkes Fördergeschehen statt, so dass die Kapazitäten der Investoren zurzeit ausgeschöpft sind. Mit Stand vom 30.06.2020 sind die Regionalbudgets folgendermaßen verausgabt, bzw. verplant. Tabelle 7 Stand Regionalbudgets zum 30.06.2020 kreisfr. Stadt/ Region verfügbar in T€ reserviert in T€ bewilligt in T€ belegt in % Kiel 75.000 19.975 30.850 68% Lübeck 60.000 9.854 11.588 36% Flensburg 60.000 0 2.383 4% Hamburger Rand 110.000 12.969 42.804 51% Insel Sylt 30.000 4.139 1.554 19% gesamt 335.000 47.045 89.273 41%