SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2416 19. Wahlperiode 2020-07-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Belegbindungen im Sozialen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein (2020) Vorbemerkung der Landesregierung Eine Übersicht über die Entwicklung des Bestandes der sozialen Wohnraumförderung mit Belegungsbindungen geben die Tabellen 1 und 2 wieder. Da Belegungsbindungen zum Ablauf eines jeweiligen Jahres enden, werden Daten zur Bestandsentwicklung nicht quartalsweise erfasst, sondern mit dem Ende eines Kalenderjahres. Daher beziehen sich die Zahlen für die aus der Bindung fallenden Wohnungen auf das jeweilige Ende der Belegungsbindungen für die Jahre 2019 und 2020 bzw. für Frage 2 entsprechend auf die Jahre 2021 bis 2025. 1. Wie hat sich der Bestand der Wohnungen mit Belegbindung im Sozialen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein seit 01.01.2019 entwickelt? Wie viele Wohnungen sind seitdem hinzugekommen? Wie viele herausgefallen? Bitte nach Quartalen und Standort aufschlüsseln! Antwort: Seit 01.01.2019 bis zum 30.06.2020 wurden insgesamt 1.557 Wohneinheiten bewilligt, davon 1.093 Wohneinheiten in 2019 und 464 Wohneinheiten im ersten Halbjahr 2020. Bis zum 31.12.2020 fallen insgesamt 2.469 Wohnungen aus der Belegungsbindung, davon 1.668 Wohnungen mit Bindungsende zum 31.12.2019 und 801 Wohnungen mit Bindungsende zum 31.12.2020. Eine positive Bestandsentwicklung über diesen Zeitraum zeigen die Kreise Herzogtum -Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg und Stormarn. Daneben wird der weitere Bestandsverlauf auch von den sich zurzeit noch in Drucksache 19/2416 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 der Förderberatung befindlichen Projekten beeinflusst. Aus den Jahren 2017 bis hinein ins Jahr 2021 befinden sich noch 2.602 Wohneinheiten in der Förderberatung , die im Rahmen weiterer Projekte geplant sind und den Bestand erhöhen werden. Damit ist ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt rd. 326 Mio. Euro verbunden. Den in den Tabellen 1 und 2 verwendeten Kreiskennziffern sind folgende Kreise bzw. kreisfreie Städte zugeordnet: 1001 Flensburg, Stadt 1002 Kiel, Stadt 1003 Lübeck, Stadt 1004 Neumünster, Stadt 1051 Dithmarschen 1053 Herzogtum Lauenburg 1054 Nordfriesland 1055 Ostholstein 1056 Pinneberg 1057 Plön 1058 Rendsburg-Eckernförde 1059 Schleswig-Flensburg 1060 Segeberg 1061 Steinburg 1062 Stormarn Tabelle 1 Bestandsverlauf der Belegungsbindungen 01/ 2019 bis 12/2020 Bestand per Bestand per Bewilligungen Bewilligungen Bindungsende Bindungsende 31.12.2018 31.12.2019 Jahr 2019 Januar-Juni 2020 31.12.2019 31.12.2020 1001 3.559 3.427 19 0 36 6 1002 6.649 6.446 114 120 317 167 1003 8.240 8.197 79 53 122 174 1004 1.886 1.875 55 0 66 18 1051 1.193 1.135 10 35 68 107 1053 2.199 2.378 188 11 9 40 1054 1.971 1.890 0 8 81 9 1055 1.418 1.520 110 7 8 1 1056 4.335 4.448 157 99 44 15 1057 1.982 1.908 32 0 106 43 1058 2.989 2.947 79 37 121 2 1059 1.950 1.882 26 34 94 78 1060 5.009 4.783 212 56 438 59 1061 1.688 1.662 0 4 26 82 1062 1.743 1.823 12 0 132 0 Summe 47.011 46.321 1.093 464 1.668 801 Kreis Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2416 3 2. Wie viele Wohnungen fallen in den kommenden fünf Jahren an welchen Standorten aus der Belegbindung? Wie viele werden nach heutigem Stand in den kommenden fünf Jahren hinzukommen? Welcher Anteil entfällt jeweils auf Eigentümer, die nicht kommunale Gesellschaften oder Genossenschaften sind? Antwort: In den Jahren 2021 bis 2025 fallen insgesamt 6.882 Wohnungen aus der Belegungsbindung , davon die meisten mit 2.453 (rd. 36%) Bindungen im Jahr 2025. Auf Kreisebene bezogen entfallen in diesem Zeitraum 2.026 Belegungsbindungen bei den Städten Kiel und Lübeck, dies entspricht einem Anteil von rd. 29%. Nähere Angaben enthält Tabelle 2. Tabelle 2 Bestandsverlauf der Belegungsbindungen – per 31.12. eines Jahres – ohne Neuförderung Der Anteil nicht kommunaler Gesellschaften oder Genossenschaften an der Neuförderung der letzten fünf Jahre beträgt 40 %. Von den in den kommenden fünf Jahren aus der Zweckbindung laufenden Wohneinheiten entfallen 65 % auf nicht kommunale Gesellschaften oder Genossenschaften. 3. Wie viele Wohnungen mit Belegbindung werden nach Einschätzung der Landesregierung in Schleswig-Holstein aktuell tatsächlich benötigt, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken? Antwort: Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum wird nicht ausschließlich durch geförderten Wohnraum abgedeckt, sondern ganz maßgeblich auch durch den sonstigen bestehenden Wohnraum. Eine finale Einschätzung des notwendigen Bestandes an gefördertem Wohnraum ist daher nicht seriös zu treffen. Bindungsende Bindungsende Bindungsende Bindungsende Bindungsende 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2025 Summe 1001 0 98 59 74 83 314 1002 97 385 80 104 340 1.006 1003 69 141 360 39 411 1.020 1004 117 19 22 0 28 186 1051 49 16 65 49 56 235 1053 121 69 29 26 57 302 1054 92 84 8 139 107 430 1055 50 46 0 30 2 128 1056 41 168 4 0 458 671 1057 193 38 25 76 230 562 1058 166 93 113 14 152 538 1059 59 42 95 33 123 352 1060 92 120 20 246 139 617 1061 40 27 62 10 33 172 1062 22 85 8 0 234 349 Summe 1.208 1.431 950 840 2.453 6.882 Kreis Drucksache 19/2416 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Zur Stabilisierung des Bestandes an sozial gefördertem Wohnraum werden jährlich rund 1.500 Wohneinheiten benötigt. Dieser jährliche Bestandszuwachs wird als Untergrenze des Bedarfes gesehen. Grundsätzlich wird von der Landesregierung jedoch angestrebt, die Bestände an gefördertem Wohnungsbau wieder auszubauen. Neben der Wohnraumförderung setzt die Landesregierung auch einen Schwerpunkt auf das Wohngeld, um auch die Mieten von freifinanzierten Wohnungen tragbar zu machen.