SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 2526 19. Wahlperiode 10.11.20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein (fraktionslos) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Covid-19 und Grippe-Erkrankte in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Das DIVI-Intensivregister (https://www.intensivregister.de/#/intensivregister?tab=laendertabelle ) weist aktuell 14 Covid-19-Behandlungen in Krankenhäusern in Schleswig -Holstein aus, davon 4 intensiv beatmet. Vorbemerkung der Landesregierung: Gemäß Intensivregister Schleswig-Holstein werden (Stand 09.11.2020) 91 Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein behandelt. Hiervon befinden sich 27 Patienten in Intensivbehandlung, davon werden 12 beatmet. 1. Wie alt sind die behandelten Personen? Antwort: Hierzu liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren keine Erkenntnisse bzw. Daten vor. Sowohl das Intensivregister Schleswig-Holstein als auch das DIVI-Intensivregister haben den Zweck, die aktuell mit COVID-19-Patienten belegten sowie die aktuell noch zur Verfügung stehenden Intensiv- und Beatmungskapazitäten auszuweisen. Hierfür ist das Alter der Patientinnen und Patienten irrelevant. Auch aus anderen Quellen (z.B. RKI) stehen keine Angaben zum Alter der aktuell im Krankenhaus behandelten COVID-19-Patienten zur Verfügung. Gemäß § 24 KHG sind die Krankenhäuser verpflichtet, unterjährig ihre Struktur - und Leistungsdaten zur Überprüfung der Auswirkungen der im Zuge der Corona-Pandemie getroffenen Regelungen an das Institut für das Entgeltsys- Drucksache 19/ 2526 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 tem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Es ist vorgesehen, dass diese Daten in anonymisierter und zusammengefasster Form auf der Internetseite des InEK veröffentlicht werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Informationen über die Darstellung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten hinausgehen werden und dann eventuell auch Fragen zur Altersstruktur der behandelten COVID-19-Patienten vorliegen . Das RKI gibt für jedes Bundesland eine Übersicht über die Zahl der positiv Getesteten nach Altersgruppen und Geschlecht bekannt. Dies sind die Zahlen für Schleswig-Holstein (Meldestand 02.11.2020): Altersgruppe Männlich Weiblich 0-4 91 90 5-14 247 273 15-34 1.366 1.282 35-59 1.613 1.580 60-79 605 622 80+ 227 374 Bekannt ist, dass das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf ab einem Alter von etwa 50 bis 60 Jahren merklich ansteigt. Fast neun von zehn mit Covid -19 gestorbene Patienten (86 Prozent) waren laut RKI 70 Jahre alt oder älter . 2. Leiden die unter 1.) genannten Personen unter Vorerkrankungen? Falls ja, a) welcher Art. Antwort: Hierzu liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren keine Erkenntnisse bzw. Daten vor. Das DIVI-Intensivregister hat den Zweck, die aktuell mit COVID-19-Patienten belegten sowie die aktuell noch zur Verfügung stehenden Intensiv- und Beatmungskapazitäten auszuweisen . Hierfür sind Vorerkrankungen der Patientinnen und Patienten irrelevant . Auch aus anderen Quellen (z.B. RKI) stehen keine Angaben zur Häufigkeit bestimmter Vorerkrankungen der aktuell im Krankenhaus behandelten COVI-19-Patienten zur Verfügung. Gemäß § 24 KHG sind die Krankenhäuser verpflichtet, unterjährig ihre Struktur - und Leistungsdaten zur Überprüfung der Auswirkungen der im Zuge der Corona-Pandemie getroffenen Regelungen an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Es ist vorgesehen, dass diese Daten in anonymisierter und zusammengefasster Form auf der Internetseite des InEK veröffentlicht werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Informationen über die Darstellung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten hinausgehen werden und dann eventuell auch Fragen zu Vorerkrankungen bzw. Nebendiagnosen der behandelten CO- VID-19-Patienten vorliegen. Es ist zwar bekannt, dass gewisse Vorerkrankungen (z.B. Lungenerkrankungen , Herz-Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Übergewicht) das Risiko eines schweren Verlaufs und damit einer Hospitalisierung erhöhen, statistische Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 2526 3 Daten dazu gibt es jedoch noch nicht und die Fachgesellschaften weisen bereits darauf hin, dass innerhalb der einzelnen Vorerkrankungen weiter differenziert werden muss, um eine verlässliche Aussage treffen zu können. 3. Wie viele Personen sind derzeit an Grippe erkrankt? Antwort: Bei Grippe handelt es sich um eine meldepflichtige Erkrankung. Für die 43. Meldewoche (MW) 2020 wurden nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) bislang 15 labordiagnostisch bestätigte Influenzafälle an das Robert Koch-Institut übermittelt (Datenstand: 27.10.2020). Dem Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Krankheiten in Schleswig-Holstein (Landesmeldestelle) liegt für die 43. MW ein Influenzafall vor. Nach Angaben der Landesmeldestelle beginnt die Grippe-Saison erfahrungsgemäß im Januar. 4. Befinden sich Grippe-Erkrankte in Krankenhausbehandlung? Falls ja, a) leiden sie unter Vorerkrankungen? Falls ja, b) welcher Art. Antwort: Zur Zahl der aktuell in Krankenhausbehandlung befindlichen Patientinnen und Patienten liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren keine Erkenntnisse bzw. Daten vor. Wie viele Patientinnen und Patienten mit einer bestimmten Erkrankung in den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein in einem Jahr behandelt wurden, lässt sich immer erst im Nachhinein und dann auch nur in aggregierter Form ermitteln . Da die uns übermittelten Daten ausschließlich dem Zweck der Krankenhausplanung dienen, ist nicht bekannt, an welchen Vorerkrankungen die Patientinnen und Patienten leiden. Im Jahr 2019 wurden 1.654 Patientinnen und Patienten wegen Influenza in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein behandelt. Bezeichnung Fallzahl Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren 102 Grippe durch saisonale nachgewiesene Influenzaviren 1.373 Grippe, Viren nicht nachgewiesen 179 gesamt 1.654