SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2419 19. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Kai Vogel (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Sanierung der L200 Ortsdurchfahrt Breitenfelde Vorbemerkung des Fragestellers: Die L200 wird von vielen Fahrzeugen und insbesondere dem Schwerlastverkehr in der Verbindung der AS Hornbek als Abkürzung in Richtung B207 genutzt. In der Konsequenz ist die Fahrbahndecke sehr stark geschädigt und bedarf einer Sanierung. Der Fahrbahnuntergrund ist aufgrund der Bodenbeschaffenheit und der Straßenpflasterung mit Natursteinpflaster mit vielen Schlaglöchern versehen. Zudem fehlt es in diesem Bereich an einer optimalen Regenwasserableitung, die das Oberflächenwasser abführt, da der Schwerlastverkehr die Regenwasserabflüsse so beschädigt hat, dass diese nicht mehr geöffnet werden können. 1. Wann ist zuletzt von Seiten des LBV.SH eine Sichtung der L200 in diesem Abschnitt in Bezug auf die Verkehrssicherheit vorgenommen worden? Antwort: Dieser Abschnitt der L 200 wird als Weg von und zur Straßenmeisterei regelmäßig , sogar fast täglich, durch den Streckenwart kontrolliert. Eine Verkehrsgefährdung ist bisher nicht festgestellt worden. 2. Ist eine Sanierung der L200 Ortsdurchfahrt Breitenfelde geplant und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Antwort: Da gemäß der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2017 auf Landestraßen überwiegend noch kein Sanierungsbedarf gegeben war, ist eine Sanierung Drucksache 19/2419 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 der L 200 in der Ortsdurchfahrt (OD) Breitenfelde im aktuellen Fahrbahnerhaltungsprogramm 2019 – 2022 nicht berücksichtigt. Auf Basis der Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung 2021 auf Landesstraßen wird 2022 die weitere Prioritätenreihung zum Abbau des Sanierungsstaus festgelegt. 3. Welche Straßendecke ist für eine mögliche Sanierung geplant? 4. Welche Kostenbeteiligung entstünde für die Gemeinde, wenn sie parallel zur Sanierung der Straße zeitgleich auch die notwendige Regenwasserkanalisation bzw. die notwendigen Regenwasserrohre mit einbringt, damit eine Sanierung nachhaltig erfolgt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet : Für die Sanierung der OD Breitenfelde sind im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) noch keine Planungsaktivitäten aufgenommen worden. Sofern im Rahmen der Fahrbahnsanierung auch die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen erneuert werden müssen, ist eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Gemeinde und dem LBV.SH zu vereinbaren und durchzuführen . Gemäß § 12 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein ist die Gemeinde in der OD Träger der Baulast u.a. für die Entwässerungseinrichtungen. Die Kostenbeteiligung ergibt sich aus der Planung der Gemeinde, die der Landesregierung bisher nicht vorliegt. Über die Bauweise der Fahrbahnsanierung kann erst abschließend im Rahmen der Abstimmungen zwischen Gemeinde und LBV.SH über die Gemeinschaftsmaßnahme entschieden werden. 5. Parallel zur L200 befindet sich eine Kita. Ist bei der Sanierung aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Verbreiterung des Gehweges angedacht? Wenn ja, wann? Antwort: Diese Frage kann nur von der Gemeinde als Träger der Baulast für die Gehwege in der OD Breitenfelde beantwortet werden und steht im Zusammenhang mit den Planungen der Gemeinschaftsmaßnahme. 6. Ist der Landesregierung der in Frage 5 geschilderte verkehrsgefährdende Bereich bekannt? Antwort: Der örtliche Zustand ist dem LBV.SH bekannt. Die Bewertung „verkehrsgefährdender Bereich“ wird jedoch nicht geteilt. Siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 1. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2419 3 7. Die L200 bzw. die kombinierten Geh- und Radwege werden von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Breitenfelde als Schulweg genutzt. In vielen Teilabschnitten fehlt es allerdings an Radwegen. Plant die Landesregierung diese Lücken zu schließen und wenn ja, wann? Antwort: Der Neubau/Ausbau von Radwegen orientiert sich am Landesweiten Radverkehrsnetz (LRVN), welches das Land entwickelt hat, um die in begrenztem Umfang zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient und effektiv einsetzen zu können. Daraus folgt, dass Radwege, die Bestandteil des LRVN sind, vorrangig gebaut werden und dass Radwege, für die weder aus Sicht des Schulund Alltagsradverkehrs noch aus Sicht des Freizeitradverkehrs eine höhere Priorität besteht, nachrangig gebaut werden. Das Land hat entlang der L 200 ab dem Ortsausgang Breitenfelde („Am Knüllen “) bis Witzeeze / Dalldorf durchgehend Radwege realisiert. Der im LRVN an der L 200 zwischen der B 207 und der L 92 enthaltene Radwegabschnitt im Bereich Borstorf existiert bereits. Weitere Neubau-/Ausbauplanungen für Radwege an der L 200 verfolgt die Landesregierung daher derzeit nicht. Im Bereich der als Schulweg genutzten Dorfstraße (L 200) kann der vorhandene nördliche Weg verkehrsrechtlich in beiden Fahrtrichtungen von Radfahrenden genutzt werden.