SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2502 19. Wahlperiode 2020-11-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schulleitungen 1. Welche Fortbildungen sind für angehende/neue Schulleitungsmitglieder obligatorisch ? Antwort: Personen, die für eine Funktionsstelle ausgewählt wurden, also Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter, nehmen an der Einführungsveranstaltung für neue Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber teil. Diese umfasst die Themen: • Führungsaufgaben im schulischen Kontext: Leitungsfunktionen in der Sandwichposition • Anforderungsprofil • Rollenklärung • Rechtliche Grundlagen • Definition der Arbeitsfelder und Führungsaufgaben • Aufgabendelegation • Professionelle Umsetzung von Vorhaben • Prinzipien der Arbeitsorganisation Drucksache 19/2502 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter besuchen eine insgesamt fünftägige Einführungsveranstaltungsreihe, die in drei Blöcken stattfindet. Die Teilnahme ist obligatorisch . Diese umfasst die Themen: • Erwartungen des Landes Schleswig-Holstein an die neuen Schulleiterinnen und Schulleiter • Bildungspolitische Schwerpunkte der Landesregierung • Rollenklärung: Schulleitung - Schulaufsicht • Erfolgreiche Schule - erfolgreiche Schulleitung • Schulverwaltung und Schulmanagement (auch schulartenspezifisch) • Führung und Zusammenarbeit • Grundlagen der Mitbestimmung • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren • Grundlagen zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen • Sicherung von Unterrichtsqualität • Qualitätsmanagement an Schulen • Kommunikationstraining • Lehrergesundheit als Führungsaufgabe • Betriebliches Eingliederungsmanagement • Extremismusprävention 2. Welche werden empfohlen? Antwort: Empfohlen werden: • Orientierungskurs für angehende Nachwuchskräfte (7 Nachmittage): Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die eine Orientierungshilfe in Bezug auf ihre berufliche Weiterentwicklung suchen. • Potenzialanalyse für an Führung interessierte Lehrkräfte (2 Tage): Lehrerinnen und Lehrer begeben sich in beispielhafte Situationen des Führungsalltags und erhalten eine individuelle Rückmeldung zu ihren Kompetenzen . • Hospitation bei einer Führungskraft in Schule oder Schulverwaltung (1 Tag): Lehrerinnen und Lehrer hospitieren zur Orientierung vor einer Bewerbung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2502 3 um eine Funktionsstelle bei Koordinatorinnen und Koordinatoren oder stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern. • Hospitation bei schulischen Führungskräften (bis zu 5 Tage): Zur Schulleiterin oder zum Schulleiter gewählte Personen können vor Amtsantritt eine bis zu fünftägige Hospitation bei einer anderen Schulleitung in Anspruch nehmen. • Training zur Vorbereitung auf Schulleitungsaufgaben (TVaS): Zukünftigen Schulleiterinnen und Schulleitern wird insbesondere die Teilnahme am Training zur Vorbereitung auf Schulleitungsaufgaben (TVaS) empfohlen. Die Module können einzeln oder in einem einjährigen Kompaktkurs belegt werden. Nach Besuch sämtlicher TVaS-Module besteht die Möglichkeit, sich durch das IQSH ein Zertifikat ausstellen zu lassen. Das Training TVaS besteht aus den folgenden Modulen: • Selbst- und Zeitmanagement (1 Tag) • Kommunikation - Basiskompetenzen der Gesprächsführung (2 Halbtage ) • Kommunikation: Umgang mit Konflikten (2 Halbtage) • Konferenzen leiten - Konferenzen gestalten (1 Tag) • Schulentwicklung: Instrumente und Methoden (2 Tage) • Unterricht beobachten, beraten und beurteilen (2 Tage) • Unterrichtsentwicklung als Führungsaufgabe (2,5 Tage) • Personalführung und Personalentwicklung (2,5 Tage) • Schulrecht für die pädagogische Praxis (1,5 Tage) • Rechtliche Grundlagen für schulische Führungskräfte (1,5 Tage) • alternativ: Kompaktkurs Recht: Rechtliche Grundlagen für schulische Führungskräfte und Schulrecht für die pädagogische Praxis (3 Tage) • Gremienarbeit und Zusammenarbeit im öffentlichen Raum (1 Tag) • Digitales Schulmanagement für schulische Führungskräfte (1 Tag) Im Rahmen der Erstellung dienstlicher Beurteilungen und bei Bewerbungen auf Funktionsstellen wird die Vorlage entsprechender Fortbildungsnachweise bei ansonsten gleicher Eignung, Leistung und Befähigung positiv berücksichtigt. Drucksache 19/2502 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Zukünftigen Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern wird zumindest die Teilnahme an folgenden TVaS-Modulen nahegelegt: • Selbst- und Zeitmanagement (1 Tag) • Kommunikation - Basiskompetenzen der Gesprächsführung (2 Halbtage) • Kommunikation: Umgang mit Konflikten (2 Halbtage) • Konferenzen leiten - Konferenzen gestalten (1 Tag) • Schulentwicklung: Instrumente und Methoden (2 Tage) 3. Welche Veränderungen hat es bei Umfang und Inhalt dieser Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren gegeben? Antwort: Die Inhalte sämtlicher Veranstaltungsangebote werden inhaltlich, didaktisch und methodisch kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt; dies trifft ebenfalls auf digitale Angebote sowie hybride Formate zu. Im Rahmen der Einführungsveranstaltung für neue Schulleiterinnen und Schulleiter wurden die Themen Extremismusprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) neu aufgenommen. Das gesamte Fortbildungsangebot für schulische Führungskräfte des mittleren Managements wie für die Schulleitungen selbst umfasst darüber hinaus zahlreiche weitere Angebote zu verschiedenen Schwerpunkten und Themenfeldern, die in jedem Schuljahr durch neue Impulse ergänzt werden. 4. Inwiefern wird der CAU-Masterstudiengang „Schulmanagement und Qualitätsentwicklung “ als Qualifikationskriterium angesehen? Antwort: Im Masterstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung sind Module und Masterarbeit auf das Berufsfeld „Führungstätigkeit im System Schule“ ausgerichtet. Die Absolventen sollen für das Führungshandeln im System Schule wichtige Theorien und empirische Befunde kennenlernen, gegeneinander abgrenzen sowie den Nutzen für den Erkenntnisgewinn und die Praxis erklären können. Der Studiengang dient der persönlichen Weiterqualifizierung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2502 5 5. Inwiefern wird die aktuelle Besoldung als Qualifikationskriterium angesehen? Antwort: Beamtinnen und Beamte stehen gegenüber dem Staat in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis; Grundlage ihrer Besoldung ist das sogenannte Alimentationsprinzip , das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört und einen angemessenen Lebensunterhalt gewährleisten soll. Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist daher kein Qualifikationskriterium. Die Qualifikation der Beamtinnen und Beamten bemisst sich vielmehr nach Leistung und Befähigung. 6. Wie viele Schulleitungsmitglieder, auch kommissarische, verrichten ihre Aufgaben derzeit ohne die eigentlich vorgesehene Besoldung (bitte aufschlüsseln nach Art der Tätigkeit, vorgesehener und tatsächlicher Besoldung)? Antwort: Eine Formulierung „eigentlich vorgesehene Besoldung“ sieht das Beamtenrecht nicht vor. Beamtinnen und Beamte können Aufgaben einer Funktion wahrnehmen, die einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist. Ein Anspruch auf Beförderung kann daraus nicht abgeleitet werden. Hinzu kommt, dass es sich bei der kommissarischen Aufgabenwahrnehmung lediglich um eine zeitlich befristete Aufgabenübertragung handelt, die regelmäßig mit der Nachbesetzung der Funktionsstelle endet. Auch werden die Inhaberinnen und Inhaber schulischer Funktionsstellen mit Ausnahme der Schulleiterin bzw. des Schulleiters nicht direkt mit der Aufgabenübertragung befördert , sondern müssen sich zunächst in einer sogenannten Erprobungszeit bewähren (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LBG i.V.m. § 6 Abs. 7 LVO-Bildung).