SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2458 19. Wahlperiode 2020-10-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Digitale Infrastruktur an Schulen im Herbst 2020 1. Wie viele der Schulen in Schleswig-Holstein sind heute an das Glasfasernetz angeschlossen und wann folgen die restlichen Schulen? Antwort: Mit Stand 15.09.2020 sind 630 Schulstandorte an das glasfaserbasierte Landesnetz angeschlossen. Bis zum Jahresende ist der Anschluss von weiteren 108 Schulstandorten vorgesehen. Der Anschluss der restlichen Schulen ist spätestens bis Ende 2023 geplant. Gemeinsam mit allen Beteiligten (MELUND, Dataport und Breitband-Kompetenzzentrum SH) werden zurzeit die Möglichkeiten für eine weitere Beschleunigung der früheren Anbindung geprüft. 2. Wie viele Schulen sind mit itslearning oder einer anderen Lernplattform ausgestattet (bitte nach Lernplattform, Schulart und Kreisen aufschlüsseln)? Antwort: Die sächliche Ausstattung mit Lernplattformen obliegt den jeweiligen Schulträgern. Drucksache 19/2458 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Am 24. März 2020 wurde ein Stand zur Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten von E-Mail bis hin zu Lernplattformen bei den Schulen abgefragt. Danach nutzten bereits damals 405 Schulen die Plattformen „Schulcommsy“, „IServ“, „Logodidact “, „Webweaver“, „Moodle“, „Nextcloud“, „itslearning“ oder andere Dienste. Seitdem arbeiten die Schulen an einem Ausbau der genutzten Plattformen; so haben bspw. inzwischen bei Schulcommsy 394 Schulen das virtuelle Lehrerzimmer und 110 Schulen die virtuellen Unterrichtsräume beantragt (Stand 5. Oktober 2020). Das Lernmanagementsystem itslearning ist vom Land beschafft worden, um für den Fall erneuter Schulschließungen gerade die Schulen auszustatten, die noch nicht über ein Lernmanagementsystem oder entsprechende Werkzeuge für das „Lernen auf Distanz“ verfügen. Aktuell (Stand: 02. Oktober 2020) wurde 192 Schulen das Lernmanagementsystem bereitgestellt. Kreis G ru nd sc hu le n G em ei ns ch af ts - sc hu le n G em ei ns ch af ts - sc hu le n m it O S G ym na si en Fö rd er ze nt re n Be ru fs bi ld en de Sc hu le n Su m m e Dithmarschen 3 1 2 1 7 Flensburg 7 1 1 3 2 14 Herzogtum Lauenburg 7 3 4 2 2 18 Kiel 1 1 2 Lübeck 10 2 1 1 2 2 18 Neumünster 2 1 1 1 1 6 Nordfriesland 8 3 1 3 1 16 Ostholstein 6 4 3 2 15 Pinneberg 8 3 3 1 1 1 17 Plön 6 1 1 8 Rendsburg-Eckernförde 11 3 1 3 1 19 Schleswig-Flensburg 10 7 2 2 1 22 Segeberg 1 2 2 4 9 Steinburg 5 1 1 2 1 10 Stormarn 4 2 3 2 11 Gesamtergebnis 88 34 18 30 17 5 192 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2458 3 3. Wie viele Schulen sind heute dazu in der Lage, den Unterricht in allen Klassen per Videokonferenz zu bestreiten (bitte nach Schulart und Kreisen aufschlüsseln )? Antwort: Über die Ausstattung der Schulen durch die kommunalen Schulträger mit Videokonferenzdiensten liegen keine Informationen vor. Für den von Landesseite allen Schulen über Dataport zusätzlich bereitgestellten Videokonferenzdienst haben bisher 120 Schulen Nutzerkennungen beantragt. Die Benutzerverwaltung des Videokonferenzdienstes ermöglicht zurzeit keine Auswertung nach Schulen. 4. In welcher Form wird heute an den Schulen für den Fall einer Distanzlernphase geprobt? Antwort: Digitale, cloudbasierte Plattformen und Medien werden von den Schulen laufend im Regelbetrieb genutzt. Für den Fall einer Distanzlernphase sind die maßgeblichen Eckpunkte für den Schulbetrieb geregelt im „Rahmenkonzept Schuljahr 2020/21: Ein Schuljahr im Corona-Regel-Betrieb“ vom 23.06.2020 (https://schleswig-holstein .de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/200623_konzept _neues_sj.html). Die Eckpunkte sind mit dem „Handlungsplan für Schulen im Quarantänefall und zur Vorbereitung des Hybrid- bzw. Distanzlernens“ (Stand 01.10.2020) weiter konkretisiert worden (vgl. Anlage). Das notwendige pädagogische Vorgehen ist insbesondere auf Seite 2 des Handlungsplans beschrieben. Im Übrigen obliegt die Gestaltung des Unterrichts im Rahmen der pädagogischen Ziele gemäß § 4 Schulgesetz, der Lehrpläne und des Schulprogramms den Lehrkräften in eigener pädagogischer Verantwortung (vgl. § 34 Schulgesetz). Im September hat es eine erste Erhebung anhand einer umfangreichen Stichprobe an allen Schulen zu Umsetzungskonzepten für das Hybrid- und Distanzlernen gegeben , die sich derzeit in der Auswertung befindet. Über die Ergebnisse soll im nächsten Bildungsausschuss berichtet werden. 5. Welche verbindlichen Vorgaben macht das Ministerium für diese Proben? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4. (Stand 01.10.2020) Handlungsplan für Schulen im Quarantänefall und zur Vorbereitung des Hybrid- bzw. Distanzlernens 1. Organisatorische Vorkehrungen betreffen folgende Aspekte: ► Zuständigkeiten aller an Schule Beteiligten werden geklärt und dokumentiert (Schulleitung, Schulleitungsmitglieder, Klassenlehrkräfte, Fachlehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulsozialarbeit, Sonderpädagogen, Sekretariat, Hausmeisterei und ggf. andere) ► Zuständigkeiten sind zu klären und zu dokumentieren für: Informationsweitergaben , Informationsketten, Bereitstellung von Materialien, Verantwortlichkeiten für technische Vorkehrungen (z.B. Vergabe von Leihgeräten oder ggf. Bereitstellung von Räumen); Unterstützung bei der Erstellung von Stunden- und Vertretungsplan ► Listen der Kontaktdaten sind vorhanden (E-Mail-Adressen, Telefonnummern, entsprechende Gruppeneinrichtungen im Lern-Management-System) ► Die Schule informiert die Eltern über gute Vorkehrungen für das Lernen in Distanz (z.B. Endgeräte, W-LAN, Arbeitsplatz, Lernzeiten usw.), wenden sich bei Problemen an die Schule. ► Klärung und Information, wer Ansprechpartner für technische Fragen einerseits und für Fragen zum Unterricht andererseits ist. ► Schülerinnen und Schüler wissen, dass sie zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet sind. ► Ein dem Klassenbuch entsprechendes Dokumentationssystem für Stunden und Aufgaben sowie An- und Abwesenheiten für den Distanzunterricht wird vorbereitet (z. B. Excel- oder Word-Dokument mit entsprechenden Textfeldern. ► Eltern- und Schülervertretungen werden in die Planungen nach Möglichkeit mit eingebunden, die Schulgemeinschaft wird über die getroffenen Maßnahmen informiert. Seite 2 von 5 2. Pädagogische Vorkehrungen betreffen folgende Aspekte: ► Klärung der Kommunikationswege und -häufigkeit im Dreieck Schülerinnen und Schüler – Lehrkräfte – Eltern: hierbei auch die Rolle von Klassen- und Fachlehrkräften festlegen: hierbei allgemeinen pädagogischen Kontakt und fachliches Feedback zu Arbeitsleistungen unterscheiden Sprechzeiten festlegen Erreichbarkeit von Eltern klären ► Thematisierung von selbständigem Lernen und Motivationsfragen: Lehrkräfte... üben im Präsenzunterricht Methoden eigenverantwortlichen Lernens sowie das Lesen und Verstehen von Arbeitsaufträgen und die selbstständige Bearbeitung komplexer Aufgaben, üben mit den Schülerinnen und Schülern die Bedienung der digitalen Endgeräte sowie die Nutzung des eingesetzten Lernmanagementsystems, der Videokonferenztools u.a., thematisieren Motivationsfragen und die Strukturierung des Tages, leiten Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht dazu an, wie sie in der Distanz ihren Lernprozess organisieren und dokumentieren (Checklisten, To- Do-Listen, Wochenpläne, Lerntagebuch, Portfolio, …), organisieren peer-to-peer- Kontroll- und Feedbackverfahren, Partnerarbeiten und andere Sozialformen. ► geeignete Aufgabenformate vorbereiten: in den Fachschaften: Verständigung über digitale und analoge Aufgaben und über verschiedene Aufgabenformate: geschlossene und offene, einfache und komplexe Aufgaben; Aufgaben für die kognitive oder kreative Aktivierung; Aufgaben zum Üben und Wiederholen und für das selbstständige Erarbeiten von neuem Lernstoff; Aufgaben für Einzelarbeit oder kollaborative Aufgaben; ggf. sukzessive Pool aufbauen in den Jahrgangsteams eines Fachs: z. B. Materialien und Arbeitsaufträge zusammenstellen für eine Unterrichtseinheit in der Jahrgangsstufe, auf die alle zurückgreifen können in den Klassenteams: z.B. fächerübergreifende Projektaufgaben vorbereiten ► Unterstützungssysteme aufbauen, z.B. Patensysteme: Schüler-Patensysteme; Patensysteme mit Eltern oder anderen Ehrenamtliche Unterstützung durch andere Institutionen prüfen Lerncoaching-Angebote Seite 3 von 5 ► Leistungsbewertung Für die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schüler beim Lernen in Distanz beschreibt das Rahmenkonzept Schuljahr 2020/21: Ein Schuljahr im Corona-Regel-Betrieb folgende Vorgehensweise für das Schuljahr: Es werden in allen Fächern Noten bzw. Leistungsbewertungen in verbaler Form erteilt, auch wenn Teile des Unterrichts aus der Distanz unterrichtet werden (z.B. bei eingesetzten Lehrkräften-Tandems oder wenn die Lehrkraft eines Faches nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden kann) oder wenn bei Quarantänemaßnahmen der Unterricht vorübergehend komplett aus der Distanz erteilt werden muss. Unterrichtsbeiträge umfassen ggf. stärker als früher Ergebnisse aus häuslicher Einzel- und Gruppenarbeit. Für den Fall, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens Anpassungen erforderlich macht, kann eine Reduzierung der vorgesehenen Anzahl von Leistungsnachweisen kurzfristig verfügt werden. Im Distanzlernen sind Gleichwertige Leistungsnachweise (GLN) stärker zu nutzen. Hierzu sind im Vorwege innerschulisch Vereinbarungen zu treffen – auch bei der Vorbereitung von geeigneten Aufgaben – und in der Schulgemeinschaft zu kommunizieren. Seite 4 von 5 3. Ablaufplan im Quarantänefall Im Falle einer durch das Gesundheitsamt verfügten Quarantäne für eine Lerngruppe kann folgende Skizze eines Ablaufplans helfen, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst bzw. mit Zuständigkeiten konkret versehen werden muss: WER (Schulleiter/in, Stellvertreter/in, Stufenleiter/in, Klassen-/Fachlehrkraft, Lehrkraft in Quarantäne u.a.) macht WANN WAS?): WANN? WAS passiert nach der Quarantäneentscheidung oder einem Betretungsverbot des Gesundheitsamtes an der Schule? WER ist an der Schule verantwortlich? Tag 1: Schülerinnen und Schüler werden nach Hause geschickt. Informieren: Eltern Sicher stellen: Betreuung jüngerer Schülerinnen und Schüler Klären: Welche Lehrkraft versorgt Schüler/innen mit Aufgaben für den Tag? Klären: Welche Lehrkräfte werden ebenfalls unter Quarantäne gestellt? Welche Schülergruppen im Präsenzunterricht sind davon betroffen? Meldebogen absetzen (an Schulamt, zuständige Schulaufsicht und coronareaktionsteam.schule@bimi.landsh.de) Erstellung eines Vertretungsplans und des an der Schule ggf. geplanten Distanz- bzw. Hybrid-Stundenplans Tag 2: ggf. bereits Veröffentlichung des Vertretungsund Stundenplans oder (je nach Umfang der Quarantänemaßnahme ) Weiterarbeit am Stundenplan Verabredete Maßnahmen zum Distanzlernen werden auf den Weg gebracht: z.B. Aufgabenverteilung z.B. Gruppeneinteilung z.B. Geräte ausgeben Information der Schülerinnen und Schüler und der Eltern über die weiteren Schritte Tag 3 Das an der Schule vereinbarte Verfahren zum Distanz- bzw. Hybridlernen läuft. Schülerinnen und Schüler haben einen Stunden- bzw. Arbeitsplan. Stunden bzw. Aufgaben werden dokumentiert ebenso wie die An- und Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern. Seite 5 von 5 4. Unterstützungsangebote des IQSH Unter dem Titel Neue Wege – Gute Schule! Lernen in der Distanz findet sich im Fachportal.SH eine Zusammenstellung von Anregungen für die wesentlichen Bereiche schulischer Arbeit, die stetig erweitert und angepasst wird. Das Team Medienberatung bietet weiterhin verstärkt Unterstützung an. Unter Medien finden sich Hinweise, wie Lernen online organisiert werden kann, welche Dienste rechtssicher eingesetzt werden können und das aktuelle Webinar- Angebot. Das Gesamtangebot der Medienberatung und die Kontaktmöglichkeiten finden sich hier: https://medienberatung.iqsh.de/start.html Das IQSH unterstützt bei der Nutzung der Landeslösungen, die zum Distanzlernen eingesetzt werden können: o Lernmanagementsystem (Itslearning) o SchulCommsy SH o Videokonferenzdienst SH In formix kann unter QUA1126 ein Fortbildungsangebot abgerufen werden, das für alle Arbeitsbereiche im Rahmen der Bewältigung der Pandemie Unterstützungsangebote bereit hält. Anfragen zu speziellen Fortbildungen können auch direkt an Petra Fojut (petra.fojut@iqsh.landsh.de) gesandt werden. Die Schulentwicklungsberaterinnen und -berater bieten weiterhin auch Online- Beratung u.a. zum Phasenkonzept der Wiedereröffnung, zu Lernen in der Distanz und zu häuslichen Lern- und Arbeitsphasen an. Bitte wenden Sie sich an Christian Kühme (christian.kuehme@iqsh.de). Das Team Schulfeedback bietet basierend auf umfänglichen Erfahrungen mit eigenverantwortlichem Lernen hierzu ein Themenfeedback an. Darüber hinaus stehen weitere Feedbackangebote zur Begleitung von Präsenzunterricht und Distanzlernen zur Verfügung (matthias.habetha@iqsh.de). Das Lernen in der Distanz kann von Kollegien als neue Unterrichtssituation verstanden werden, deren Umsetzung weitere Impulse braucht. Diese Aspekte können in der Unterrichtsentwicklung aufgenommen und vom Team der Didaktischen Trainer bzw. Trainerinnen begleitet werden. Rückfragen stellen Sie gern an Christiane Hüttmann (christiane.huettmann@iqsh.de). Vor allem nutzen Sie gerade in dieser Situation gern das Coachingangebot des IQSH; Koordinatorin und Ansprechpartnerin ist Bettina Schuldt (bettina.schuldt@iqsh.de, Tel: 0160/8569058). Darüber hinaus haben viele Kolleginnen und Kollegen an Schulen tragfähige Konzeptionen entwickelt und bieten Einblick in ihre Umsetzung an. Im Zukunftskompass (unter Modellschulen) sind alle Modellschulen „Lernen mit digitalen Medien“ dargestellt. Regionale Netzwerkveranstaltungen werden unter #EduSH angeboten. KA_Digitale Infrastruktur leere Seite Anlage