SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 2513 19. Wahlperiode 06.11.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls und Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" - Rückzahlung von Mitteln 1. Fließen Gelder aus dem Heimkinderfonds an Schleswig-Holstein zurück? Wenn ja, wann, in welcher Höhe und aus welchem Grund? Antwort: Im Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" verblieb ein Restvermögen, das im Haushaltsjahr 2020 an die Länder zurückgezahlt wurde. Auf Schleswig-Holstein entfiel ein Betrag in Höhe von 779.000 Euro. Der Hintergrund des Rückflusses ist, dass die Höhe des benötigten Fondsvermögens damals aufgrund der seinerzeit eingehenden Meldungen potentiell Betroffener vom Bund geschätzt wurde. Im Laufe der Zeit zeigte sich, dass nicht alle, die Anträge gestellt haben, auch tatsächlich die Erfordernisse der Antragsberechtigung erfüllten. 2. Unterliegen die zurückgezahlten Gelder einer Zweckbindung? Wenn ja, welcher ? Antwort: Die Gelder konnten lediglich an die Betroffenen ausgezahlt oder für die Beratung der Betroffenen in den regionalen Anlauf- und Beratungsstelle aufgewendet werden. Mit dem Ende der Fondslaufzeit am 31.12.2018 endete die Möglichkeit , Auszahlungen aus den Fondsvermögen vorzunehmen. Da die Mittel ausschließlich gemäß ihrer Zweckbindung verausgabt werden konnten, fließen die Mittel zurück in den allgemeinen Landeshaushalt, Drucksache 19/ 2513 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Wie werden die zurückgezahlten Mittel in Schleswig-Holstein eingesetzt? Antwort: Aufgrund der Erfahrungen aus den Anlauf- und Beratungsstellen sowie der Erkenntnisse aus der Evaluation der Fonds Heimerziehung hat Schleswig-Holstein gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Thüringen im März 2018 einen Beschlussvorschlag der Jugend- und Familienministerkonferenz eingebracht. Unabhängig von der Beendigung der Fonds für materielle Leistungen im Sinne des Abschlussberichts des Runden Tisches sollten weiterhin rehabilitative Maßnahmen in Form von Beratungen für Betroffene auf Bundes- und Länderebene ermöglicht werden und entsprechende Strukturen bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollte das BMFSFJ gebeten werden zu prüfen, ob ein Teil der Rückflüsse des Bundes aus den Heimkinderfonds dafür verwendet werden kann, ein Konzept zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Regelberatungsstellen für die Belange ehemaliger Heimkinder zu entwickeln und umzusetzen . Dieser Beschlussvorschlag hat leider keine Mehrheit gefunden. Mit dem Ende der Fondslaufzeit am 31.12.2018 endete somit die Möglichkeit, Auszahlungen aus den Fondsvermögen vorzunehmen.