SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2463 19. Wahlperiode 16.10.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche gab es 2019 und im aktuellen Jahr 2020 in Schleswig-Holstein? Antwort: Gemäß § 15 Schwangerschaftskonfliktgesetz wird über die unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 Strafgesetzbuch (StGB) vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche eine Bundesstatistik geführt. Die Statistik wird vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet. Die rechtlichen Grundlagen der Erhebung sind in §§ 15 und 16 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) abschließend geregelt. Das Land Schleswig-Holstein führt daher keine eigene Statistik über die unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 Strafgesetzbuch vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche. Laut Bundesstatistik (Statistisches Bundesamt; Fachserie 12 Reihe 3) gab es im Jahr 2019 in Schleswig-Holstein 3.038 Schwangerschaftsabbrüche . Im Jahr 2020 gab es bis zum Ablauf des zweiten Quartals 1.494 Schwangerschaftsabbrüche . Über das zweite Quartal 2020 hinaus wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Daten veröffentlicht. 2. Wie viele klinische Schwangerschaftsabbrüche sind im Jahr 2019 und bis September 2020 in Schleswig-Holstein und speziell in der DIAKO Flensburg durchgeführt worden? Antwort: Laut Bundestatistik wurden im Jahr 2019 98,8% (3.038) aller in Schleswig-Holstein durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche ambulant durchgeführt. In Krankenhäusern wurden 48,5 % (1.473) als ambulante Leistung und in Vertragsarztpraxen Drucksache 19/2463 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 50,3% (1.528) der Abbrüche durchgeführt. Dem Land liegen keine Daten zur regionalen Verteilung vor. In § 16 SchKG sind die Erhebungsmerkmale abschließend vorgegeben . Diese sehen lediglich eine Erhebung auf Ebene des Bundeslandes vor. 3. Wie viele niedergelassene Gynäkologen/Vertragspraxen führen ambulante Schwangerschaftsabbrüche in Schleswig-Holstein durch? Wie viele gibt es davon in Flensburg? Antwort: Hierzu liegen dem Land keine eigenen Daten vor. Im Zuge der Neuregelung des § 219a StGB wurde geregelt, dass hierüber die Bundesärztekammer informieren soll. Die Bundesärztekammer tut dies online unter: https://www.bundesaerztekammer .de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/ Die Listung der Ärzte erfolgt freiwillig, die Liste ist daher nicht abschließend. 4. Wie viele Krankenhäuser führen Schwangerschaftsabbrüche in Schleswig-Holstein durch? Antwort: Siehe hierzu Antwort auf Frage 3 5. Gibt es seit der Gründung der gemeinsamen Krankenhausgesellschaft im Oktober 2019 in Flensburg einen neuen Kenntnisstand zur Frage der Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus? Wenn ja, welchen? Antwort: Es gibt hierzu keinen neuen Kenntnisstand. 6. Soll der Bereich der Schwangerschaftsabbrüche als Leistungsbereich in der Krankenhausplanung in Zukunft eine Rolle spielen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der Krankenhausplan ist ein Instrument für die Sicherstellung der stationären Versorgung . Der Schwangerschaftsabbruch ist jedoch eine ambulante Leistung. Die weit überwiegende Zahl der Schwangerschaftsabbrüche (98,6%) erfolgt zudem nach der sog. Beratungslösung (§ 218 a, Abs. 1 StGB). Diese Schwangerschaftsabbrüche sind nicht Zweckbestimmung eines Krankenhauses nach § 2 Nr. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz bzw. nach der Definition eines Krankenhauses nach § 107 SGB V. Damit gehören Schwangerschaftsabbrüche nicht zum Versorgungsauftrag eines Krankenhauses, wie er dem Krankenhausplan bzw. dem Feststellungsbescheid zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 – 7 C 26/90). 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Versorgungssituation im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche in Schleswig-Holstein und speziell in Flensburg aktuell und in Zukunft? Antwort: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2463 3 Der Landesregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise für eine Unterversorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen in Schleswig-Holstein oder speziell in der Stadt Flensburg vor. Die Länder stellen gemäß § 13 Abs. 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher. Dieses Angebot ist dann sichergestellt, wenn die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs von der Frau keine über einen Tag hinausgehende Abwesenheit von ihrem Wohnort verlangt (BT Drs. 13/1850, S. 22). Gemäß der nach § 13 Abs. 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes durch die Bundesärztekammer geführten Liste gibt es in Schleswig-Holstein mindestens 27 Ärztinnen und Ärzte, sowie Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Eintragung in die Liste ist jedoch freiwillig und die Liste daher nicht abschließend. Es ist bekannt, dass darüber hinaus in Schleswig- Holstein noch weitere Einrichtungen vorhanden sind, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Im Gebiet der Stadt Flensburg hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass neben dem Diakonissenkrankenhaus noch vier weitere ambulante Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen 8. Kann die Landesregierung eine Nachwuchsproblematik im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche im niedergelassenen Bereich feststellen? Wenn ja, welche? Antwort: Der Landesregierung liegen hierauf keine Hinweise vor. Die Zahl der in Vertragsarztpraxen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche ist nach den Angaben in der Bundestatistik in den Jahren 2018 und 2019 sowohl auf Bundesebene wie auch in Schleswig-Holstein konstant.