SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2514 19. Wahlperiode 2020-11-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kai Dolgner (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Disziplinarverfahren aufgrund von Erkenntnissen aus dem „Buß-Bericht“ 1. Wie viele Disziplinarverfahren wurden seitens des Landes Schleswig-Holstein gegen seine Beamte und Beamtinnen aufgrund von Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bußbericht eingeleitet? 2. Wie viele dieser Disziplinarverfahren wurden mit einer Einstellungsverfügung gemäß § 32 Landesdisziplinargesetz (LDG) beendet? (Bitte aufschlüsseln nach: a) ein Dienstvergehen nicht erwiesen, b) ein Dienstvergehen zwar erwiesen, die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme erscheint jedoch nicht angezeigt, c) nach § 14 (Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren ) d) nach § 15 wegen Zeitablaufs e) Unzulässigkeit aus sonstigen Gründen) Drucksache 19/2514 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Wie viele dieser Disziplinarverfahren wurden mit einer Disziplinarverfügung gemäß § 33 Landesdisziplinargesetz (LDG) beendet? (Bitte aufschlüsseln nach a) Verweis, b) eine Geldbuße, c) eine Kürzung der Dienstbezüge, d) eine Kürzung des Ruhegehalts oder e) eine Zurückstufung). 4. Wie viele Disziplinarverfahren wurden inzwischen rechtskräftig beendet und gegen wie viele Disziplinarentscheidungen wurden Rechtsmittel eingelegt? Antwort zu Fragen 1 – 4: Im Juli 2018 ist im Innenministerium eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingerichtet worden zu prüfen, ob sich aus dem Bericht des Sonderbeauftragten Klaus Buß disziplinarrechtlicher Handlungsbedarf ergeben könnte. Die Ergebnisse sind den zuständigen Dienstvorgesetzten zugeleitet worden. Disziplinarverfahren sind auf dieser Grundlage bisher nicht eingeleitet worden.