SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2567 19. Wahlperiode 2020-11-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und NDR 1. Welche regelmäßigen Mittel erhält die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein auf welcher Grundlage vom NDR? Antwort: Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH) erhält auf Grundlage der aktuellen Vereinbarung zwischen dem NDR und der FFHSH jährlich 1,2 Mio. Euro. 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang sich der NDR in anderen Bundesländern an der Filmförderung beteiligt? Wenn ja, bitte auflisten. Antwort: Der NDR ist an der nordmedia-Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH als Gesellschafter beteiligt und trägt darüber hinaus zum Fördermittelaufkommen bei. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Beteiligungen an weiteren Filmförderungsgesellschaften bestehen. Drucksache 19/2567 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Welche regelmäßigen Mittel erhält die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein auf welcher Grundlage von anderen? Antwort: Neben den Mitteln der Gesellschafter - des Landes Schleswig-Holstein (767.000 Euro) und der Freien und Hansestadt Hamburg (9,45 Mio. Euro) - erhält die FFHSH Anteile am Rundfunkbeitrag entsprechend § 55 Medienstaatsvertrag Hamburg/ Schleswig-Holstein (rd. 2 Mio. Euro für Hamburg und rd. 280.000 Euro für SH; abhängig von den jährlichen Ermittlungen). Darüber hinaus stellt das ZDF auf Grundlage einer mit der FFHSH verhandelten Vereinbarung jährlich 1 Mio. Euro zur Verfügung . Seit 2020 stehen der FFHSH darüber hinaus jährlich 1 Mio. Euro von der Warner Bros. Entertainment GmbH auf Grundlage einer mit der FFHSH verhandelten Vereinbarung zu Verfügung. 4. Welche Mittel erhält der NDR auf welcher Grundlage regelmäßig von der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein? Antwort: Entsprechend der unter Ziffer 1 genannten Vereinbarung werden Auftrags- und Co- Produktionen des NDR im Land Schleswig-Holstein in Höhe von 450.000 EUR unterstützt . Diese werden zweckgebunden zu ca. 50% für den Kieler Tatort und 50% für Vorabendprogramme verwendet. Ferner werden Fördermittel in Höhe von 900.000 Euro in Nachwuchsprojekte des Programms „Nordlichter“, das die FFHSH gemeinsam mit dem NDR und der nordmedia-Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen /Bremen mbH investiert. Darüber hinaus werden jährlich im regulären Antragsverfahren diverse Projekte unterstützt, an denen der NDR beteiligt ist. Zwischen 2007 und 2019 sind rd. 30,36 Mio. Euro Fördermittel an Projekte mit NDR-Beteiligung vergeben worden (inkl. TV-Sondermittel und „Nordlichter“). 5. Welche Festlegungen mit welcher Begründung gibt es für diese Mittel? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2567 3 Antwort: Die Unterstützung mit TV-Sondermitteln in Höhe von 450.000 Euro und des „Nordlichter “-Nachwuchsprogramms in Höhe von 900.000 Euro sind in der oben genannten Vereinbarung festgehalten. 6. Welche Sondervereinbarungen mit welchen Konditionen/Befristungen wurden nach der Fusion der Hamburgischen und Schleswig-Holsteinischen Filmförderung im Jahr 2007 mit dem NDR getroffen? Antwort: Mit dem Übergang der Schleswig-Holsteinischen Filmförderung MSH in die gemeinsame Fördereinrichtung vereinbarten die Gesellschafter eine jährliche Zahlung von TV-Sondermitteln an den NDR in Höhe von 450.000 Euro, die abweichend von den Richtlinien als Zuschüsse aus den Fördermitteln der FFHSH ausgezahlt werden. 7. Inwieweit ist die Produktion des Kieler „Tatort“ an diese Vereinbarungen gebunden bzw. von diesen Vereinbarungen abhängig? Antwort: Die Unterstützung des Kieler Tatortes erfolgt im Rahmen der Vergabe der TV-Sondermittel . Diese ist in der Vereinbarung mit dem NDR unter § 2 „Zweckbindung und Zahlungsmodalitäten“ formuliert. Auf den „Tatort“ wird jedoch nicht explizit Bezug genommen ; an dieser Stelle sind allgemein „Auftrags- und Co-Produktionen, Projekte und Maßnahmen“ genannt.